20-1395.01

Verkommt die Radverkehrszählstelle zum Werbeschild?

Antwort

Sachverhalt

Auskunfsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU

 

Mit einer Mitteilung der BWVI (Radverkehrszählstellen Hamburg - Einrichtung einer Zählstelle an der Alten Holstenstraße/ Weidenbaumsweg, Drs. 20-1359) wurde die Bezirksversammlung Bergedorf über die Errichtung einer Radverkehrszählstelle informiert. Wie die Behörde in dieser Mitteilung u.a. zur Kenntnis gibt, sei der Hauptzweck der Errichtung „die Verbesserung der Datengrundlagen zum Radverkehr“. Weiter wird ausgeführt, „die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Straßenplanung, zum Beispiel für die Entscheidung über Art und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen, erforderliche Aufstellflächen an Knotenpunkten oder Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen“.

Die Auswahl des Standorts an der Alten Holstenstraße wird von der Behörde damit begründet, dass er neben den anderen vorgeschlagenen Standorten mit signifikanter Radverkehrsstärke zusätzlich ein hohes Wahrnehmungspotential durch möglichst viele Arten von Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Radfahrer u. Autofahrer gewährleistet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 20.10.2017 wie folgt:

 

  1. Ist es richtig, dass die Zählstelle in der Alten Holstenstraße, zwischen dem Weidenbaumsweg und der Bergedorfer Schlossstraße, aufgestellt werden soll?

Wenn ja, ist der Behörde bekannt, dass es sich bei dem geplanten Standort um eine Fußgängerzone handelt, in der der Radverkehr lediglich geduldet ist?

a)      Wenn ja, welchen Sinn hat eine Zählanlage an solch einer Stelle?

b)      Wenn nein, warum wurde bei der Planung des Standorts nicht auch auf den Sachverstand der Bergedorfer Bezirksversammlung zurückgegriffen?

 

Zu 1 a + b:

Nein. Der von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Bezirksamt Bergedorf, Polizei und ausführendem Ingenieurbüro abgestimmte Standort liegt in der Alten Holstenstraße zwischen Ludwig-Rosenberg-Ring und Herzog-Carl-Friedrich-Platz.

 

Eine Beteiligung der Bezirksversammlung obliegt dem Bezirksamt Bergedorf.

 

 

  1. Zwar wird in dem o.g. Bereich der alten Holstenstraße vornehmlich auf einem radwegähnlichem, asphaltierten Bereich mit dem Fahrrad gefahren, ein Radweg ist dies jedoch nicht. Theoretisch ist die gesamte Breite (ca. 30m) für Radfahrer in beide Richtungen nutzbar.

a)      In wie viele Richtungen und bis zu welcher Breite misst die Zählstelle?

b)      Sollten nicht beide Richtungen gemessen werden können und auch nicht die gesamte Breite abgedeckt sein, inwieweit haben die Messungen dann eine objektive Aussagekraft?

 

Zu 2 a + b:

Bei der Ausschreibung für geeignete Technik werden die Anforderungen an die Anzahl und die Breite der Zählquerschnitte berücksichtigt. Technisch ist mit den am Markt verfügbaren Produkten jeder Zählbedarf realisierbar.

 

 

  1. Ist der Behörde bekannt, dass dieser Streckenabschnitt mehrfach im Jahr, z.B. für Landmarkt, Stadtfest, Hafenfest, verkaufsoffener Sonntag und Weihnachtsmarkt, teilweise für mehrere Wochen, gesperrt ist?

Wenn ja, inwieweit hat dies Einfluss auf die Messungen und deren objektive Aussagekraft?

 

Zu 3:

Siehe Antwort zu 1.

 

 

  1. Was kostet eine solche Anlage?

 

Zu 4:

Eine Anlage kostet rund 20.000 €.

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für die Aufstellung einer solchen Anlage?

 

Zu 5:

Die Kosten für die Aufstellung betragen rund 15.000 €.

 

 

  1. Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltskosten für die Anlage? Werden diese von der Behörde oder dem Bezirk getragen?

 

Zu 6:

Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen rund 1.000 €. Der Betrieb ist beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durch die BWVI beauftragt. Kostenträger ist die BWVI.

