22-0576.01

Verbindliche Abstellflächen für Leih-E-Scooter- Was hat das Bezirksamt erreicht?

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Emrich, Froh und der CDU-Fraktion

Es hat sich bewährt, dass an Hot-Spots, also dort, wo regelmäßig eine höhere Anzahl von E-Scootern abgestellt wird, verbindliche Abstellflächen eingerichtet werden.

An der S-Bahn Bergedorf (Weidenbaumsweg und Johann-Meyer-Straße) hat dies schon zu einer wesentlichen Entspannung der Situation beigetragen.

Aus dieser Erfahrung leitete sich daher zwangsläufig ein von der CDU-Fraktion initiierter Antrag ab, dass sich das Bezirksamt mit den Anbietern von Leih-E-Scootern und der Polizei in Verbindung setzten möge, die Hotspots im Bezirk zu identifizieren und zu prüfen, ob man dort Fläche als verbindliche Abstellflächen ausweisen könne. Die Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf sollte ebenfalls einbezogen werden, ob von dieser Seite Stellen als besonders problematisch empfunden würden.

Ein entsprechender Antrag wurde dann im Dezember 2024 von der Bezirksversammlung beschlossen. Das Bezirksamt sollte dann bis April 2025 über die Ergebnisse der Gespräche berichten, dies ist leider bisher ausgeblieben.

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Hat sich das Bezirksamt mit den Anbietern von Leih-E-Scootern diesbezüglich in Verbindung gesetzt? Wenn ja,

a) mit welchen?

b) jeweils wann?

c) mit welchen einzelnen Ergebnissen?

Nein, die Kontaktaufnahme erfolgt zeitnah durch die aktuell neu besetzten Stellen im Bereich der Mobilit des Bezirksamtes.

  1. Hat sich das Bezirksamt diesbezüglich mit der Polizei in Verbindung gesetzt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

S. Frage 1

  1. Hat sich das Bezirksamt mit der Behindertenarbeitsgemeinschaft Bergedorf in Verbindung gesetzt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

S. Frage 1

  1. Stand Ende 2024 sollten außerdem am S-Bahn Allermöhe (Sophie-Schoop-Weg gegenüber Fleetplatz sowie Walter-Rudolphi-Weg gegenüber Fleetplatz 2 bis 4) verbindliche Abstellflächen eingerichtet werden. Wie ist hier der Sachstand?

Am S-Bahnhof Allermöhe sind beide genannten Abstellflächen eingerichtet. Die fehlende Beschilderung ist noch in Arbeit.

  1. Gibt es weitere Flächen im Bezirk, die als verbindliche Abstellflächen eingerichtet wurden? Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität?

Weitere Abstellflächen wurden nicht eingerichtet.

  1. Gibt es weitere Flächen im Bezirk, für die die Einrichtung einer verbindlichen Abstellfläche geplant ist? Wenn ja, wo und mit welcher Kapazität?

Es sind keine weiteren konkreten Abstellflächen in Planung.

  1. Hat der Bezirk eigenständig die Möglichkeit, verbindliche Abstellflächen festzulegen und die Anbieter zu verpflichten, diese zu nutzen? Wenn nein, welche Stelle wäre zuständig und wie wäre der formale Ablauf?

Der Bezirk hat grundsätzlich die Möglichkeit, verbindliche Abstellflächen einzurichten. Dies erfolgt beispielsweise bei Neu- und Umplanungen von Straßen. Diese Flächen werden mit den betroffenen Dienststellen, wie das Polizeikommissariat und auch den Anbietern abgestimmt. Anschließend erfolgt die örtliche Markierung mit entsprechenden Verkehrszeichen. Die Anbieter nehmen diese Flächen dann in Ihre jeweiligen Apps auf.

Petitum/Beschluss

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Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Johann-Meyer-Straße Fleetpl. Walter-Rudolphi-Weg

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