20-1057

Terminservicestelle der KV Hamburg – Bilanz nach einem Jahr

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Gündüz, Kotzbau, Lenné, Rabe und SPD-Fraktion

 

Mit dem GKV-Verstärkungsgesetz sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verpflichtet worden, sogenannte Terminservicestellen einzurichten. Im Januar 2016 hat die KV Hamburg eine solche eingerichtet. Nach einem Jahr sollten nun belastbare Zahlen vorliegen, wie oft diese Terminservicestellen in Anspruch genommen wurden.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV):

 

  1. Wie häufig wurde von Bergedorferinnen und Bergedorfern die Terminservicestelle in Anspruch genommen?

Bitte aufschlüsseln nach Monaten und Alter der Anrufer.

 

  1. Für welche Facharztgruppen wurden Termine angefragt?

Bitte aufschlüsseln nach Monaten und Facharztgruppen.

 

  1. Wie viele vermittelte Facharzttermine wurden tatsächlich wahrgenommen?

 

  1. Wie sieht die Bilanz in anderen Bezirken aus?

 

  1. Von welchen Bezirken wird die Terminservicestelle am häufigsten genutzt?

 

  1. Wie viele Mitarbeiter sind in der Hamburger Terminservicestelle beschäftigt?

 

  1. Hat die KV Hamburg die Terminservicestelle beworben? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Nutzen auch Schleswig-Holsteiner die Terminservicestelle Hamburg, um beispielsweise Facharzttermine in Bergedorf zu vereinbaren?

 

  1. Wie bewertet die BGV nach einem Jahr die Erfahrungen mit diesem Angebot?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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