21-2068.01

Verbesserung der Schulwegsicherheit - Welche Erkenntnisse sind aus dem Beschluss Bezirksversammlung hervor gegangen?

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2024
Ö 10
30.05.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Bereits im Jahr 2019 hat die Bezirksversammlung mehrheitlich verschiedene Aufträge an die Verwaltung beschlossen (Drs. 20-1870.1), die zur Verbesserung der Schulwegsicherheit von Kindern und Jugendlichen beitragen sollten.

Unter anderem wurde das Bezirksamt gebeten ein externes Büro zu beauftragen, exemplarisch mit drei Schulen im Bezirk Bergedorf (Rad-) Schulwegpläne zu entwickeln. Die Vorgehensweise sollte sich am Leitfaden "Schulwegpläne leichtgemacht" der Bundesanstalt für Straßenwesen orientieren. Es sollte geprüft werden, inwieweit das in Baden-Württemberg verwendete WebGIS-Tool zur digitalen Dateneingabe durch alle Beteiligten oder etwas Vergleichbares eingesetzt werden kann und in welchen Formen der Plan zur Verfügung gestellt werden kann (Papierkarte/pdf, digitale Karte, interaktive Karte).

 

Weiterhin sollte das externe Büro Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an identifizierten Gefahrenpunkten und Engstellen entwickeln.

 

Darüber hinaus wurde der damalige Bezirksamtsleiter gebeten darauf hinzuwirken, dass die Schulbehörde die Beschäftigung mit dem eigenen Schulweg und dem (Rad-) Schulwegplan der Schule in den Bildungsplan aufnimmt (insbesondere für die Klassenstufe 5) und dass die Innenbehörde praktische Verkehrserziehung durch Polizeibeamte nicht nur in den Grundschulen, sondern auch in den 5. Klassen der weiterführenden Schulen durchführen lässt.

 

Nach Kenntnis der CDU-Fraktion ist bis heute eine Mitteilung über die Umsetzung dieses Beschlusses durch die Verwaltung nicht erfolgt, was nicht unbedingt heißen muss, dass der Beschluss nicht umgesetzt wurde.

Da seitens der Koalition jetzt ein erneuter Antrag zur Radverkehrssicherheit im Umfeld von Schulen eingebracht wurde, wäre es nach Ansicht der CDU-Fraktion zur Vermeidung von Doppelarbeit vorab angezeigt zu erfahren, was sich aus dem alten Beschluss für Erkenntnisse ergeben haben.

 

Das Bezirksamt Bergedorf beantwortet die Große Anfrage wie folgt:

 

Der erste Schulwegeplan in Bergedorf wurde im Rahmen der Fußwegeuntersuchung für Bergedorf-West 2021 erstellt. Der Schulwegeplan wurde hier für und mit der Grundschule Friedrich-Frank-Bogen erarbeitet. Die Vorstellung der Ergebnisse zur Fußwegeuntersuchung erfolgte am 09. Mai 2022 im Fachausschussr Verkehr und Inneres (V+I).

 

Im Jahr 2023 wurden weitere Schulwegpläne für die Katholische Grundschule Bergedorf, dass Hansa-Gymnasium und das Luisen-Gymnasium Bergedorf aufgestellt. Die Ergebnisse dazu wurden im V+I am 10.07.2023 vorgestellt. Das Bezirksamt Bergedorf hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Schulwegsicherheit in Bergedorf zu erhöhen. Die Erstellung von Schulwegeplänen wird somit jedes Jahr fortgesetzt. Im Jahr 2024 Jahr werden weitere Schulwegpläne für Schulen in Lohbrügge erarbeitet und weitere Schulen sollen in den kommenden Jahren noch folgen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Umsetzung des Beschlusses zur Drs. 20-1870.1?

 

Zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und zur Förderung der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen wurden bereits Schulwegpläne für vier Bergedorfer Schulen im Zeitraum von 2021 - 2023 erstellt. Dies betrifft die Grundschule Friedrich-Frank-Bogen, die Katholische Grundschule Bergedorf, das Hansa- und Luisen-Gymnasium, zuletzt vorgestellt am 10.07.23 im V+I. Für zwei weitere Schulen, für die Grundschule Max-Eichholz-Ring und für das Gymnasium Lohbrügge, uft derzeit ein weiteres Projekt zur Erstellung von Schulwegplänen.

 

  1. Wurde ein externes Büro beauftragt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

Ja, für die jeweiligen Projekte wurden externe Büros beauftragt. Die erste Beauftragung erfolgte 2021, gefolgt von 2022 und 2024.

 

  1. Soweit ein externes Büro beauftragt wurde, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation wurden allgemein und an welchen konkreten Gefahrenpunkten vorgeschlagen?

