20-1271

Überraschung bei Gebäudehöhen sind schlecht für Bergedorf

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Noetzel, Froh und der CDU-Fraktion

 

Die Antwort des Bezirks auf unsere Anfrage Drs. 20-1264 „Zentrallager für Asklepios – Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?“ macht in erschreckender Weise deutlich, dass der Bezirk durch Vorgaben in B-Plänen und Vergabeverfahren nicht mehr das Heft des Handelns bei der Bebauung von Gewerbeflächen in der Hand hat. Daraus könnten sich Entwicklungen ergeben, die von keinem Bergedorfer Bürger oder Politiker gewünscht sein können. Beispielhaft sei erwähnt, dass es nach den derzeitigen Festlegungen möglich wäre, dass in dem Gewerbegebiet in der Randersweide, südlich der BAB 25, der Bau eine 40 Meter hohen Regallagers möglich wäre. In der Tat ist dort allein eine Zweigeschossigkeit festgesetzt, was zu diesen extremen Gebäudehöhen, z.B. bei modernen Regallagern, führen kann.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Für welche Flächen in Bergedorf existiert ein qualifizierter Bebauungsplan, der eine GE-Ausweisung vorsieht aber keine Höhenbegrenzung sondern lediglich eine Geschossigkeit festsetzt? (Bitte die einzelnen Gebiete nebst Festsetzung auflisten)
  2. Gibt es neben den unter 1. genannten Flächen weitere in Bergedorf, die lediglich eine Festsetzung bezüglich der Geschosszahl haben? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln aufführen)

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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