Umsetzung der Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Hamburg
Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr, Wobbe und Fraktion GRÜNE Bergedorf
Am 14.12.2016 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Am 10.03.2017 wurde die entsprechende Verwaltungsvorschrift geändert.
Inhaltlich geht es um die zulässige Geschwindigkeit vor Kitas, Senioreneinrichtungen, Krankenhäusern, Schulen u.a. Dort soll Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein, nur in begründeten Ausnahmen soll von dieser Regelgeschwindigkeit abgewichen werden. Bisher wurden von der Innenbehörde noch keine entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen mit der Folge, dass vor vielen der betroffenen Einrichtungen weiterhin mit 50 km/h gefahren werden darf.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
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