 

Zur Erhöhung der Schulwegsicherheit wurden allgemein Maßnahmen zur besseren Querung durch z. B. Verbesserung der Sichtverhältnisse, Fahrbahneinengungen (Gehwegnasen) und Grenzmarkierung im Kurvenbereich empfohlen.

 

  1. Soweit Verbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen wurden, inwieweit wurden diese umgesetzt?

 

Maßnahmenvorschläge aus dem Schulwegplan für die Grundschule Friedrich-Frank-Bogen sind in die Planungen zum Umbau des Friedrich-Frank-Bogens eingeflossen. Eine Umsetzung ist für 2025 geplant.

 

Im Schulumfeld der drei Schulen (Katholische Grundschule Bergedorf, Hansa-Gymnasium und Luisen-Gymnasium Bergedorf) wurden bisher kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit umgesetzt, wie bspw. das Aufbringen von Grenzmarkierungen im Kurvenbereich und die Anordnung von Halteverboten.

 

 

  1. Soweit kein externes Büro beauftragt wurde: Hat das Bezirksamt den Beschluss in eigener Verantwortlichkeit umgesetzt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Siehe Antwort zu Frage 2

 

  1. Welche drei Schulen wurden letztlich in die Umsetzung eingebunden? (s. Drs. 21-707.1)

 

Siehe Antwort zu Frage 1

 

  1. Hat sich das Bezirksamt mit dem Leitfaden "Schulwegpläne leichtgemacht" der Bundesanstalt für Straßenwesen auseinandergesetzt? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen bezüglich der Schulwegsicherheit in Bergedorf? Wenn nein, warum nicht?

 

Der Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ wurde als Grundlage der Schulwegplanung herangezogen.

 

Siehe Antwort zu Frage 3 und 4

 

  1. Wurden entsprechende Schulwegepläne für Bergedorfer Schulen erstellt (s. Drs. 21-0816)? Wenn ja, für welche Schulen? Wenn nein, warum nicht?

 

Grundschule Friedrich-Frank-Bogen, Katholische Grundschule Bergedorf, Hansa-Gymnasium und Luisen-Gymnasium Bergedorf.

 

  1. Wurde vom Bezirksamt geprüft, inwieweit WebGIS oder ein vergleichbares Tool zur Verbesserung eingesetzt werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?

 

Im Rahmen der Beteiligung in den weiterführenden Schulen wurde eine digitale App eingesetzt, bei der die Schüler mithilfe einer interaktiven Karte die Hinweise zu ihrem Schulweg verorten und dazu Text sowie Fotos einstellen konnten.

Beim Abschluss des Projekts wurden die Pläne als digitales und analoges Format den Schulen übergeben. Damit sollte eine Aktualisierung bzw. eine Fortschreibung der Schulwegpläne möglich sein.

 

  1. Hat der damalige Bezirksamtsleiter aufgrund des damaligen Beschlusses mit der Schulbehörde Kontakt aufgenommen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Fehlanzeige.

 

  1. Inwieweit beschäftigt sich das Bezirksamt, unabhängig vom damaligen Beschluss, mit der Schulwegsicherheit?

 

Das Bezirksamt unterstützt Initiativen zur Erhöhung der Schulwegsicherheit und Förderung der eigenständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen (z. B. SCHULEXPRESS).

 

  1. Welche Maßnahmen wurden an welchen Stellen im Bezirk in den letzten zwei Jahren ergriffen, um die Schulwegsicherheit zu erhöhen?

 

Siehe Antwort zu Frage 4

 

  1. Gibt es Vorschriften oder Dienstanweisungen die regeln, wie und in welchem Umfang das Bezirksamt Schulwege prüfen soll?

 

Schulwegpläne sind in Hamburg nicht verbindlich vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz hat sich das Bezirksamt Bergedorf die Aufgabe gemacht, die Schulwegsicherheit im Bezirk Bergedorf zu erhöhen. Dieses Jahr werden weitere Schulwegpläne für Schulen in Lohbrügge erarbeitet und weitere Schulen sollen in den kommenden Jahren folgen.

 

  1. Macht das Bezirksamt einen Unterschied zwischen der Verkehrssicherheit von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden Schülern in Bezug auf die Schulweg­sicherheit? Wenn ja, welchen und warum?

 

Im Rahmen der Schulwegplanung werden i.d.R. beide Verkehrsmittel (Fuß- und Radverkehr) gleich betrachtet. Allerdings hat das Fahrrad für die Schüler der weiterführenden Schulen eine größere Bedeutung als für die Grundschulkinder. Die Schulwegpläne der weiterführenden Schulen enthält somit auch Hinweise zu alternativen Fahrradrouten als empfohlener Schulweg.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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