22-0523.01

Verkehrssicherheit in der Lohbrügger Landstraße

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Momenzada, Rossborg, Kramer, Niemeyer, Petersen-Griem und SPD-Fraktion

Die Verkehrssicherheit in Bergedorf ist ein Thema von zentraler Bedeutung, nicht nur zur Vermeidung persönlicher Schicksale, sondern auch im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren in Bergedorf ein deutlicher Rückgang der Verkehrsunfälle verzeichnet werden, insbesondere seit der Corona-Pandemie, die das Mobilitätsverhalten vieler Bergedorferinnen und Bergedorfer verändert hat. Dennoch bleiben Verkehrsunfälle in der Bevölkerung ein relevantes Thema, da sie nicht nur dramatische Folgen für die Betroffenen und für die Anwohnenden verursachen können, sondern auch enorme volkswirtschaftliche Kosten.

Konkret machen sich in jüngster Zeit gerade die Anwohnenden an der Lohbrügger Landstraße große Sorgen hinsichtlich der Verkehrssicherheit der Lohbrügger Landstraße.

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:

Die Verkehrsunfalldaten sind durch eine Abfrage in der Unfalldatenbank Elektronische Unfalltypensteckkarte (Euska) am 17.10.2025 ermittelt worden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verkehrsdirektion (VD) die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Verkehrsunfälle wurden in der der Lohbrügger Landstraße in den letzten 5 Jahren registriert?

In dem bewerteten Straßenzug wurden im Zeitraum 01.01.2020 31.12.2024 insgesamt 314 Verkehrsunfälle (VU) polizeilich registriert.

2. Wie viele dieser Unfälle hatten Personenschäden mit schweren Verletzungen oder gar Todesfällen zur Folge? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Es kam innerhalb der 314 VU zu 1 VU mit 1 Getöteten und 3 Leichtverletzten und 8 VU mit 8 Schwerverletzten.

VU-Folge

Jahr

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

VU mit Getöteten

-

1

-

-

-

1

VU mit Schwerverletzten

-

3

-

2

3

8

3. Welche Verkehrsteilnehmer waren an den schweren Unfällen gemäß Frage 2 beteiligt? Bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln.

Verkehrsteilnehmer

Jahr

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Pkw

-

9

-

2

3

14

Fahrräder/Pedelec

-

2

-

-

1

3

Fußnger

-

-

-

2

2

4

Bus

-

-

-

-

1

1

ekF

-

1

-

-

-

1

4. Welche Hauptursachen wurden für die Unfälle auf der Lohbrügger Landstraße ermittelt (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsmissachtungen, Ablenkungen, Alkohol- oder Drogeneinfluss)?

Bei den Unfallursachen unterscheidet die Polizei in Euska im jeweiligen Einzelfall bis zu drei Unfallursachen je Unfallbeteiligten, wobei die Ursache 1 immer die Hauptursache für den jeweiligen Unfallbeteiligten ist. Es wurden alle Unfallursachen aufgelistet, da in der Fragestellung Alkohol- und Drogeneinfluss explizit genannt wurde und diese Ursachen nicht Hauptunfallursachen seien können.

Ziffer

Beschreibung

Anz. Ursache 1

Anz. Ursache 2

Anz. Ursache 3

Gesamt

1

Alkoholeinfluss

0

6

0

6

2

Einfluss anderer berauschender Mittel (z.B. Drogen, Rauschgift, ohne THC)

0

1

2

3

4

Sonstige körperliche oder geistige Mängel

0

1

0

1

5

Ablenkung im Sinne des §23 Abs. 1a StVO

0

1

0

1

9

Benutzung der Fahrbahn entgegen der vorgeschr. Fahrtrichtung in anderen Fällen

0

1

0

1

10

Verbotswidr. Benutzung der Fahrbahn oder and. Straßenteile (z.B. Gehweg, Radweg)

1

0

0

1

11

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

1

0

0

1

13

Nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen

28

0

0

28

14

Ungenügender Sicherheitsabstand

39

0

0

39

16

Unzulässiges Rechtsüberholen

1

0

0

1

20

Überholen ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs, plötzl. Ausscheren

2

0

0

2

22

Sonstige Fehler beim Überholen

2

0

0

2

23

Fehler beim Überholtwerden

1

0

0

1

24

Nichtbeachten der entgegenk. Fz. beim Vorbeifahren an Hindernis usw.

1

0

0

1

25

Nichtbeachten des nachfol. Verkehrs beim Vorbeifahren an Hindernis usw.

2

0

0

2

26

Fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder Reißverschlusssystem-Missachtung

2

1

0

3

27

Nichtbeachten der Regel 'rechts vor links'

2

0

0

2

28

Nichtbeachten der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen

22

0

0

22

31

Missachtung der Verkehrsregelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen

7

0

0

7

32

Nichtbeachten des Vorranges entgegenkommender Fahrzeuge (Z.208)

2

0

0

2

34

Fehler beim Abbiegen (§ 9) nach rechts (ausgen. Pos. 33,40)

15

0

0

15

35

Fehler beim Abbiegen (§9) nach links (ausgen. Pos. 33, 40)

9

0

0

9

36

Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren

28

0

0

28

37

Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr (Grundstück, beim Anfahren)

