Verbreitung von Erste-Hilfe-Kursen an den Schulen in Bergedorf
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
und der AfD Fraktion Bergedorf
Erste Hilfe kann Leben retten, und sollte daher jedem zugänglich sein. In Betrieben und Führerscheinkursen ist die Ausbildung bereits Pflicht, aber gerade bei Jugendlichen sinkt die Akzeptanz des Autos und damit die Verbreitung von Erste-Hilfe-Kenntnissen.
Schulen bieten den idealen Rahmen, um diese Wissenslücke zu schließen:
Erste Hilfe ist der einfachste und effektivste Beitrag zum Katastrophenschutz. Regelmäßige Kurse an Schulen bilden die nächste Generation von Ersthelfern aus und stärken die Gemeinschaft. Fazit: Erste-Hilfe-Kurse an Schulen – ein Gewinn für alle!
Die Behörde für Schule und Berufsbildung nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich befürwortet die BSB, Schülerinnen und Schüler zu sensibilisieren, lebensrettendende Maßnahmen durchzuführen. Erfahrungen und Studien zeigen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche ohne Angst und Vorbehalte dem Thema gegenüberstehen.
Die BSB hat deshalb das Thema „Maßnahmen zur Ersten Hilfe“ in den „neuen“ Bildungsplänen für fächerübergreifende Aufgabengebiete in der Gesundheitsförderung für alle Jahrgangsstufen und Schulformen verankert. Hamburger Schulen sind verpflichtet, die curricularen Vorgaben aus den Bildungsplänen umzusetzen. Themen der Ersten Hilfe werden verbindlich im Unterricht bearbeitet, dazu gehören Themen wie „Hilfe holen“, einen „Notruf absetzen“ und an weiterführenden Schulen die Reanimation. Ergänzend können die Schulen im Rahmen des Ganztages diese Themen beispielsweise mit Hilfsorganisationen vertiefen. Es gibt an Hamburger Schulen jedoch keine verpflichtenden Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler, die in der Regel neun Unterrichtseinheiten je 45 Minuten umfassen und sich inhaltlich am DGUV- Grundsatz 304-001 ausrichten (siehe die Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Grundsatz 304-001, dort Anhang 6:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/88) .
Im Rahmen der selbstverantworteten Schule legt die Einzelschule den Umfang sowie entsprechende thematische Schwerpunkte und Vertiefungen fest. An ca. 90 weiterführenden Hamburger Schulen werden auf freiwilliger Basis Schülerinnen und Schüler zu Schulsanitäterinnen und Schulsanitätern ausgebildet. Im Schulsanitätsdienst spielen Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen eine große Rolle. Durch die Tätigkeit wird das Selbstbewusstsein gestärkt sowie das Interesse an entsprechenden Berufsfeldern und am Ehrenamt geweckt. In der Schulgemeinschaft wird durch Schulsanitätsdienste ein Bewusstsein für das Thema „Leben retten“ geschaffen. Die Sanitätsdienste sind eine sinnvolle Ergänzung hinsichtlich der Erste-Hilfe-Organisation in der Schule (siehe https://uk-nord.de/sicherheit-und-gesundheit/treffpunkt-schule/schulsanitaetsdienst#c1735).
Es ist Aufgabe der Schulleitung, dafür zu sorgen, dass an der Schule eine wirksame Erste Hilfe geleistet wird. Für die staatlichen Schulen Hamburgs gilt seit dem 1. August 2010 die Richtlinie „Erste Hilfe an staatlichen Schulen“
Demnach müssen Lehrkräfte, sonstige an der Schule tätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Schulverwaltungskräfte alle vier Jahre an Lehrgängen „Lebensrettende Sofortmaßnahmen Schulen“ teilnehmen. Jede Schule, an der zwei oder mehr nichtbeamtete Personen beschäftigt sind, muss über mindestens eine Ersthelferin bzw. einen Ersthelfer, die eine Grundausbildung absolviert haben und regelmäßig fortgebildet werden (Grundausbildung, dann Fortbildung im Zweijahresrhythmus), verfügen. Dies müssen keine Lehrkräfte sein.
Zu 1-3.
Bei den Erste-Hilfe-Kursen, die von den Hilfsorganisationen durchgeführt werden, handelt es sich um fest definierte Formate und entsprechende Zielgruppen wie zum Beispiel „Erste Hilfe für den Führerschein“.
Erste-Hilfe-Kurse für Schülerinnen und Schüler mit externen Anbietern sind an Hamburger Schulen nicht verpflichtend durchzuführen. Es wird von der BSB nicht erfasst, welche Hamburger Schulen und in welchem Umfang sie mit Hilfsorganisationen oder anderen Partnern zu Maßnahmen der Ersten Hilfe kooperieren.
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 4-5.
Die erfragten Daten werden von der BSB nicht zentral erfasst. Im Rahmen der selbstverant-worteten Schule entscheidet jede Schule eigenständig, mit welchem Kooperationspartner sie zusammenarbeiten möchte. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Gefährdungsbeur-teilung an Hamburger Schulen wird durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der BSB si-chergestellt, dass alle Schulen über die Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer verfügen (siehe https://www.hamburg.de/bsb/navigation-arbeitsschutz-start/ ).
Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
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