21-1654.01

Übertragung der Sitzung der Bezirksversammlung im Livestream in Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 23.02.2023 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3

Sachverhalt

Anfrage der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Es werden seit einiger Zeit die Sitzungen der Bergedorfer Bezirksversammlung im Internet übertragen. Es ist Zeit für eine erste Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen.
 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 14.02.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

  1. Welche Kosten entstehen gegenwärtig in welcher Höhe für die Live-Übertragung der Sitzungen der Bezirksversammlung im Internet?

 

Keine.

 

 

  1. In welcher Höhe sind bislang Gesamtkosten kumuliert über alle Übertragungstage entstanden?

 

35.798,31 Euro.

 

 

  1. Wie viele Zuschauer hatten die bislang übertragenen Sitzungen jeweils? (Bitte aufschlüsseln nach: Höchste Zuschauerzahl für jede Übertragung, niedrigste Zuschauerzahl für jede Übertragung, durchschnittliche Zuschauerzahl für jede Übertragung)

 

Das Bezirksamt hat die Anzahl der Aufrufe der jeweiligen Sitzungen erfasst.

 

Sitzung am

Anzahl Aufrufe

27.08.2020

398

24.09.2020

185

29.10.2020

125

26.11.2020

46

17.12.2020

63

25.02.2021

115

25.03.2021

74

29.04.2021

183

27.05.2021

73

17.06.2021

89

26.08.2021

128

23.09.2021

49

28.10.2021

54

25.11.2021

53

28.01.2022

75

03.03.2022

52

31.03.2022

35

28.04.2022

70

19.05.2022

63

30.06.2022

103

25.08.2022

27

29.09.2022

487

27.10.2022

49

24.11.2022

60

 

 

Die durchschnittliche Zugriffszahl aller 24 Übertragungen beträgt 110,67.

 

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt das Verhältnis von Kosten zu dem durch die Übertragung erzielten Nutzen unter besonderer Berücksichtigung der sich aus dieser Anfrage ergebenden Informationen?

 

Das Streamen war notwendig, um die vom Bezirksverwaltungsgesetz vorgesehene Öffentlichkeit zu schaffen, wenn der Zugang der Öffentlichkeit aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erschwert oder ausgeschlossen ist (vgl. Bürgerschaftliche Drucksache 22/124).

Die Bezirksversammlung hat am 27.08.2020 vor dem Hintergrund der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln mit Drs. 21-0512 beschlossen, ihre Sitzungen zu streamen.

 

 

  1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Möglichkeit einer regelmäßigen Bewerbung der Übertragungen der Sitzungen der Bezirksversammlung in den örtlichen Druck- und Internetmedien, um eine verbesserte Wahrnehmung der Übertragung zu erreichen?

 

Der Videostream wurde regelmäßig auf der Internet-Seite des Bezirksamts beworben inklusive eines Links zur Youtube-Übertragung.

 

Petitum/Beschluss

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