Vergabe weiterer Mittel zur Förderung der Bürgerhäuser
Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 zur Finanzierung der Bürgerhäuser zur Verfügung stehenden Mittel wurden vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung zunächst auf Basis des Ansatzes 2020 in Höhe von 301.102,- € verteilt.
Um die Bürgerhäuser als wichtige Säule sozialräumlicher Angebote in den Bezirken zu stärken, hat die Bürgerschaft mit Drs. 21/15373 beschlossen, für die Zuwendungen an die Bürgerhäuser ab dem Jahr 2019 eine Indexierung einzuführen. Die Aufwandsermächtigung der bezirklichen Einzelpläne für die institutionelle Förderung der Bürgerhäuser soll jährlich um 1,5 % zur Basis der Veranschlagung des jeweiligen Vorjahres steigen. Dem Bezirk Bergedorf stehen somit in 2021 insgesamt Mittel in Höhe von 306.000,- € zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, die Differenz von 4.898,- € zu vier gleichen Teilen in Höhe von jeweils 1.224,50 € auf das Haus brügge, das KulturA, das Bürgerhaus Allermöhe und das Westibül zu verteilen.
Die Bezirksversammlung Bergedorf stimmt der Vorlage der Verwaltung zu.
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