22-0687

Umsetzung von § 16 a Hamburgisches Klimaschutzgesetz in Bergedorf

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.17

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Zaum, Wegner, Pelch und Fraktion der CDU

In Hamburg sind seit dem 1. Januar 2024, auf neu errichteten oder erweiterten Stellplatzanlagenmit mehr als 35 Stellplätzen, Photovoltaikanlagen Pflicht (§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz).

Leider war das Bezirksamt nicht in der Lage die Frage zu beantworten, welche und wie viele Flächen in Bergedorf seit Januar 2024 entsprechend §16a HamburgischesKlimaschutzgesetz mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet wurden und verwies insofern an die Fachbehörde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche und wie viele Flächen in Bergedorf sind seit Januar 2024 entsprechend §16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik-Anlagen mit jeweils welcher Leistung (Kilowatt Peak) ausgerüstet worden?
  1. In wie vielen Fällen wurde ersatzweise eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche oder auf anderen Flächen der Gebäudehülle eines gleichzeitig mit der Stellplatzanlage neu errichteten Gebäudes installiert worden?
  1. Wie wird seitens der zuständigen Stellen kontrolliert, dass § 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz in den entsprechenden Fällen umgesetzt wird?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

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