21-0147.01

Umbau Kreuzung Oortkatenweg / Ochsenwerder Landscheideweg

Antwort

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24.10.2019
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Froh, Pelch, Capeletti und der CDU-Fraktion

 

Seit über 10 Jahren versuchen Bergedorfer Politik und Verwaltung den Unfallschwerpunkt Oortkatenweg/Ochsenwerder Landscheideweg verkehrssicher zu gestalten.

 

Immer wieder scheiterten angedachte, einfache und teilweise kostengünstige Baumaßnahmen an der nicht vorhandenen Stromanbindung dieses Bereichs. Z. B. waren den STOP – Zeichen mit gelbe Blinklichter oder beidseitig beleuchtete STOP – Schilder im Gespräch. Auch konnte die Errichtung einer Lichtzeichenanlage aufgrund der fehlenden Stromtrasse nicht realisiert werden.

 

Da diese bevorzugten Umbaumaßnahmen nicht umgesetzt werden konnten, entschied man sich dafür, auf der Nord- und Südseite vor dem Knoten „Rüttelstrecken“ und im Einmündungsbereich „Aufpflasterungen“ einzubauen. Weiterhin wurde die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Trotzdem kam es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen wodurch die Diskussion ausgelöst wurde, ob nicht ein Kreisel gebaut werden könnte. Diese Idee scheiterte an den hohen Kosten, die der Zukauf von Grundstücken verursacht hätte und wiederum an der fehlenden Stromversorgung für eine in Hamburg standardisierte Ausleuchtung des Kreisels.

 

Um dennoch die Verkehrssicherheit der Kreuzung zu erhöhen, unterbreitete die Verwaltung der Politik verschiedene Alternativlösungen die nicht auf eine Beleuchtung angewiesen wären. Nach vielen Diskussionen entschied man sich im September 2018 einvernehmlich für eine Umbaumaßnahme.

 

Nun erfuhren Politik und Öffentlichkeit über die Medien, dass im Rahmen der Umbaumaßnahme nun doch eine Beleuchtung hergestellt wird. In den bisher verbreiteten Plänen war hiervon keine Rede. Außerdem sollen sich die Baumaßnahmen verzögern.

 

Die Baumaßnahme Oortkatenweg/Ochsenwerder Landscheideweg wurde aufgrund jahrelang wiederholt vorgetragener Initiative der politischen Vertreter durch das Bezirksamt Bergedorf geplant und in dem zuständigem Gremium der BV Bergedorf - das ist der Regionalausschuss Vier- und Marschlande - eingehend diskutiert und deren Ausführung letztlich durch die BV beschlossen.

 

In den vorausgegangenen Diskussionen wurde deutlich, dass oftmals wiederholte schwerwiegende Verkehrsverstöße der an sich eindeutigen Verkehrsverhältnisse und Regelungen aufgrund von individuellen Fehlern und  Fehleinschätzungen der Verkehrsteilnehmer fast regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen führten.

 

Dies führte in der Vergangenheit zu politischen Auseinandersetzungen und zu Beschlüssen, die in einzelnen baulichen Maßnahmen- wie Einbau von Rüttelstrecken etc. und Nachbesserungen in der Verkehrsregelung mit dem Ziel der Aufmerksamkeitserhöhung mündeten.

 

Der tödliche Unfall vor ca. 2 Jahren eines Kindes führte letztlich zu der jetzigen Handlungsebene und zu der Einsicht, dass letztlich keine Verdeutlichung und/oder Aufmerksamkeitserhöhung das Risiko vermindern könnte, sondern nur eine Erzwingung einer angepassten Verhaltensweise einen nachhaltigen Erfolg haben könnte.

 

Das führte zu der Schlussfolgerung, dass weder eine LSA noch zusätzliche Blinklichter, sondern nur bauliche Maßnahmen zu dieser gewünschten nachhaltigen Verhaltensänderung führen werden. Ein Kreisverkehr hätte allein durch die Bauform diese Verhaltensänderung erzwungen und damit ideal erfüllt. Diese sehr teure Lösung hätte größeren Grunderwerb vorausgesetzt, der zu dem damaligen Zeitpunkt weder planungsrechtlich gesichert, noch finanziell durchführbar erschien.

 

Dies führte zu der Betrachtung der jetzt vorliegenden kompromissfähigen Alternativlösung. Diese Alternative erfüllt kurzfristig die gegebenen Randbedingungen und wurde letztlich nach Diskussion in den Gremien zur Ausführung beschlossen. Das Vorhandensein eines Stromanschlusses für eine eventuelle LSA bzw. Blinklichtlösung spielte dabei keine Rolle, da beides weder die notwendige Verhaltensänderung wirklich nachhaltig erzwungen hätte, noch aufgrund der geringen Verkehrsbelastungszahlen überhaupt realisierungsfähig wäre bzw. zulässig erschien.