 

 

  1. Welche anderen Standplätze in Bergedorf waren noch in der Prüfung und was waren im Einzelnen die Argumente dafür, diese nicht zu wählen?

 

  1. Wie ist es zu der Auswahl dieser potentiellen Standorte gekommen bzw. woher stammen die Vorschläge?
  2. Gab es in der Vergangenheit an den verschiedenen vorgeschlagenen Standplätzen Radverkehrszählungen?

a)      Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? (Bitte einzeln Datum, Zeitraum und Zählergebnis aufführen)

b)      Wenn nein, warum spielten die Nutzungszahlen keine Rolle und auf welcher Grundlage wurde dann zwischen den Standorten eine Entscheidung getroffen?

 

Zu 7. bis 9.:

Weitere Standortvorschläge wurden in der zuständigen Behörde, vom Bezirksamt Bergedorf und dem mit der Ausführung beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Sie wurden  unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien hinter den ausgewählten Standort zurückgestellt. Diese waren u.a.:

 

 

Standortvorschlag:

Bewertung:

Bereits vorhandene Radverkehrszähldaten:

Alte Holstenstraße / Weidenbaumsallee / Ernst-Mantius-Straße

Wenig Aufstellmöglichkeiten im Umfeld des Kreisverkehrs

-

Alte Holstenstraße / Reetwerder

Umfahrung Richtung Bahnhof möglich

-

Alte Holstenstraße / Ludwig-Rosenberg-Ring

Wenig Aufstellmöglichkeiten im Umfeld des Knotenpunktes

-

Bergedorfer Straße / Vierlandenstraße

Geringe Fußverkehrsfrequenz

Händische Stichprobenzählung 03.05.2016, 6:00-19:00 h, 1.500 Radfahrende

Nettelnburger Landweg / Rahel-Varnhagen-Weg

Kein Standort für Zielverkehr im Kerngebiet

Händische Stichprobenzählung 10.05.2016, 6:00-19:00 h, 1.250 Radfahrende

Nettelnburger Landweg / Oberer Landweg

Kein Standort für Zielverkehr im Kerngebiet

-

Oberer Landweg / Furtweg

Geringe Fußverkehrsfrequenz, Standort ist ohne Anzeigetafel vorgesehen.

Händische Stichprobenzählung 18.07.2017 , 6:00-19:00 h, 1.750 Radfahrende

 

 

  1. Welche Schlüsse sollen aus der Zählung am jetzt geplanten Standort für den Radverkehr in Bergedorf und für die Velorouten 8 und 9 gezogen werden?

 

Zu 10:

Ermittelt werden soll die Radverkehrsstärke an diesem Standort inklusive ihrer langfristigen, lückenlosen Entwicklung.

 

Die Ziele der Digitalisierung im Verkehrsdatenerhebungsbereich durch die Einrichtung automatischer Dauerzählgeräte für den Radverkehr sind grundsätzlich u.a. die Folgenden:

 

  • Erhöhung der Datenqualität durch 24-stündige Erfassung (vollständige Jahresganglinien) mit elektronischer Genauigkeit gegenüber der bisherigen Stichproben-Erhebungen,
  • Erhöhung der Datenquantität durch Einbezug neuer, wichtiger Radverkehrsverbindungen und Veloroutenabschnitte,
  • Verbesserung der Datenverfügbarkeit und -auswertbarkeit,
  • Berücksichtigung gestiegener Anforderungen an Verkehrsdaten, wie sie zunehmend von Politik, Straßenplanung sowie Bürgerinnen und Bürgern gestellt werden,
  • Evaluation des Veloroutenausbau-Programms und anderer Infrastrukturprojekte durch Datenreihen vor und nach Umbaumaßnahmen,
  • Erhebung räumlicher Unterschiede der Radverkehrsentwicklung – z.B. nach Bezirken, Hauptverkehrs- oder Bezirksstraßen, Velorouten und Nebenstrecken, usw.,
  • Untersuchung von Einflüssen wie Wetter, Großveranstaltungen, Baustellen, Kommunikationsmaßnahmen usw. auf das Radverkehrsaufkommen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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