Umsetzung des Bündnisses für den Radverkehr
Große Anfrage des BAbg. Fleige und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Am 23. Juni 2016 wurde das „Bündnis für den Radverkehr“ von allen Hamburger Bezirksamtsleitern unterschrieben. In dem Bündnis soll der Verkehrsanteil des Radverkehrs auf 25% erhöht werden. Die Bezirke sind dabei federführend auf ihrem Gebiet. Sie haben sich verpflichtet, die Fertigstellung der Velorouten mit Priorität voranzubringen und durch den Bau von bezirklichen Routen zu ergänzen.
Nach einem Jahr sollte nun eine erste Bilanz gezogen werden.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Der Jahresbilanz Radverkehr 2016 (DS 21/9184) sind die 2016 umgesetzten Maßnahmen zu entnehmen.
Welche Maßnahmen wurden im ersten Halbjahr 2017 im Rahmen des Bündnisses für den Radverkehr umgesetzt?
Welche Maßnahmen sollen im zweiten Halbjahr realisiert werden, ggf. im welchen Monaten?
2. Im Bündnis für den Radverkehr ist festgelegt, dass jährlich eine verbindliche Vereinbarung über die Infrastrukturmaßnahmen zwischen dem Bezirk und der BWVI unter Beteiligung der bezirklichen Gremien geschlossen wird (Abschnitt II.3).
2.1. Wurde 2016 eine solche Vereinbarung abgeschlossen?
2.1.1. Wenn ja, welche Maßnahmen enthält diese Vereinbarung (bitte einzeln aufschlüsseln und den Umfang der Maßnahme beschreiben)?
2.1.2. Wenn ja, wurden die bezirklichen Gremien beteiligt?
2.1.2.1. Wenn ja, wann und in welcher Weise?
2.1.2.2. Wenn nein, warum nicht?
2.1.3. Wenn 2016 keine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde, warum nicht?
2.2. Die jährlichen Vereinbarungen 2017 befinden sich laut aktueller Auskunft der Präsidialabteilung der BWVI (Stand 11.07.2017) derzeit in der Abstimmung.
Wann und in welcher Weise werden die bezirklichen Gremien daran beteiligt?
3.Dem Protokoll der 2. Sitzung der Fahrradwerkstatt-Lenkungsgruppe vom 24.03.2017 ist zu entnehmen, dass die Bezirke vom zuständigen Staatsrat aufgefordert werden, die bereitgestellten Gelder abzurufen. Hat Bergedorf entsprechende Projekte gemeldet und Gelder abgefordert?
3.1.Wenn ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe?
3.2.Wenn nein, warum nicht?
4.Im Bündnis für den Radverkehr sind auch entsprechende Personalmittel enthalten. Dem oben genannten Protokoll ist zu entnehmen, dass Bergedorf im Gegensatz zu anderen Bezirken kein zusätzliches Personal für die Umsetzung eingestellt hat, sondern nur eine Stelle intern umgebucht hat. Ist das Bezirksamt der Ansicht, die Ziele des Bündnisses für den Radverkehr auch ohne zusätzliches Personal erreichen zu können?
4.1.Wenn ja, warum wurden die bezirklichen Gremien nicht über die 2017 geplanten Maßnahmen informiert?
4.2.Wenn nein, warum verzichtet das Bezirksamt auf die Möglichkeit, zusätzliches Personal einzustellen.
5.Dem oben genannten Protokoll ist ebenfalls zu entnehmen, dass der Staatsrat bilateral über die unbefriedigende Personalsituation in Bergedorf reden wollte. Hat es ein solches Gespräch gegeben und welche Ergebnisse sind dabei erzielt worden?
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