Verkommt die Radverkehrszählstelle zum Werbeschild?
Auskunfsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU
Mit einer Mitteilung der BWVI (Radverkehrszählstellen Hamburg - Einrichtung einer Zählstelle an der Alten Holstenstraße/ Weidenbaumsweg, Drs. 20-1359) wurde die Bezirksversammlung Bergedorf über die Errichtung einer Radverkehrszählstelle informiert. Wie die Behörde in dieser Mitteilung u.a. zur Kenntnis gibt, sei der Hauptzweck der Errichtung „die Verbesserung der Datengrundlagen zum Radverkehr“. Weiter wird ausgeführt, „die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Straßenplanung, zum Beispiel für die Entscheidung über Art und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen, erforderliche Aufstellflächen an Knotenpunkten oder Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen“.
Die Auswahl des Standorts an der Alten Holstenstraße wird von der Behörde damit begründet, dass er neben den anderen vorgeschlagenen Standorten mit signifikanter Radverkehrsstärke zusätzlich ein hohes Wahrnehmungspotential durch möglichst viele Arten von Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Radfahrer u. Autofahrer gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet das Auskunftsersuchen vom 20.10.2017 wie folgt:
Wenn ja, ist der Behörde bekannt, dass es sich bei dem geplanten Standort um eine Fußgängerzone handelt, in der der Radverkehr lediglich geduldet ist?
a) Wenn ja, welchen Sinn hat eine Zählanlage an solch einer Stelle?
b) Wenn nein, warum wurde bei der Planung des Standorts nicht auch auf den Sachverstand der Bergedorfer Bezirksversammlung zurückgegriffen?
Zu 1 a + b:
Nein. Der von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI), Bezirksamt Bergedorf, Polizei und ausführendem Ingenieurbüro abgestimmte Standort liegt in der Alten Holstenstraße zwischen Ludwig-Rosenberg-Ring und Herzog-Carl-Friedrich-Platz.
Eine Beteiligung der Bezirksversammlung obliegt dem Bezirksamt Bergedorf.
a) In wie viele Richtungen und bis zu welcher Breite misst die Zählstelle?
b) Sollten nicht beide Richtungen gemessen werden können und auch nicht die gesamte Breite abgedeckt sein, inwieweit haben die Messungen dann eine objektive Aussagekraft?
Zu 2 a + b:
Bei der Ausschreibung für geeignete Technik werden die Anforderungen an die Anzahl und die Breite der Zählquerschnitte berücksichtigt. Technisch ist mit den am Markt verfügbaren Produkten jeder Zählbedarf realisierbar.
Wenn ja, inwieweit hat dies Einfluss auf die Messungen und deren objektive Aussagekraft?
Zu 3:
Siehe Antwort zu 1.
Zu 4:
Eine Anlage kostet rund 20.000 €.
Zu 5:
Die Kosten für die Aufstellung betragen rund 15.000 €.
Zu 6:
Die jährlichen Unterhaltungskosten betragen rund 1.000 €. Der Betrieb ist beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) durch die BWVI beauftragt. Kostenträger ist die BWVI.
a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? (Bitte einzeln Datum, Zeitraum und Zählergebnis aufführen)
b) Wenn nein, warum spielten die Nutzungszahlen keine Rolle und auf welcher Grundlage wurde dann zwischen den Standorten eine Entscheidung getroffen?
Zu 7. bis 9.:
Weitere Standortvorschläge wurden in der zuständigen Behörde, vom Bezirksamt Bergedorf und dem mit der Ausführung beauftragten Ingenieurbüro erarbeitet. Sie wurden unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien hinter den ausgewählten Standort zurückgestellt. Diese waren u.a.:
Standortvorschlag: |
Bewertung: |
Bereits vorhandene Radverkehrszähldaten: |
Alte Holstenstraße / Weidenbaumsallee / Ernst-Mantius-Straße |
Wenig Aufstellmöglichkeiten im Umfeld des Kreisverkehrs |
- |
Alte Holstenstraße / Reetwerder |
Umfahrung Richtung Bahnhof möglich |
- |
Alte Holstenstraße / Ludwig-Rosenberg-Ring |
Wenig Aufstellmöglichkeiten im Umfeld des Knotenpunktes |
- |
Bergedorfer Straße / Vierlandenstraße |
Geringe Fußverkehrsfrequenz |
Händische Stichprobenzählung 03.05.2016, 6:00-19:00 h, 1.500 Radfahrende |
Nettelnburger Landweg / Rahel-Varnhagen-Weg |
Kein Standort für Zielverkehr im Kerngebiet |
Händische Stichprobenzählung 10.05.2016, 6:00-19:00 h, 1.250 Radfahrende |
Nettelnburger Landweg / Oberer Landweg |
Kein Standort für Zielverkehr im Kerngebiet |
- |
Oberer Landweg / Furtweg |
Geringe Fußverkehrsfrequenz, Standort ist ohne Anzeigetafel vorgesehen. |
Händische Stichprobenzählung 18.07.2017 , 6:00-19:00 h, 1.750 Radfahrende |
Zu 10:
Ermittelt werden soll die Radverkehrsstärke an diesem Standort inklusive ihrer langfristigen, lückenlosen Entwicklung.
Die Ziele der Digitalisierung im Verkehrsdatenerhebungsbereich durch die Einrichtung automatischer Dauerzählgeräte für den Radverkehr sind grundsätzlich u.a. die Folgenden:
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