Ukrainische Geflüchtete in Bergedorf
Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.8
Auskunftsersuchen von der AfD Fraktion Bergedorf
BAbg. Eugen Seiler, Reinhard Krohn, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
Deutschland steht vor einem neuen Flüchtlingsherbst. Neben einer Million Ukraine-Vertriebenen kommen wieder mehr Asylbewerber aus anderen Staaten. Kommunen sind überfordert, die politische Debatte wird schärfer.
Schon im Sommer kamen etwa 60 Schutzsuchende pro Tag aus der Ukraine nach Hamburg. Wo Geflüchtete in Bergedorf unterkommen können, so berichtete das Hamburger Abendblatt am 24.07.2022.
Laut Drucksache 22/9612 der Hamburger Bürgerschaft sind seit dem 24. Februar 2022 37.455 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg registriert worden.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zum Auskunftsersuchen vom 28.10.2022, teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W), wie folgt Stellung:
Nach wie vor suchen Menschen aus der Ukraine und aus anderen Krisenregionen der Welt in Deutschland und in Hamburg Schutz. Seit dem 24. Februar 2022 sind mit Stand 24. November 2022 40.673 Personen in Hamburg registriert worden, davon wurden bisher 4.360 Personen in andere Länder verteilt, sodass 36.313 Schutzsuchende aus der Ukraine in Hamburg verblieben sind. Rund 16.900 Menschen aus der Ukraine wurden seit Kriegsbeginn untergebracht.
Aktuell liegen die Zugänge Schutzsuchender aus anderen Herkunftsländern seit Jahresbeginn mit Stand 31. Oktober 2022 bei 8.408 Personen, von denen 5.919 in Hamburg verblieben sind, 4.300 davon mit Unterbringungsbedarf. Dies entspricht im Vergleich zu den Vorjahren einem sehr hohen Niveau. Im Übrigen siehe auch https://www.hamburg.de/sfa-lagebild/.
Viele Schutzsuchende benötigen aktuell eine von der Stadt bereitgestellte Unterkunft. Die Unterbringungskapazitäten sind nahezu vollständig ausgelastet. Mit weiteren unterzubringenden Menschen wird gerechnet, zumal auch der weitere Kriegsverlauf in der Ukraine nicht vorhersehbar ist. Die Zugänge aus der Ukraine zusammen mit den Zahlen sonstiger Asyl- und Schutzsuchender überschritten bereits im September 2022 den Höchstwert aus 2015. Erfahrungsgemäß sind die Zugänge im zweiten Halbjahr höher, als in der ersten Jahreshälfte. Um diesem Bedarf nachzukommen, wurden bereits seit dem letzten Jahr gesamtstädtisch zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Kapazitäten der Unterbringung auszubauen. Um Schutzsuchende kurzfristig unterzubringen, wurden zusätzlich Hotels und Gewerbeimmobilien angemietet, siehe dazu auch https://www.hamburg.de/fluechtlingeunterbringung-standorte/.
Um aber insgesamt ausreichend Kapazitäten für die bereits in Hamburg befindlichen und absehbar weiter ankommenden Menschen vorhalten zu können, ist es erforderlich, neben der Verlängerung von Standorten (siehe auch Drs. 22/8312) sowie dem Ausbau von vorhandenen Standorten, weitere und insbesondere langfristig verfügbare Kapazitäten zu schaffen. Die Unterbringungssituation ist sehr angespannt. Daher wird eine größere Zahl weiterer geeigneter Objekte und Flächen in Anspruch genommen werden müssen.
Die zuständigen Behörden prüfen vor dem Hintergrund der dramatischen Situation mit Hochdruck fortlaufend alle Möglichkeiten, Unterkünfte und Unterkunftsplätze neu zu errichten beziehungsweise zu erhalten. Der Kapazitätsaufbau schließt hierbei sowohl die Schaffung kurzfristiger Notfall- und Interimskapazitäten (Anmietung von Hotels, Herrichtung von Gewerbeobjekten, Vorbereitung von Hallen), auch auf Basis des Gesetzes zum Schutz der Sicherheit und öffentlichen Ordnung, als auch die Neuentwicklung von Standorten im Regelsystem ein. Hierfür müssen grundsätzlich alle geeigneten Flächen in Anspruch genommen werden. Da geeignete Flächen nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss die Priorität auf der schnellstmöglichen Schaffung von Plätzen liegen, um die dauerhafte Auskömmlichkeit der Unterbringungskapazitäten sicherzustellen. Der zukünftige Bedarf für Kapazitäten zur Unterbringung Schutzsuchender kann gegenwärtig – auch im Hinblick auf die derzeitige geopolitische Lage – nicht eingeschätzt werden.
Im Bezirk Bergedorf befindet sich derzeit ein Objekt in der Kurt-A-Körber Chaussee in Prüfung. Die Planungen und Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus kann aktuell keine belastbare Aussage getroffen werden, welche Flächen zukünftig im Bezirk Bergedorf für eine Nutzung in Betracht kommen.
Zum Prozess der Standortplanung siehe im Übrigen Drs. 22/8934.
