20-1540

Umsetzung der Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Hamburg

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr, Wobbe und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Am 14.12.2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Am 10.03.2017 wurde die entsprechende Verwaltungsvorschrift geändert.

 

Inhaltlich geht es um die zulässige Geschwindigkeit vor Kitas, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen u.a. Dort soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein, nur in begründeten Ausnahmen soll von dieser Regelgeschwindigkeit abgewichen werden. Bisher wurden von der Innenbehörde noch keine entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen mit der Folge, dass vor vielen der betroffenen Einrichtungen weiterhin mit 50 km/h gefahren werden darf.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Warum dauert es so lange, bis auch in Hamburg zu der geänderten Straßenverkehrsordnung Ausführungsbestimmungen erlassen werden? Wo sieht die Innenbehörde Probleme, die eine Umsetzung verzögern?

 

  1. Wann ist mit Ausführungsbestimmungen zur geänderten Straßenverkehrordnung zu rechnen (ungefährer Zeitpunkt)?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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