"Verlegte" Bushaltestelle Borghorst - geänderte Fassung
Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Sturmhoebel, Winker und Fraktion DIE LINKE
Im Zuge der Kohärenzsicherungsmaßnahme „Borghorster Elbwiesen“ und der damit verbundenen Verlegung der Kreisstraße K63 vom Altengammer Hauptdeich auf den Borghorster Elbdeich ist die Haltestelle „Borghorst“ (Richtung Altengammer Kreisel) Anfang September 2016 an die Haltestelle „Zeltplatz Altengamme“ „verlegt“ worden. Fahrgäste aus dem östlichen Altengamme und dem angrenzenden Voßmoor müssen seitdem, wenn sie nach Geesthacht oder ins elbwärts gelegene Landgebiet wollen, einen rund 1000 Meter längeren Weg zu Fuß zurücklegen als vor der Verlegung der Haltestelle. Dasselbe trifft zu auf alle, die aus Geesthacht bzw. aus dem elbwärts gelegenen Landgebiet kommend das östliche Altengamme oder das Voßmoor erreichen wollen. Durch die vollzogene Ausdünnung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind betroffene Personen (Anwohnerinnen und Anwohner und ihre Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte in den Betrieben vor Ort) entsprechend vermehrt auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen oder müssen, im Fall von Älteren und Gehbehinderten, schlicht zu Hause bleiben.
Laut Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) liegt der Einzugsbereich einer Haltestelle im städtischen Bereich grundsätzlich innerhalb eines Radius von 400 Meter Luftlinie, im ländlich strukturierten Bereich werden 600 Meter zugrunde gelegt.[1] Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen die große Entfernung zur nächsten Bushaltestelle und sammeln zurzeit Unterschriften für eine Petition zur Wiederinbetriebnahme der Haltestelle „Borghorst“.
Die faktische Außerbetriebnahme der Haltestelle wurde Ende August/Anfang September 2016 vorgenommen, ohne dass die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner vorher dazu befragt oder auch nur informiert worden wären. Das Bezirksamt Bergedorf sei laut BWVI am 12. Juli 2016 „über die Aufhebung der Haltestelle Borghorst informiert und angehört“ worden und habe keine Stellungnahme abgegeben (Drs. 20-1000.1). Eine Befassung des Regionalausschusses mit dem Vorgang hatte die Bezirksverwaltung lediglich nach der Schaffung vollendeter Tatsachen vorgesehen, indem sie dem Ausschuss die Anträge von HVV und VHH auf Entbindung von der Betriebspflicht der Haltestelle Borghorst zu dessen Septembersitzung zur Kenntnis gab (Drs. 20-0916).
Im Planfeststellungsverfahren zur Kohärenzsicherungsmaßnahme „Borghorster Elbwiesen“ hatten die Verkehrsbetriebe HVV und VHH eingewandt, die Bedienung der Haltestelle Borghorst nach Verlegung der K63 sei wirtschaftlich und fahrplantechnisch kaum machbar, eine Schleifenfahrt vom Zeltplatz Altengamme zum Altengammer Kreisel und zurück käme aus ihrer Sicht eher nicht in Frage. Die BWVI als zuständige Planfeststellungsbehörde hatte die Einwendungen in ihrem Planfeststellungsbeschluss[2] „als unbegründet“ zurückgewiesen und ihre Entscheidung wie folgt begründet: „Für den Fall, dass Nachteile tatsächlich eintreten, sind diese jedoch aufgrund ihrer vergleichsweise geringfügigen Auswirkungen hinzunehmen. Zum einen ist die zusätzliche Fahrzeit durch die Stichfahrt zur Endhaltestelle am Borghorster Kreisel aufgrund der relativen Kürze aus Sicht der Planfeststellungsbehörde durch eine Anpassung der Fahrpläne voraussichtlich aufzufangen. Diese werden ohnehin regelmäßig an neue Anforderungen angepasst und überarbeitet. Kleinere Veränderungen in der Streckenführung, die eine Anpassung des Fahrplans erfordern, stellen keine ungewöhnlichen oder unzumutbaren Anforderungen an Verkehrsbetriebe und deren Kostenträger dar. Bis die K63 tatsächlich auf den Leitdamm verlegt worden ist, besteht ausreichend Zeit, eine entsprechende Planung vorzunehmen, die den Bedürfnissen der Anwohner gerecht wird.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
3.1 Wenn ja: Wie begründet die Verwaltung ihr Schweigen und wer konkret hat die Entscheidung getroffen, keine Stellungnahme abzugeben?
4.1 Wenn nein: Warum nicht?
10.1 Wenn nein: Warum nicht?
10.2 Wenn ja: In welcher Form?
[1] http://vierlaender.de/uploads/Images/Infrastruktur/20161021_PA_Haltestelle_Borghorst_m_AW_BWVI_an1.pdf
[2] Az.: RP3/150.1406-100 vom 9.11.12; http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/planfeststellungsbeschluss-kohaerenzsicherungsmassnahme-borghorster-elbwiesen
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