20-1271.01

Überraschung bei Gebäudehöhen sind schlecht für Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion

 

Die Antwort des Bezirks auf unsere Anfrage Drs. 20-1264 „Zentrallager für Asklepios – Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?“ macht in erschreckender Weise deutlich, dass der Bezirk durch Vorgaben in B-Plänen und Vergabeverfahren nicht mehr das Heft des Handelns bei der Bebauung von Gewerbeflächen in der Hand hat. Daraus könnten sich Entwicklungen ergeben, die von keinem Bergedorfer Bürger oder Politiker gewünscht sein können. Beispielhaft sei erwähnt, dass es nach den derzeitigen Festlegungen möglich wäre, dass in dem Gewerbegebiet in der Randersweide, südlich der BAB 25, der Bau eine 40 Meter hohen Regallagers möglich wäre. In der Tat ist dort allein eine Zweigeschossigkeit festgesetzt, was zu diesen extremen Gebäudehöhen, z.B. bei modernen Regallagern, führen kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

  1. Für welche Flächen in Bergedorf existiert ein qualifizierter Bebauungsplan, der eine GE-Ausweisung vorsieht aber keine Höhenbegrenzung sondern lediglich eine Geschossigkeit festsetzt? (Bitte die einzelnen Gebiete nebst Festsetzung auflisten)

 

  1. Gibt es neben den unter 1. genannten Flächen weitere in Bergedorf, die lediglich eine Festsetzung bezüglich der Geschosszahl haben? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln aufführen)

 

 

Die CDU-Fraktion hat Frage 2 zurückgezogen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 29.06.2017 wie folgt:

 

 

Vorbemerkung

 

In Bebauungsplänen regelte sich bis zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung am 1. Juli 1986 die Höhe von Gebäuden über die in den Bebauungsplänen festgesetzte Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit § 8 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung. Nach der Bauordnung waren für das erste Vollgeschoss 6 m und jedes weitere Geschoss 4 m zulässig.

 

Da die alte Bauordnung nicht mehr angewendet werden darf,  existiert keine nähere Bestimmung der Gebäudehöhe, falls die Bebauungspläne keine entsprechenden Festsetzungen treffen. Die Gebäudehöhe ergibt sich nun mittelbar durch die Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit den erforderlichen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Ggf. bestehen außerdem Einschränkungen z.B. auf Grund von Hochspannungsleitungen, die über ein Baugebiet führen.

 

Auf Grund dieser Erkenntnis hat das Bezirksamt seit Mitte der 1990er Jahre in den Bebauungsplänen regelmäßig Gebäudehöhen festgesetzt, sofern dies nach Abwägung erforderlich war.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Kleine Anfrage mit der unten stehenden Tabelle beantwortet Hierbei wurden auch Industriegebiete berücksichtigt. Frage 2 wurde von der CDU-Fraktion zuckgezogen.

 

 

 

 

Bebauungspläne mit Festsetzung „Gewerbegebiet“ oder „Industriegebiet“ ohne Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen, lediglich der Geschossigkeit

 

Bebauungsplan

 

Belegenheit

Geschossigkeit (zwingend oder als Höchstmaß)

Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87

Walter-Rudolphi-Weg

III

Bergedorf 16 / Lohbrügge 31

Kurt-A.-Körber-Chaussee

II, IV (VI) bzw. BMZ; für Flächen entlang der Kurt-A.-Körber-Chaussee ist teilweise eine Gebäudehöhe von 14 m festgesetzt; festgesetzt ist weiterhin, dass Werbeanlagen bestimmte Höhen nicht überschreiten dürfen.

Bergedorf 29

Brookkehre / Brookdeich

II

Bergedorf 37

Kurt-A.-Körber-Chaussee / Oberer Landweg

II bzw. III

Bergedorf 41

Brookdeich

II

Bergedorf 48 / Allermöhe 20

Weidenbaumsweg - Randersweide

II, III bzw. BMZ

Bergedorf 66

Weidenbaumsweg / Achterdwars

II bzw. III

Bergedorf 67 / Lohbrügge 70

Ladenbeker Furtweg

II bzw. III

Bergedorf 94

Weidenbaumsweg / Grabendamm

III

Billwerder 5

Billwerder Billdeich

I

Lohbrügge 7

Lohbrügger Landstraße

II

Lohbrügge 13

Am Beckerkamp

II

Lohbrügge 16

Bergedorfer Straße / Sander Damm

I

Lohbrügge 17

Rudorffweg / Osterade

II bzw. III; zulässige Gebäudehöhen wurden für einen Bereich entlang der Hochspannungsleitung festgesetzt

Lohbrügge 24

Lohbrügger Weg / Maikstraße

II

Lohbrügge 42 / Bergedorf 52

Ladenbeker Furtweg (Circushof)

II

Lohbrügge 55

Lohbrügger Landstraße

II

 

BMZ = Baumassenzahl

(VI) = ausnahmsweise sechsgeschossig, falls Richtfunktrasse nicht gestört

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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