20-1131

"Verlegte" Bushaltestelle Borghorst - geänderte Fassung

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winker und Fraktion DIE LINKE

 

Im Zuge der Kohärenzsicherungsmaßnahme „Borghorster Elbwiesen“ und der damit verbundenen Verlegung der Kreisstraße K63 vom Altengammer Hauptdeich auf den Borghorster Elbdeich ist die Haltestelle „Borg­horst“ (Richtung Altengammer Kreisel) Anfang September 2016 an die Haltestelle „Zeltplatz Altengamme“verlegt“ worden. Fahrgäste aus dem östlichen Altengamme und dem angrenzenden Voßmoor müssen seit­dem, wenn sie nach Geesthacht oder ins elbwärts gelegene Landgebiet wollen, einen rund 1000 Meter lägeren Weg zu Fuß zurücklegen als vor der Verlegung der Haltestelle. Dasselbe trifft zu auf alle, die aus Geesthacht bzw. aus dem elbwärts gelegenen Landgebiet kommend das östliche Altengamme oder das Voßmoor erreichen wollen. Durch die vollzogene Ausdünnung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind betroffene Personen (Anwohnerinnen und Anwohner und ihre Besucherinnen und Besucher so­wie Beschäftigte in den Betrieben vor Ort) entsprechend vermehrt auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen oder müssen, im Fall von Älteren und Gehbehinderten, schlicht zu Hause bleiben.

 

Laut Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) liegt der Einzugsbereich einer Haltestelle im städtischen Bereich grundsätzlich innerhalb eines Radius von 400 Meter Luftlinie, im ländlich strukturierten Be­reich werden 600 Meter zugrunde gelegt.[1] Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen die große Entfernung zur nächsten Bushaltestelle und sammeln zurzeit Unterschriften für eine Petition zur Wiederinbetriebnahme der Haltestelle „Borghorst“.

 

Die faktische Außerbetriebnahme der Haltestelle wurde Ende August/Anfang September 2016 vorgenom­men, ohne dass die be­troffenen Anwohnerinnen und Anwohner vorher dazu befragt oder auch nur informiert worden wären. Das Bezirksamt Bergedorf sei laut BWVI am 12. Juli 2016 „über die Aufhebung der Haltestel­le Borghorst infor­miert und angehört“ worden und habe keine Stellungnahme abgegeben (Drs. 20-1000.1). Eine Be­fassung des Regionalausschusses mit dem Vorgang hatte die Bezirksverwaltung le­diglich nach der Schaf­fung vollendeter Tatsachen vorgesehen, indem sie dem Ausschuss die Anträge von HVV und VHH auf Ent­bindung von der Betriebspflicht der Haltestelle Borghorst zu dessen Septembersitzung zur Kenntnis gab (Drs. 20-0916).

 

Im Planfeststellungsverfahren zur Kohärenzsicherungsmaßnahme „Borghorster Elbwiesen“ hatten die Ver­kehrsbetriebe HVV und VHH eingewandt, die Bedienung der Haltestelle Borghorst nach Verlegung der K63 sei wirtschaftlich und fahrplantechnisch kaum machbar, eine Schleifenfahrt vom Zeltplatz Altengamme zum Altengammer Kreisel und zurück käme aus ihrer Sicht eher nicht in Frage. Die BWVI als zuständige Plan­feststellungsbehörde hatte die Einwendungen in ihrem Planfeststellungsbeschluss[2]als unbegründet“ zurückgewiesen und ihre Entscheidung wie folgt begründet: „r den Fall, dass Nachteile tatsächlich eintreten, sind diese jedoch aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen hinzunehmen. Zum einen ist die zusätzliche Fahrzeit durch die Stichfahrt zur Endhaltestelle am Borghorster Kreisel aufgrund der relativen Kürze aus Sicht der Planfeststellungsbehörde durch eine Anpassung der Fahrpläne voraussichtlich aufzufan­gen. Diese werden ohnehin regelmäßig an neue Anforderungen angepasst und überarbeitet. Kleinere Veräderungen in der Streckenführung, die eine Anpassung des Fahrplans erfordern, stellen keine ungewöhnlichen oder unzumutbaren Anforderungen an Verkehrsbetriebe und deren Kostenträger dar. Bis die K63 tat­chlich auf den Leitdamm verlegt worden ist, besteht ausreichend Zeit, eine entsprechende Planung vorzu­nehmen, die den Bedürfnissen der Anwohner gerecht wird.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wann wurde das Bezirksamt von der geplanten Verlegung der Haltestelle „Borghorst“ unterrichtet?
  2. Was hat die Verwaltung unternommen, um zu einer sachgerechten Stellungnahme zu gelangen? Wie wurde insbesondere bei der Ermittlung des Bedarfes der nun verlegten Haltestelle verfahren?
  3. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Bergedorf u. a. als Gemeinde angehört wurde, jedoch keine Stel­lung genommen hat?

