20-1578

Untergraben zentrale Programme die bezirkliche Selbstverwaltung?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Am 14. März 2018 wurde im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses die Drs. 20-1452.3 (Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke - ergänzte Fassung) debattiert. Das Bezirksamt hat hierzu folgenden Beschlussvorschlag vorformuliert:

 

„Den zentralen Programmen wird nicht zugestimmt, da die Ansätze untereinander nicht deckungsfähig sind“.

 

Ebenfalls im Rahmen der Sitzung wurde die Vorabstimmung kritisch dargestellt und es drängt sich der Gedanke auf, dass hier die Selbstverwaltung der Bezirke (§2 BezVG) untergraben wird. Hiernach führen die Bezirksämter ihre Aufgaben selbständig durch. Aufgaben der Bezirksämter sind Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Betrifft die Kritik nur die in der Drs. 20-1452 genannten investiven Zweckzuweisungen (ZZ) wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen und die Mittel der Behörde für Umwelt und Energie für den Bau der Niederschlagswasserbehandlungsanlagen, die zu einem Zentralen Programm wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen zusammengeführt wurden oder auch andere zentrale Programme?
  2. In welches zentrale Programm sollen die konsumtiven ZZ wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen überführt werden?
  3. Welche weiteren zentralen Programme gibt es?
  4. Sieht die Bezirksverwaltung in diesen zentralen Programmen und der mangelnden Deckungsfähigkeit eine Aufweichung der bezirklichen Selbstverwaltung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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