20-1083.01

Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 87 hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Das Änderungsverfahren betrifft das Gebiet des Bebauungsplans Lohbrügge 87, d.h. das Gebiet des Boberger Dorfangers zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder, AKN-Bahnlinie sowie der Landesgrenze. Das Verfahren dient insbesondere der Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und erotikorientiertem Gewerbe auf den Teilflächen, die im Bebauungsplan als Kerngebiet und Gewerbegebiet festgesetzt sind.

Im Ergebnis sollen mit der Bebauungsplanänderung – etwas vereinfacht gesagt - folgende Regelungen festgesetzt werden:

In den Kerngebieten sollen folgende Nutzungen unzulässig werden: Wettbüros und Spielhallen, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist. In den Gewerbegebieten sollen ausschließlich das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig sein. Lagerplätze, Lagerhäuser und Tankstellen sollen unzulässig sein. Ausnahmen für Vergnügungsstätten sollen ausgeschlossen werden. In den Gewerbegebieten sollen zudem Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig werden.

Näheres vgl. Verordnung und Begründung zum Bebauungsplan in der Anlage.

Nach Zustimmung des Stadtentwicklungsausschusses am 01. Februar 2017 hat der Bebauungsplanentwurf vom 27. Februar 2017 bis zum 27. März 2017 öffentlich ausgelegen (vgl. Drucksache  20-1083). In diesem Zeitraum gingen drei Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.

Die Verwaltung hat die Stellungnahmen unter fachlichen Gesichtspunkten geprüft und mit Abwägungsvorschlagen versehen (vgl. Anlage 1). Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthalten die Stellungnahmen der Öffentlichkeit keine Hinweise auf die Absender. Die Originale der Stellungnahmen können während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses eingesehen werden.

Da sich durch die eingegangenen Stellungnahmen hinsichtlich der Abwägungslage keine neuen Erkenntnisse gezeigt haben, kann der Bebauungsplanentwurf inhaltlich unverändert bleiben. Die Änderung des Bebauungsplans soll daher festgestellt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

  • stimmt der Abwägung gemäß der Anlage 1 zu,

 

  • stimmt dem Bebauungsplanentwurf gemäß den Anlagen 2 und 3 zu,

 

  • empfiehlt der Bezirksversammlung, dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und den Bezirksamtsleiter zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

 

Anhänge

 

1. Abwägungsvorschläge

2. Verordnung

3. Begründung