Umgang mit invasiven Neophyten in öffentlichen Grünflächen im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.2
Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN
Invasive Neophyten wie Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus) und Sommerflieder (Buddleja davidii) verbreiten sich zunehmend in unseren Ökosystemen und verdrängen heimische Pflanzenarten. Besonders problematisch ist, dass sich beide Arten in privaten Gärten großer Beliebtheit erfreuen und durch ihre eigenständige Verbreitung zu einer wachsenden Bedrohung für das lokale Ökosystem werden. Diese gebietsfremden Arten bieten nur wenigen Insektenarten Nahrung und beeinträchtigen dadurch die Biodiversität. Studien belegen, dass sich der Kirschlorbeer in deutschen Wäldern selbstständig ausbreitet und der Sommerflieder durch sein schnelles Wachstum andere Pflanzen verdrängt. Beide Arten tragen somit maßgeblich zur Verarmung der heimischen Flora und Fauna bei.
Für Bäume existiert im Bezirk Bergedorf bereits eine Zukunftsbaumliste, die auch nicht heimische Arten umfasst, sofern diese keinen negativen Einfluss auf die heimische Flora und Fauna haben. Bei Gehölzen wie Kirschlorbeer und Sommerflieder ist dies jedoch nicht der Fall. Hier stellt sich die Frage, wie das Bezirksamt mit dieser Problematik umgeht, insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits heute Gelder bereitgestellt werden, um die rasante Verbreitung invasiver Arten wie bspw. den japanischen Knöterich einzudämmen.
In der Schweiz wurde bereits ein Verkaufsverbot für diese Pflanzenarten eingeführt, um ihre weitere Ausbreitung zu stoppen. Auch in Deutschland rät das Bundesamt für Naturschutz dringend davon ab, invasive Neophyten in öffentlichen Pflanzungen zu verwenden. Stattdessen sollten standortgerechte, heimische und ökologisch wertvolle Alternativen gefördert werden, um die biologische Vielfalt zu erhalten und zu stärken.
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Eine Übersicht zu invasiven Pflanzen in Grünanlagen gibt es nicht.
Beispielsweise werden an den Fleeten In Neuallermöhe das japanische Springkraut durch händisches Herausreißen bekämpft.
Bei Neupflanzungen und Umgestaltungen werden keine invasiven Arten verwandt. Hingegen können Altbestände aus gestalterischen Gründen, wie der Kirschlorbeer am Rathaus, erhalten bleiben.
Nein, es gibt keine Richtlinie oder interne Vorgabe, die den Einsatz von invasiven Pflanzen auf öffentlichen Flächen regelt. Gleichwohl werden keine invasiven Arten bei Neu und Umplanungen vorgesehen.
Bei der Pflanzenauswahl werden nur Arten ausgewählt, die standortgerecht sind und dem Planungszweck entsprechen. Kriterien wären Größe, Blüten, Frucht, Herbstfärbung etc. Soweit es geht, wird auf heimische Arten zurückgegriffen. Dies ist jedoch nicht immer möglich.
Eine besondere Regelung bedarf es nicht, da das Bezirksamt Herr des Verfahrens ist und nur standortgerechte Pflanzen auswählt bzw. pflanzen lässt.
Keine.
Die Bekämpfung invasiver Arten ist Bestandteil der laufenden Grünpflege und wird im Rahmen der dafür vorhandenen Ressourcen durchgeführt.
Die Verwendung von heimischen Pflanzen ist teilweise auf Grund der Standortbedingungen und örtlichen Gegebenheiten oder der planerischen Zielsetzungen nicht möglich.
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