21-0569.01

Unfälle im Zusammenhang mit dem Ruhenden Verkehr in den Vier- und Marschlanden

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.01.2021
01.12.2020
Ö 5.4
26.11.2020
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Meyns, Jacobsen, Kubat und FDP-Fraktion

 

Viele Menschen haben sich in den vergangenen Jahren in den Vier- und Marschlanden neu angesiedelt oder haben das Landgebiet als Naherholungsgebiet für sich entdeckt.

 

Dies schlägt sich natürlich auch in zusätzlichen Verkehrsströmen nieder, welche die ohnehin beanspruchte Infrastruktur zusätzlich belasten.

 

In vielen Fällen verfügen gerade Neubauten nicht über eine auskömmliche Anzahl an Stellplätzen, sodass die Bürgerinnen und Bürger am Straßenrand parken müssen. Dies betrifft gerade auch wichtige Verkehrsachsen wie exemplarisch den Süderquerweg.

 

Neben einer deutlichen Hemmung des Verkehrsflusses kommt es gerade an unübersichtlichen Stellen zu Situationen, die durch die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer als gefährlich empfunden werden.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende beantwortet die Fragen 1 und 2, die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Frage 3 des Auskunftsersuchens vom 12.10.2020 wie folgt:

 

Fragen:

In diesem Zusammenhang fragen wir die zuständigen Senatsbehörden:

  1. Wie hat sich die Zahl der Kraftfahrzeugzulassungen in den vergangenen fünf Jahren im Bezirk Bergedorf in den Vier- und Marschlanden (Ortsteile 604 bis 614)[1] entwickelt (Pkw und Lkw)?

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt keine Statistik im Sinne der Fragestellung, da keine Auf-gliederung der Zulassungsvorgänge nach Verwaltungsbezirken oder Stadteilen erfolgt.

 

 

  1. Hat sich der zusätzliche Parkdruck auf die Straßenränder in den Vier- und Marschlanden in Jahren 2015 bis 2019 auf die Fahrzeiten der Buslinien ausgewirkt?
    1. Wenn ja, welche Auswirkungen gab es?

 

Auf mehreren Linien der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) mussten in den Vier- und Marschlanden in den Jahren 2015 bis 2019 Fahrzeiten verlängert werden. Grundlage hierfür sind Fahrzeitmessungen im täglichen Betrieb, bei denen jedoch nicht die Ursachen für die längeren Fahrzeiten ermittelt werden. Deshalb können neben dem ruhenden Verkehr auch andere Ein-flüsse wie gestiegene Fahrgastzahlen, die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder ähnliche Gründe maßgeblich sein.

 

 

  1. Wie viele Unfälle ereigneten in den Jahren 2015 bis 2019 in den einzelnen Ortsteilen der Vier- und Marschlande (Allermöhe -Ortsteil 610-, Altengamme -Ortsteil 605-, Billwerder -Ortsteil 611-, Curslack -Ortsteil 604-, Kirchwerder -Ortsteil 607-, Moorfleet -Ortsteil 612-, Neuengamme -Ortsteil 606-, Ochsenwerder -Ortsteil 608-, Reitbrook -Ortsteil 609-, Spadenland -Ortsteil 614- und Tatenberg -Ortsteil 613-) im Zusammenhang mit dem Ruhenden Verkehr?
    1. Wenn ja, in wie vielen Fällen waren bei diesen Unfällen Personenschäden zu beklagen?

 

Vorbemerkung

Die Unfallzahlen wurden durch eine Auswertung der Datenbank „Elektronische Unfalltypen-steckkarte“ (Euska) vom 15. Oktober 2020 ermittelt. In dieser Auswertung wurden Verkehrs-unfälle (VU) berücksichtigt, bei denen ein Fahrzeug des ruhenden Verkehrs unmittelbar beteiligt war.

 

VU, bei denen z.B. ein parkendes Fahrzeug eine Sichtbehinderung darstellte, das aber nicht
unmittelbar am VU beteiligt war, sind in Euska statistisch nicht auswertbar. Es wäre die
händische Auswertung mehrerer hundert Unfallakten erforderlich, dies ist mit vertretbarem
Verwaltungsaufwand in der zur Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Bei dem oben beispielhaft genannten VU gilt das parkende Fahrzeug nicht als Unfallbeteiligter, ggfls. wird eine begangene Ordnungswidrigkeit gesondert verfolgt. Ein entsprechender VU im
Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr, wie er in breiten Teilen der Bevölkerung an-genommen wird, liegt im Sinne der Definition jedoch nicht vor. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt, diese finden allerdings keinen Eingang in die Verkehrsunfallstatistik.

 

Dies vorangeschickt beantwortet die Polizei die Frage wie folgt:

 

Die Anzahl der Verkehrsunfälle, gegliedert nach Jahren, gelistet nach Ortsteilen und aufgeteilt nach VU mit Personen- oder Sachschaden, ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

 

Ortsteil*

VU - Schadensart

2015

2016

2017

2018

2019

Curslack

VU mit Personenschaden

-

-

2

2

1

VU mit Sachschaden

8

11

12

10

9

Gesamt

8

11

14

12

10

 

 

 

 

 

 

 

Altengamme

VU mit Personenschaden

1

-

-

1

1

VU mit Sachschaden

4

6

4

4

1

Gesamt

5

6

4

5

2

 

 

 

 

 

 

 

Neuengamme

VU mit Personenschaden

1

1

4

2

1

VU mit Sachschaden

7

14

17

16

12

Gesamt

8

15

21

18

13

 

 

 

 

 

 

 

Kirchwerder

VU mit Personenschaden

7

1

4

1

9

VU mit Sachschaden

36

31

51

42

37

Gesamt

43

32

55

43

46

 

 

 

 

 

 

 

Ochsenwerder

VU mit Personenschaden

1

-

-

-

2

VU mit Sachschaden

9

6

6

12

9

Gesamt

10

6

6

12

11

 

 

 

 

 

 

 

Reitbrook

VU mit Personenschaden

-

-

-

-

-

VU mit Sachschaden

-

-

1

1

2

Gesamt

-

-

1

1

2

 

 

 

 

 

 

 

Allermöhe

VU mit Personenschaden

-

2

2

1

-

VU mit Sachschaden

47

44

49

46

51

Gesamt

47

46

51

47

51

 

 

 

 

 

 

 

Billwerder

VU mit Personenschaden

1

-

1

-

1

VU mit Sachschaden

14

19

12

6

10

Gesamt

15

19

13

6

11

 

 

 

 

 

 

 

Moorfleet

VU mit Personenschaden

1

-

-

1

1

VU mit Sachschaden

61

65

65

65

63

Gesamt

62

65

65

66

64

 

 

 

 

 

 

 

Tatenberg

VU mit Personenschaden

-

-

-

-

-

VU mit Sachschaden

1

2

3

3

6

Gesamt

1

2

3

3

6

 

 

 

 

 

 

 

Spadenland

VU mit Personenschaden

-

-

-

1

-

VU mit Sachschaden

1

1

-

-

-

Gesamt

1

1

-

1

-

* sortiert nach Ortsteilnummer absteigend

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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