21-0613.01

Vergabe von Schwimmzeiten an Sportvereine im Bille Bad

Antwort

Letzte Beratung: 17.12.2020 Hauptausschuss Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

Durch die Covid-19-Pandemie konnte der Breitensport in Hamburg über Monate nicht ausgeübt werden. Glücklicherweise wurden nun Konzepte gefunden, wie Breitensport wieder ausgeübt werden kann. Dies kann aber nur mit erheblichen Einschränkungen stattfinden.

 

Insbesondere Menschen mit einem Handicap sind auf die regelmäßige Ausübung von Sport angewiesen und leiden erheblich unter den Einschränkungen.

 

Insbesondere der Schwimmsport konnte über viele Monate nicht stattfinden. In Bergedorf stehen ohnehin nur eingeschränkte Kapazitäten im Bille Bad, als dem einzigen Schwimmbad im Bezirk, zur Verfügung.

 

Es stellt sich daher die Frage, wie die zur Verfügung stehenden Zeiträume auf die zahlreichen Bedarfsträger verteilt werden.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) das o.g. Auskunftsersuchen vom 02.11.2020 wie folgt:

 

 

Fragen:

Wir fragen daher das Landessportamt:

  1. Für welche Zeiträume werden im Bille Bad Zeitfenster an die (Sport-) Vereine im Bezirk vergeben?
    1. Wie haben sich die zur Verfügung stehenden Zeiträume aufgrund der Covid-19-Pandemie verändert?

 

 

Zu 1.:

Siehe Anlagen 1 und 2.

 

 

  1. Nach welchen Kriterien werden die in Rede stehenden Zeiten vergeben?

 

  1. Welche Institutionen werden bei der Vergabe beteiligt?

 

Zu 2. und 3.:

Die Vergabe der Wasserzeiten erfolgt über den Runden Tisch Schwimmen, an dem alle Fachverbände des Schwimm- und Tauchsports vertreten sind. Die Verbände haben diese Zeiten wie üblich in eigener Verantwortung an ihre Mitgliedsvereine vergeben. Die jeweilige Nutzung zugewiesener Zeiten obliegt den Vereinen. Die genauen Kriterien sind BLH nicht bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 22/1610.

 

 

  1. Wie werden die besonderen persönlichen Bedürfnisse, z.B. von körperlich oder geistig gehandicapten Menschen, sowie von Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt?

 

Zu 4.:

Diese Nutzergruppen werden durch den regulären Vereinssport und die offiziellen Nutzungszeiten des Behindertensportverbands bedient, die ebenfalls am Runden Tisch Schwimmen vertreten sind. Außerdem stehen die allgemeinen Öffnungszeiten allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen fair zur Verfügung.

 

 

  1. Wird die nun erfolgte Vergabe evaluiert, ob sie den Anforderungen der unterschiedlichen Nutzer gerecht wird?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 5.:

Die in der Antwort zu 2. und 3. genannten Institutionen sowie deren Mitgliedsvereine sind über den Runden Tisch in ständigem, sehr engem Austausch und haben gemeinschaftlich und unter der notwendigen Abwägung einer fairen Berücksichtigung aller Nutzergruppen ausreichende und unterschiedliche Belegungszeiten abgestimmt. Im Übrigen siehe Drs. 22/1610.

 

 

  1. Werden sich die zur Verfügung stehenden (Schwimm-) Zeiten aus heutiger Sicht in absehbarer Zeit verändern?

 

Zu 6.:

Weitere Lockerungen durch Abänderung der geltenden SARS-CoV2-Eindämmungsverordnung sind abhängig von der weiteren Entwicklung des aktuellen Infektionsgeschehens und zurzeit nicht abschließend bewertbar.

 

 

Petitum/Beschluss

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