3.1 Wenn ja: Wie begndet die Verwaltung ihr Schweigen und wer konkret hat die Entscheidung getrof­fen, keine Stellungnahme abzugeben?

  1. Hat das Bezirksamt Bergedorf die Öffentlichkeit über den geplanten Wegfall der Haltestelle informiert und wenn ja, wann und wie?

4.1 Wenn nein: Warum nicht?

  1. Wie ist das Einzugsgebiet der Haltestelle „Borghorst“ definiert, wie viele Menschen sind darin wohn­haft, wie viele Arbeitsplätze und welche kulturell oder touristisch wichtigen Einrichtungen befinden sich darin?
  2. Wie bewertet die Bezirksverwaltung die Tatsache, dass Fahrgäste im östlichen Altengamme und im Voßmoor jetzt über 1000 m und mehr bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle laufen müssen, vor dem Hintergrund, dass der in Hamburg übliche Einzugsbereich von Bushaltestellen im ländlich struk­turierten Bereich 600 m nicht überschreiten soll?
  3. Welche zusätzlichen Kosten wären den Verkehrsbetrieben und dem Vorhabenträger entstanden, wenn die Haltestelle „Borghorst“ durch eine Schleifenfahrt von ca. 2 km Länge weiterhin worden wäre?
  4. Wie oft hat ein Bus der Linien 120 bzw. 439 an der Haltestelle „Zeltplatz Altengamme“ 3 Minuten oder länger gestanden? Bitte ab 1.9.16 nach Datum, Uhrzeit und jeweiliger Standzeit auflisten.
  5. Wird die Bezirksverwaltung zukünftig bei einer geplanten Ausdünnung beim ÖPNV der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme geben und diese Stellungnahmen auch entsprechend berücksichtigen?

10.1 Wenn nein: Warum nicht?

10.2 Wenn ja: In welcher Form?

  1. Welche Abteilung/Funktion innerhalb der Bezirksverwaltung ist zuständig für Belange des ÖPNV?
  2. Welche Möglichkeiten hat der Bezirk grundsätzlich, um bei den ÖPNV betreffenden Planungen der Ver­kehrsbehörde mitzubestimmen? (Bitte mit den jeweiligen konkreten Rechtsgrundlagen aufzälen.)
  3. Gibt es für das Jahr 2017 und darüber hinaus konkrete Überlegungen, evtl. auch mit dem Land Schleswig-Holstein ge­meinsam, wie die defizitäre ÖPNV-Versorgung im östlichen Teil des Bergedor­fer Landgebiets ver­bessert werden könnte?

 



 

[1]     http://vierlaender.de/uploads/Images/Infrastruktur/20161021_PA_Haltestelle_Borghorst_m_AW_BWVI_an1.pdf

[2]     Az.: RP3/150.1406-100 vom 9.11.12; http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/planfeststellungsbeschluss-kohaerenzsicherungsmassnahme-borghorster-elbwiesen

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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