Untergraben zentrale Programme die bezirkliche Selbstverwaltung?
Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion
Am 14. März 2018 wurde im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses die Drs. 20-1452.3 (Fachliche Vorabstimmung BUE / Bezirke - ergänzte Fassung) debattiert. Das Bezirksamt hat hierzu folgenden Beschlussvorschlag vorformuliert:
„Den zentralen Programmen wird nicht zugestimmt, da die Ansätze untereinander nicht deckungsfähig sind“.
Ebenfalls im Rahmen der Sitzung wurde die Vorabstimmung kritisch dargestellt und es drängt sich der Gedanke auf, dass hier die Selbstverwaltung der Bezirke (§2 BezVG) untergraben wird. Hiernach führen die Bezirksämter ihre Aufgaben selbständig durch. Aufgaben der Bezirksämter sind Aufgaben der Verwaltung, die nicht wegen ihrer übergeordneten Bedeutung oder ihrer Eigenart einer einheitlichen Durchführung bedürfen.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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