Verkommt die Radverkehrszählstelle zum Werbeschild?
Auskunfsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU
Mit einer Mitteilung der BWVI (Radverkehrszählstellen Hamburg - Einrichtung einer Zählstelle an der Alten Holstenstraße/ Weidenbaumsweg, Drs. 20-1359) wurde die Bezirksversammlung Bergedorf über die Errichtung einer Radverkehrszählstelle informiert. Wie die Behörde in dieser Mitteilung u.a. zur Kenntnis gibt, sei der Hauptzweck der Errichtung „die Verbesserung der Datengrundlagen zum Radverkehr“. Weiter wird ausgeführt, „die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Straßenplanung, zum Beispiel für die Entscheidung über Art und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen, erforderliche Aufstellflächen an Knotenpunkten oder Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen“.
Die Auswahl des Standorts an der Alten Holstenstraße wird von der Behörde damit begründet, dass er neben den anderen vorgeschlagenen Standorten mit signifikanter Radverkehrsstärke zusätzlich ein hohes Wahrnehmungspotential durch möglichst viele Arten von Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Radfahrer u. Autofahrer gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Wenn ja, ist der Behörde bekannt, dass es sich bei dem geplanten Standort um eine Fußgängerzone handelt, in der der Radverkehr lediglich geduldet ist?
a) Wenn ja, welchen Sinn hat eine Zählanlage an solch einer Stelle?
b) Wenn nein, warum wurde bei der Planung des Standorts nicht auch auf den Sachverstand der Bergedorfer Bezirksversammlung zurückgegriffen?
a) In wie viele Richtungen und bis zu welcher Breite misst die Zählstelle?
b) Sollten nicht beide Richtungen gemessen werden können und auch nicht die gesamte Breite abgedeckt sein, inwieweit haben die Messungen dann eine objektive Aussagekraft?
Wenn ja, inwieweit hat dies Einfluss auf die Messungen und deren objektive Aussagekraft?
a) Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? (Bitte einzeln Datum, Zeitraum und Zählergebnis aufführen)
b) Wenn nein, warum spielten die Nutzungszahlen keine Rolle und auf welcher Grundlage wurde dann zwischen den Standorten eine Entscheidung getroffen?
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.