Umsetzung von § 16 a Hamburgisches Klimaschutzgesetz in Bergedorf
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.17
Auskunftsersuchen
der BAbg. Zaum, Wegner, Pelch und Fraktion der CDU
In Hamburg sind seit dem 1. Januar 2024, auf neu errichteten oder erweiterten Stellplatzanlagenmit mehr als 35 Stellplätzen, Photovoltaikanlagen Pflicht (§ 16a Hamburgisches Klimaschutzgesetz).
Leider war das Bezirksamt nicht in der Lage die Frage zu beantworten, welche und wie viele Flächen in Bergedorf seit Januar 2024 entsprechend §16a HamburgischesKlimaschutzgesetz mit Photovoltaik-Anlagen ausgerüstet wurden und verwies insofern an die Fachbehörde.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Beschluss:
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