Überraschung bei Gebäudehöhen sind schlecht für Bergedorf
Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion
Die Antwort des Bezirks auf unsere Anfrage Drs. 20-1264 „Zentrallager für Asklepios – Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?“ macht in erschreckender Weise deutlich, dass der Bezirk durch Vorgaben in B-Plänen und Vergabeverfahren nicht mehr das Heft des Handelns bei der Bebauung von Gewerbeflächen in der Hand hat. Daraus könnten sich Entwicklungen ergeben, die von keinem Bergedorfer Bürger oder Politiker gewünscht sein können. Beispielhaft sei erwähnt, dass es nach den derzeitigen Festlegungen möglich wäre, dass in dem Gewerbegebiet in der Randersweide, südlich der BAB 25, der Bau eine 40 Meter hohen Regallagers möglich wäre. In der Tat ist dort allein eine Zweigeschossigkeit festgesetzt, was zu diesen extremen Gebäudehöhen, z.B. bei modernen Regallagern, führen kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die CDU-Fraktion hat Frage 2 zurückgezogen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 29.06.2017 wie folgt:
Vorbemerkung
In Bebauungsplänen regelte sich bis zur Änderung der Hamburgischen Bauordnung am 1. Juli 1986 die Höhe von Gebäuden über die in den Bebauungsplänen festgesetzte Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit § 8 Absatz 2 der Hamburgischen Bauordnung. Nach der Bauordnung waren für das erste Vollgeschoss 6 m und jedes weitere Geschoss 4 m zulässig.
Da die alte Bauordnung nicht mehr angewendet werden darf, existiert keine nähere Bestimmung der Gebäudehöhe, falls die Bebauungspläne keine entsprechenden Festsetzungen treffen. Die Gebäudehöhe ergibt sich nun mittelbar durch die Zahl der Vollgeschosse in Verbindung mit den erforderlichen bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen. Ggf. bestehen außerdem Einschränkungen z.B. auf Grund von Hochspannungsleitungen, die über ein Baugebiet führen.
Auf Grund dieser Erkenntnis hat das Bezirksamt seit Mitte der 1990er Jahre in den Bebauungsplänen regelmäßig Gebäudehöhen festgesetzt, sofern dies nach Abwägung erforderlich war.
Vor diesem Hintergrund wird die Kleine Anfrage mit der unten stehenden Tabelle beantwortet Hierbei wurden auch Industriegebiete berücksichtigt. Frage 2 wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
Bebauungspläne mit Festsetzung „Gewerbegebiet“ oder „Industriegebiet“ ohne Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen, lediglich der Geschossigkeit
Bebauungsplan
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Belegenheit |
Geschossigkeit (zwingend oder als Höchstmaß) |
Allermöhe 25 / Billwerder 21 / Bergedorf 87 |
Walter-Rudolphi-Weg |
III |
Bergedorf 16 / Lohbrügge 31 |
Kurt-A.-Körber-Chaussee |
II, IV (VI) bzw. BMZ; für Flächen entlang der Kurt-A.-Körber-Chaussee ist teilweise eine Gebäudehöhe von 14 m festgesetzt; festgesetzt ist weiterhin, dass Werbeanlagen bestimmte Höhen nicht überschreiten dürfen. |
Bergedorf 29 |
Brookkehre / Brookdeich |
II |
Bergedorf 37 |
Kurt-A.-Körber-Chaussee / Oberer Landweg |
II bzw. III |
Bergedorf 41 |
Brookdeich |
II |
Bergedorf 48 / Allermöhe 20 |
Weidenbaumsweg - Randersweide |
II, III bzw. BMZ |
Bergedorf 66 |
Weidenbaumsweg / Achterdwars |
II bzw. III |
Bergedorf 67 / Lohbrügge 70 |
Ladenbeker Furtweg |
II bzw. III |
Bergedorf 94 |
Weidenbaumsweg / Grabendamm |
III |
Billwerder 5 |
Billwerder Billdeich |
I |
Lohbrügge 7 |
Lohbrügger Landstraße |
II |
Lohbrügge 13 |
Am Beckerkamp |
II |
Lohbrügge 16 |
Bergedorfer Straße / Sander Damm |
I |
Lohbrügge 17 |
Rudorffweg / Osterade |
II bzw. III; zulässige Gebäudehöhen wurden für einen Bereich entlang der Hochspannungsleitung festgesetzt |
Lohbrügge 24 |
Lohbrügger Weg / Maikstraße |
II |
Lohbrügge 42 / Bergedorf 52 |
Ladenbeker Furtweg (Circushof) |
II |
Lohbrügge 55 |
Lohbrügger Landstraße |
II |
BMZ = Baumassenzahl
(VI) = ausnahmsweise sechsgeschossig, falls Richtfunktrasse nicht gestört
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