14

0

0

14

38

Falsches Verhalten gegenüber Fußngern an Fußngerüberwegen

2

0

0

2

39

Falsches Verhalten gegenüber Fußngern an Fußngerfurten

0

1

0

1

40

Falsches Verhalten gegenüber Fußngern beim Abbiegen

3

0

0

3

44

Mangelnde Sicherung haltender oder defekter Fz., Unfallstellen, Schulbus

4

0

0

4

45

Verkehrswidriges Verhalten beim Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen

3

0

0

3

49

Andere Fehler beim Fahrzeugführer

132

2

0

134

60

an Stellen mit Polizei-/ Lichtzeichengeregeltem Fußngerverkehr

1

0

0

1

62

i.d. Nähe von Kreuzungen, Einmünd., Lichtzeichenanl., Fußngerüberweg

1

2

0

3

63

an anderen Stellen durch plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen

1

0

0

1

64

an anderen Stellen ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten

7

1

0

8

65

an anderen Stellen durch sonstiges falsches Verhalten

1

0

0

1

69

Andere Fehler der Fußnger

3

0

0

3

72

Schnee, Eis

1

0

0

1

73

Regen

3

0

0

3

82

Sichtbehinderung durch blendende Sonne

3

0

0

3

87

Andere Tiere auf der Fahrbahn

1

0

0

1

88

Sonstiges Hindernis auf der Fahrbahn (ausgenommen Pos. 43, 44)

2

0

0

2

89

Sonstige Ursachen (mit kurzer Beschreibung im Unfallhergang)

7

0

0

7

5. Wurden in den letzten 5 Jahren in der Lohbrügger Landstraße Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und gibt es Erkenntnisse daraus, dass in der Lohbrügger Landstraße die gefahrene Geschwindigkeit deutlich über 50 km/h liegt?

Die Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vom LBV Hamburg durch die VD 1 erfolgte zum Jahr 2022. Folgende Geschwindigkeitsmessungen wurden seitdem in der Lohbrügger Landstraße durchgeführt:

Mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (mGÜA):

Datum von

Datum bis

Örtlichkeit

km/h

Durchgefahrene Fahrzeuge

2V

3V

Quote

2022

16.12.22, 10:24h

27.12.22, 12:27h

Lohbrügger Landstraße 163, i.R. Lohbrügge

50

48.544

2

62

0,1%

2023

14.07.23, 12:12h

19.07.23, 09:08h

Lohbrügger Landstraße HNR 161 a i.R. stadtauswärts

50

20.123

3

39

0,2%

19.07.23, 09:25h

24.07.23, 08:28h

Lohbrügger Landstraße 161a i.R. stadtauswärts

50

14.705

5

24

0,2%

08.08.23, 11:15h

17.08.23, 08:36h

Lohbrügger Landstraße 161 i.R. stadteinwärts

50

40.189

6

105

0,3%

2024

12.12.24, 09:01h

19.12.24, 11:15h

Lohbrügger Landstraße 163, FR. Grandkoppel

50

39.133

2

25

0,1%

Geschwindigkeitsüberwachungskraftfahrzeuge (GüKW):

Datum von

Datum bis

Örtlichkeit

km/h

gemessene Fahrzeuge

Übertretungen

2022

20.05.22, 08:49h

20.05.22, 11:51h

Lohbrügger Landstraße 136 a-c, FR Grandkoppel

50

858

8

2024

15.04.24, 15:30:h

15.04.24, 15:58h

Lohbrügger Landstraße 97a, FR An der Bergkoppel

50

187

1

Mit der Erhöhung der Verwarnungs-/Bußgelder vom 09.11.2021 wird ab einer Geschwindigkeits-übertretung von 16 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ein Bußgeldverfahren (2V) eröffnet. Geringere Geschwindigkeitsübertretungen führen zu einem Verwarnungsgeldverfahren (3V).

6. Sieht die Polizei aufgrund der Erkenntnisse aus den Geschwindigkeitsmessungen die Notwendigkeit, mögliche entschleunigende Maßnahmen in der Lohbrügger Landstraße anzuordnen oder Maßnahmen zur Entschleunigung zu ergreifen?

Das PK 43 hat in den letzten Jahren diverse Geschwindigkeitsmessungen mit dem Verkehrs-statistikgerät Viacount II (VSG) und dem TempoSys-Gerät durchgeführt. Hierbei wurde insbesondere der Bereich der Abfahrt der B 5 und die Tempo-30-Strecke in Augenschein genommen.

Im März und April 2025 führte das PK 43 Lasermessungen durch. Geschwindigkeitsübertretungen wurden repressiv geahndet.

Aufgrund unauffälliger Verkehrsdaten sieht das PK 43 keine Notwendigkeit, entschleunigende Maßnahmen in der Lohbrügger Landstraße zu ergreifen.

7. Liegt dem örtlichen Polizeirevier eine Beschwerdelage von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich zu schnell fahrender Verkehrsteilnehmer in der Lohbrügger Landstraße vor?

Dem PK 43 liegt eine Bürgerbeschwerde zu überhöhten Geschwindigkeiten in der Lohbrügger Landstraße aus dem Jahr 2021 vor.

Daraus resultierende Geschwindigkeitsmessungen konnten das subjektive Empfinden des Beschwerdeführers nicht bestätigen.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Lohbrügger Landstraße Lohbrügge An d. Bergkoppel

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