Umsetzung des Bündnisses für den Radverkehr
Große Anfrage des BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Am 23. Juni 2016 wurde das „Bündnis für den Radverkehr“ von allen Hamburger Bezirksamtsleitern unterschrieben. In dem Bündnis soll der Verkehrsanteil des Radverkehrs auf 25% erhöht werden. Die Bezirke sind dabei federführend auf ihrem Gebiet. Sie haben sich verpflichtet, die Fertigstellung der Velorouten mit Priorität voranzubringen und durch den Bau von bezirklichen Routen zu ergänzen.
Nach einem Jahr sollte nun eine erste Bilanz gezogen werden.
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 17.07.2017 wie folgt:
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Der Jahresbilanz Radverkehr 2016 (DS 21/9184) sind die 2016 umgesetzten Maßnahmen zu entnehmen.
Welche Maßnahmen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr umgesetzt?
Welche Maßnahmen sollen im zweiten Halbjahr realisiert werden, ggf. im welchen Monaten?
Im ersten Halbjahr 2017 wurden folgende Maßnahmen im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr umgesetzt:
Im zweiten Halbjahr 2017 werden folgende Maßnahmen im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr umgesetzt:
2. Im Bündnis für den Radverkehr ist festgelegt, dass jährlich eine verbindliche Vereinbarung über die Infrastrukturmaßnahmen zwischen dem Bezirk und der BWVI unter Beteiligung der bezirklichen Gremien geschlossen wird (Abschnitt II.3).
2.1. Wurde 2016 eine solche Vereinbarung abgeschlossen?
Ja.
2.1.1. Wenn ja, welche Maßnahmen enthält diese Vereinbarung (bitte einzeln aufschlüsseln und den Umfang der Maßnahme beschreiben)?
Die Vereinbarung für 2016 enthielt folgende Maßnahmen:
2.1.2. Wenn ja, wurden die bezirklichen Gremien beteiligt?
Ja.
2.1.2.1. Wenn ja, wann und in welcher Weise?
Bei reinen Erhaltungsmaßnahmen, bei denen lediglich die Deck- bzw. Binderschicht erneuert wird, werden die bezirklichen Gremien regelhaft nicht im Sinne einer Aufforderung zu einer Stellungnahme beteiligt, sondern lediglich über die Durchführung der Maßnahmen informiert. Bei allen Neuplanungen, bzw. Maßnahmen, bei denen der Bestand verändert wird, werden die bezirklichen Gremien wie vereinbart im Rahmen von Verschickungen beteiligt. Projekte von besonderer Bedeutung werden zusätzlich in den zuständigen Ausschüssen vorgestellt.
Die größte Anteil der o.g. Maßnahmen sind Erhaltungsmaßnahmen.
2.1.2.2. Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
2.1.3. Wenn 2016 keine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde, warum nicht?
Entfällt.
2.2. Die jährlichen Vereinbarungen 2017 befinden sich laut aktueller Auskunft der Präsidialabteilung der BWVI (Stand 11.07.2017) derzeit in der Abstimmung.
Wann und in welcher Weise werden die bezirklichen Gremien daran beteiligt?
Die konkrete Beteiligung der Einzelmaßnahmen erfolgt analog der Antwort zu Frage 2.1.2.1. Die künftige Vereinbarung 2017 wird zur demnächst dem FA V+I zur Kenntnis gebracht.
3.Dem Protokoll der 2. Sitzung der Fahrradwerkstatt-Lenkungsgruppe vom 24.03.2017 ist zu entnehmen, dass die Bezirke vom zuständigen Staatsrat aufgefordert werden, die bereitgestellten Gelder abzurufen. Hat Bergedorf entsprechende Projekte gemeldet und Gelder abgefordert?
Ja, Bergedorf hat die unter Pkt. 2.1.1. genannten Maßnahmen gemeldet und für umgesetzte Projekte Mittel abgefordert.
3.1.Wenn ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe?
Gelder wurden für die unter Antwort Nr.1 genannten Maßnahmen wie folgt abgefordert:
3.2.Wenn nein, warum nicht?
Entfällt.
4.Im Bündnis für den Radverkehr sind auch entsprechende Personalmittel enthalten. Dem oben genannten Protokoll ist zu entnehmen, dass Bergedorf im Gegensatz zu anderen Bezirken kein zusätzliches Personal für die Umsetzung eingestellt hat, sondern nur eine Stelle intern umgebucht hat. Ist das Bezirksamt der Ansicht, die Ziele des Bündnisses für den Radverkehr auch ohne zusätzliches Personal erreichen zu können?
Im Sinne der Fragestellung handelt es sich bei der „Umbuchung“ um die Bereitstellung von zusätzlichem Personal für diese Aufgabe.
4.1.Wenn ja, warum wurden die bezirklichen Gremien nicht über die 2017 geplanten Maßnahmen informiert?
4.2.Wenn nein, warum verzichtet das Bezirksamt auf die Möglichkeit, zusätzliches Personal einzustellen.
Die Personalsituation in Bergedorf ist nicht unbefriedigend hinsichtlich der Umsetzung der Radverkehrsstrategie. Es steht seit vielen Jahren eine volle Stelle für die Aufgabe (Radverkehrsbeauftragte für den Bezirk Bergedorf) zur Verfügung, die auch durchgehend besetzt ist. Es gibt keine Rückstände bei der Bearbeitung von Projekten aus der Vereinbarung zum Bündnis für Radverkehr. Ob das Bezirksamt zur Abarbeitung des erhöhten Arbeitsaufkommens durch Radverkehrsstrategie, Bündnis für Radverkehr usw. vorhandenes, fachlich kompetentes Personal vorsieht, oder dies durch zusätzliche Einstellungen regelt, bleibt der Personalpolitik des Bezirkes überlassen.
5.Dem oben genannten Protokoll ist ebenfalls zu entnehmen, dass der Staatsrat bilateral über die unbefriedigende Personalsituation in Bergedorf reden wollte. Hat es ein solches Gespräch gegeben und welche Ergebnisse sind dabei erzielt worden?
Der Staatsrat hatte bisher nicht den Wunsch nach einem Gespräch bezüglich der Personalsituation für Bergedorf. Eine entsprechende Anfrage ist jedenfalls bisher nicht gestellt worden.
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