Mit den Drs. 22/7525, 22/7528, 22/7575, 22/7592, 22/7609, 22/7615, 22/7766, 22/7877, 22/7938, 22/8028, 22/8158, 22/8178, 22/8206, 22/8934, 22/9427, 22/9612, 22/9912, 22/9933, 22/9968 sowie 22/10030 hat der Senat zur Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine berichtet.
Hamburg informiert zudem ausführlich auf https://www.hamburg.de/ukraine zum Thema Schutzsuchende aus der Ukraine.
2. Aus welchen Herkunftsländern stammen die im Jahr 2022 Bergedorf zugewiesenen
Flüchtlinge? Bitte tabellarisch angeben.
Innerhalb Hamburgs werden grundsätzlich alle verfügbaren Platzkapazitäten genutzt, um die Schutzsuchenden unterzubringen. F&W steuert hierbei die Zuweisungen der Personen auf die einzelnen Unterkünfte. Eine Zuweisung an die einzelnen Bezirke erfolgt nicht.
Bei den folgenden ausgewiesenen Daten ist eine systematische Differenzierung in der regulären öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) zwischen Schutzsuchenden und Wohnungslosen nicht möglich. Die dargestellten Daten für die Wohnunterkünfte beziehen sich auf alle Personen, die in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft leben.
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf Personen, die im Jahr 2022 in eine Unterkunft im Bezirk Bergedorf zugezogen sind und zum Stichtag 31. Oktober 2022 noch dort untergebracht waren.
Zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Oktober 2022 sind insgesamt 889 Personen in Unterkünfte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung im Bezirk Bergedorf zugezogen. Außerdem waren am 31. Oktober 2022 in Interims- und Notfallstandorten 689 Schutzsuchende aus der Ukraine untergebracht, welche im Laufe des Jahres 2022 aufgenommen wurden.
Im Übrigen siehe Anlage.
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben sich mit Stand 15. November 1.817 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zuziehend aus der Ukraine im Bezirk Bergedorf angemeldet. Der Status „Geflüchtet“ wird im Hamburger Melderegister nicht gespeichert. Die angemeldeten Personen können auch privat untergebracht sein.
3. Wie viele freie Plätze hat der Bezirk Bergedorf noch in den Notunterkünften oder in Wohnungen?
Mit Stand 17. November 2022 waren 11 Plätze an Standorten der regulären öffentlich-rechtlichen Unterbringung, 21 Plätze an Interimsstandorten sowie 8 Plätze an Notfallstandorten frei.
Zu berücksichtigen ist, dass die Unterbringung aufgrund der sehr dynamischen Lage einer ständigen Fluktuation unterliegt. Insofern bilden die Angaben nur eine Momentaufnahme ab, die nur bedingt über Aussagekraft verfügt.
4. Ist es geplant im Bezirk Bergedorf weitere Plätze freizumachen z.B. in Turnhallen oder andere geeignete Gebäude?
Siehe Vorbemerkung.
5. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen in Bezirk Bergedorf für das Jahr 2021 und 2022?
Auch hier gilt, dass eine systematische Differenzierung in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zwischen Schutzsuchenden und Wohnungslosen nicht möglich ist. Die dargestellten Kosten für die Unterbringung beziehen sich auf alle Personen, die in einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft leben.
Für den Bezirk Bergedorf betrugen die Kosten in 2021 rd. 23.440.000 Euro und in 2022 (Stand 1. September 2022) rd. 14.700.000 Euro.
Für die Unterbringung ukrainischer Schutzsuchender an Interimsstandorten fielen bislang (Stand 1. September 2022) im Bezirk Bergedorf für das Jahr 2022 Kosten in Höhe von rd. 5.170.000 Euro an. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/9535.
6. Mit wie vielen Flüchtlingen mit Unterbringungsbedarf rechnet, der Bezirk für das Jahr 2023?
Die Sozialbehörde erstellt jährlich eine Prognose des Unterbringungsbedarfes für die Stadt Hamburg und passt die Kapazitätsplanung gegebenenfalls entsprechend an. Grundlagen dafür sind die Prognose der Zuzüge sowie der Fluktuation, das heißt der Um- und Auszüge aus den Einrichtungen. Prognose und Kapazitätsplanung werden der Lenkungsgruppe „Integration örU und Erstaufnahme (EA) in die gesamtstädtische Flächenverwertung und Planung“ zur Zustimmung vorgelegt. Die Entwicklung wird auch unterjährig kontinuierlich beobachtet und gegebenenfalls nachjustiert.
Die Prognose für das zweite Halbjahr 2022 wurde auf Grund der erhöhten Zugangszahlen in der Lenkungsgruppensitzung vom 12. September 2022 nach oben angepasst. Es werden nun 400 Personen pro Monat mit Unterbringungsbedarf für das gesamte Stadtgebiet prognostiziert.
Die Kapazitätsplanung für 2023 wird derzeit erstellt und wird voraussichtlich zum Jahresende unter https:// www.hamburg.de/sfa veröffentlicht.
Im Übrigen siehe Drs. 22/9535 sowie Antwort zu 1.
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