20-1083

Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Lohbrügge 87 (Dorfanger Boberg) hier: Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Das Änderungsverfahren betrifft das Gebiet des Bebauungsplans Lohbrügge 87, d.h. das Gebiet des Boberger Dorfangers zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder, AKN-Bahnlinie sowie der Landesgrenze. Das Verfahren dient insbesondere der Steuerung der Zulässigkeit von Vergnügungsstätten und erotikorientiertem Gewerbe auf den Teilflächen, die im Bebauungsplan als Kerngebiet und Gewerbegebiet festgesetzt sind.

Der Stadtentwicklungsausschuss hatte im Juli 2016 dem Verfahren zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss B 02/16 (Amtl. Anz. S. 1423) eingeleitet. Seither wurde der Entwurf der Änderung entwickelt und mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt, so dass er nun öffentlich ausliegen kann.

Die öffentliche Auslegung ist vom 27. Februar 2017 bis 27. März 2017 vorgesehen. Während dieses Zeitraums kann die Öffentlichkeit zum Entwurf Stellungnahmen abgeben, die von der Verwaltung mit einem Abwägungsvorschlag versehen und vom Stadtentwicklungsausschuss beraten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu.

 

Anhänge

1Verordnung

2Begründung