 

Die Ergänzung der Planung mit einer öffentlichen Beleuchtung nach Beschluss der BV bzw. des Regionalausschusses führt zu einer Verbesserung der Übersicht der Örtlichkeit. Diese Maßnahme wurde zwischenzeitlich beauftragt. Die Ergänzung der Planung mit zwei zusätzlichen vorgelagerten Inseln dient dem Erzwingen der angepassten Verhaltensweisen der Verkehrsteilnehmer. Beide Ergänzungen widersprechen nicht den Grundsätzen der Planung und dessen Beschlüssen und sind somit nicht zustimmungsbedürftig im Sinne der Geschäftsordnung der BV durch die politischen Gremien, gleichwohl berichtet das BA im Zuge der nächsten Sitzung des Regionalausschusses mündlich.

 

Dies vorangestellt beantwortet das Bezirksamt die Kleine Anfrage vom 07.10.2019 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Warum bekommt die Bergedorfer Politik solch wichtige Informationen aus der Bergedorfer Zeitung (BZ) zur Kenntnis und nicht als Vorlage in einem der Ausschüsse der Bezirksversammlung?

 

Siehe Vorbemerkungen

 

 

  1. Warum gibt es Verzögerungen bei der Baumaßnahme?

 

Die mit den Versorgungsträgern abgesprochenen Termine wurden von deren Seite zu einem Großteil nicht eingehalten, so dass es zu Verzögerungen im Bauablauf kam. Der Bodenaustausch konnte fast nur mit kleineren Mobilbaggern und mit der Hand durchgeführt werden. Grund hier waren Versorgungsleitungen die noch in Betrieb waren. Zu diesem Zeitpunkt sollten diese Leitungen nicht mehr in Betrieb gewesen sein und bei den Bodenaustauscharbeiten mit entfernt werden (u. a. Handschachtungen statt Baggerarbeiten aufgrund noch nicht verlegter Kabel…).

 

 

  1. Gibt es Verträge mit einem Fertigstellungstermin?

 

Nein.

 

 

  1. Warum waren an einigen Tagen in der Woche (z.B. Fr. 4.10.19) keine Bautätigkeiten auf der Baustelle, obwohl jetzt schon der Zeitplan nicht eingehalten werden kann?

 

Da unter anderem auch an Samstagen gearbeitet wurde und werden soll, muss es den Mitarbeitern möglich sein, an einem anderen Tag frei zu haben. Die Gesamtarbeitszeit der Mitarbeiter darf lt. Arbeitszeitschutzgesetz nicht dauerhaft überschritten werden.

 

 

  1. Warum wird bei einem zeitlichen Verzug nicht auch an den Samstagen (ist ein Werktag) gearbeitet?

 

Es wurde bereits an einem Samstag gearbeitet und für die weitere Bauphase ist dies auch geplant.

 

 

  1. Der BZ war zu entnehmen, dass jetzt doch eine Beleuchtung an der Kreuzung errichtet wird? Ist diese Darstellung korrekt? Wenn ja, wann und von wem wurde dies entschieden?

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Wie hoch sind die Kosten für diese zusätzliche Baumaßnahme und von wem werden diese getragen?

 

Die Kosten für die Beleuchtung betragen voraussichtlich 19.500,- € und werden im Rahmen der Baumaßnahme getragen. Die Kosten der zusätzlichen Inseln können noch nicht beziffert werden.

 

 

  1. Werden auch die Bushalteunterstände und Kiss & Ride-Zone beleuchtet?

 

Die Bushalteunterstände bekommen keine extra Beleuchtung, werden allerdings von der Straßenbeleuchtung mit ausgeleuchtet; die Kiss & Ride-Zone bekommt eine extra Leuchte.

 

 

  1. Sind auch beleuchtete VZ „STOP“ an beiden Einmündungen vorgesehen?

 

Nein.

 

 

  1. Wie hoch wären erfahrungsgemäß die Kosten für die Errichtung einer Lichtzeichenanlage an dieser Stelle, ohne weitere Umbaumaßnahmen, gewesen?

 

Eine Kostenschätzung liegt nicht vor. Im übrigen siehe Vorbemerkungen.

 

 

  1. Wie hoch werden planungsgemäß jetzt die Kosten der laufenden Baumaßnahme sein?

 

Dies kann derzeit nicht beziffert werden.

 

 

  1. Wird von der vorgestellten und zugestimmten Planung in der Ausführung abgewichen? Wenn ja,

a)      warum?

Siehe Vorbemerkungen

 

b)      in welchem Umfang?

 

Siehe Vorbemerkungen

 

c)       wann wurden die Veränderungen der Planung vorgenommen?

 

In der 40. KW

 

d)      warum wurde dem Ausschuss nicht berichtet?

 

Siehe Vorbemerkungen

 

 

  1. Augenscheinlich wir es eine sogenannte „Schikane“ im nördlichen Bereich eingerichtet.

a)      Werden die erforderlichen Schleppkurven für Sattelzüge etc. eingehalten?

 

Ja.

 

b)      Wurde eine Stellungnahme der Polizei eingeholt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Ja. Positiv.

 

c)       Wurde eine Stellungnahme der VHH/ HVV eingeholt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Ja. Die Stellungnahme wurde eingearbeitet.

 

d)      Wurde eine Stellungnahme der Feuerwehr eingeholt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

Nein, Fahrzeuge der Feuerwehr sind nicht größer als ein 15m-Bus.

 

e)      Wer ist Veranlasser für die Überarbeitung?

 

Das Bezirksamt Bergedorf.

 

 

Petitum/Beschluss

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