20-1578.01

Untergraben zentrale Programme die bezirkliche Selbstverwaltung?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Am 14. März 2018 wurde im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses die Drs. 20-1452.3 (Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke - ergänzte Fassung) debattiert. Das Bezirksamt hat hierzu folgenden Beschlussvorschlag vorformuliert:

 

„Den zentralen Programmen wird nicht zugestimmt, da die Ansätze untereinander nicht deckungsfähig sind“.

 

Ebenfalls im Rahmen der Sitzung wurde die Vorabstimmung kritisch dargestellt und es drängt sich der Gedanke auf, dass hier die Selbstverwaltung der Bezirke (§2 BezVG) untergraben wird. Hiernach führen die Bezirksämter ihre Aufgaben selbständig durch. Aufgaben der Bezirksämter sind Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 4.4.2018 wie folgt:

 

  1. Betrifft die Kritik nur die in der Drs. 20-1452 genannten investiven Zweckzuweisungen (ZZ) wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen und die Mittel der Behörde für Umwelt und Energie für den Bau der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, die zu einem Zentralen Programm wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen zusammengeführt wurden oder auch andere zentrale Programme?

zu 1.

Die vom BA geäußerte Kritik betrifft vor allem die mangelnde Deckungsfähigkeit zwischen den zentralen Programmen Friedhöfe und Straßenbäume und nicht das zentrale Programm Niederschlagswasserbehandlungsanlagen.

 

 

  1. In welches zentrale Programm sollen die konsumtiven ZZ wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen überführt werden?

zu 2.

Aufgrund der Stellungnahmen der Bezirksversammlungen sind keine zentrale Programme konsumtive ZZ wasserwirtschaftliche Maßnahmen geplant.

 

 

  1. Welche weiteren zentralen Programme gibt es?

zu 3.

Für den Haushalt 2019/2020 sind zentrale Programme für die Unterhaltung der Friedhöfe und der Straßenbäume und für den Bau von Niederschlagswasserbehandlungsanlagen bei der BUE angedacht.

 

Weitere Programme sind nicht bekannt.

 

 

  1. Sieht die Bezirksverwaltung in diesen zentralen Programmen und der mangelnden Deckungsfähigkeit eine Aufweichung der bezirklichen Selbstverwaltung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?

zu 4.

Die bezirkliche Selbstverwaltung ist dadurch nicht gefährdet, lediglich dessen Flexibilität würde dadurch eingeschränkt werden. Zentrale Programme für Investitionen sind  vorteilhaft, da auch größere Projekte, die die jeweiligen Ansätze der einzelnen Bezirke übersteigen, umschichtig finanziert werden können und die Mittel trotzdem tatsächlich fachlich entsprechend der Haushalts Ansätze verwendet werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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