20-1395

Verkommt die Radverkehrszählstelle zum Werbeschild?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Auskunfsersuchen der BAbg. Froh, Emrich, Helm und Fraktion der CDU

 

Mit einer Mitteilung der BWVI (Radverkehrszählstellen Hamburg - Einrichtung einer Zählstelle an der Alten Holstenstraße/ Weidenbaumsweg, Drs. 20-1359) wurde die Bezirksversammlung Bergedorf über die Errichtung einer Radverkehrszählstelle informiert. Wie die Behörde in dieser Mitteilung u.a. zur Kenntnis gibt, sei der Hauptzweck der Errichtung „die Verbesserung der Datengrundlagen zum Radverkehr“. Weiter wird ausgeführt, „die gewonnenen Erkenntnisse dienen der Optimierung der Straßenplanung, zum Beispiel für die Entscheidung über Art und Dimensionierung von Radverkehrsanlagen, erforderliche Aufstellflächen an Knotenpunkten oder Freigabezeiten an Lichtsignalanlagen“.

Die Auswahl des Standorts an der Alten Holstenstraße wird von der Behörde damit begründet, dass er neben den anderen vorgeschlagenen Standorten mit signifikanter Radverkehrsstärke zusätzlich ein hohes Wahrnehmungspotential durch möglichst viele Arten von Verkehrsteilnehmern wie Fußgänger, Radfahrer u. Autofahrer gewährleistet.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass die Zählstelle in der Alten Holstenstraße, zwischen dem Weidenbaumsweg und der Bergedorfer Schlossstraße, aufgestellt werden soll?

Wenn ja, ist der Behörde bekannt, dass es sich bei dem geplanten Standort um eine Fußgängerzone handelt, in der der Radverkehr lediglich geduldet ist?

a)      Wenn ja, welchen Sinn hat eine Zählanlage an solch einer Stelle?

b)      Wenn nein, warum wurde bei der Planung des Standorts nicht auch auf den Sachverstand der Bergedorfer Bezirksversammlung zurückgegriffen?

  1. Zwar wird in dem o.g. Bereich der alten Holstenstraße vornehmlich auf einem radwegähnlichem, asphaltierten Bereich mit dem Fahrrad gefahren, ein Radweg ist dies jedoch nicht. Theoretisch ist die gesamte Breite (ca. 30m) für Radfahrer in beide Richtungen nutzbar.

a)      In wie viele Richtungen und bis zu welcher Breite misst die Zählstelle?

b)      Sollten nicht beide Richtungen gemessen werden können und auch nicht die gesamte Breite abgedeckt sein, inwieweit haben die Messungen dann eine objektive Aussagekraft?

  1. Ist der Behörde bekannt, dass dieser Streckenabschnitt mehrfach im Jahr, z.B. für Landmarkt, Stadtfest, Hafenfest, verkaufsoffener Sonntag und Weihnachtsmarkt, teilweise für mehrere Wochen, gesperrt ist?

Wenn ja, inwieweit hat dies Einfluss auf die Messungen und deren objektive Aussagekraft?

  1. Was kostet eine solche Anlage?
  2. Wie hoch sind die Kosten für die Aufstellung einer solchen Anlage?
  3. Wie hoch sind die jährlichen Unterhaltskosten für die Anlage? Werden diese von der Behörde oder dem Bezirk getragen?
  4. Welche anderen Standplätze in Bergedorf waren noch in der Prüfung und was waren im Einzelnen die Argumente dafür, diese nicht zu wählen?
  5. Wie ist es zu der Auswahl dieser potentiellen Standorte gekommen bzw. woher stammen die Vorschläge?
  6. Gab es in der Vergangenheit an den verschiedenen vorgeschlagenen Standplätzen Radverkehrszählungen?

a)      Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? (Bitte einzeln Datum, Zeitraum und Zählergebnis aufführen)

b)      Wenn nein, warum spielten die Nutzungszahlen keine Rolle und auf welcher Grundlage wurde dann zwischen den Standorten eine Entscheidung getroffen?

  1. Welche Schlüsse sollen aus der Zählung am jetzt geplanten Standort für den Radverkehr in Bergedorf und für die Velorouten 8 und 9 gezogen werden?

 

 

Petitum/Beschluss

---

 

Anhänge

---

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.