21-1644

Temporärer Aufenthaltsstopp für Flüchtlinge in Bergedorf

Antrag

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23.02.2023
Sachverhalt

Antrag von der AfD Fraktion Bergedorf
Reinhard Krohn, Eugen Seiler, Peter Winkelbach, Herbert Meyer
 

 

Das Bundesinnenministerium teilte laut einer Veröffentlichung des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom 3.9.2022 mit, dass zwölf Bundesländer eine Sperre im Erstverteilungssystem aktiviert haben. Zwölf Bundesländer wollen demnach keine Migranten mehr aufnehmen. Welche Länder das sind, wurde nicht mitgeteilt.
Dazu kommen zahlreiche Städte und Gemeinden, die eine weitere Aufnahme von Migranten verweigern, weil sie an das Ende ihrer Unterbringungsmöglichkeiten gekommen sind.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat am 13. Juli 2021 das Baulandmobilisierungsgesetz als erstes Bundesland angewandt und für das gesamte Stadtgebiet den sogenannten „angespannten Wohnungsmarkt“ ausgerufen. Nicht einmal einen Monat zuvor hat Hamburg ein ambitioniertes Wohnungsbauprogramm verlängert. Das Ziel von 10.000 Wohnung pro Jahr wurde aber bereits im gleichen Jahr deutlich unterschritten!
Neben den aktuellen Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, drängen bereits seit Mitte 2021 wieder vermehrt Migranten über die Balkanroute und die Anrainerstaaten am Mittelmeer nach Deutschland und damit auch nach Bergedorf. Die Anzahl der registrierten Migranten, die inzwischen nach Deutschland kommen überschreitet spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine die Größenordnung der 2015/16 nach Hamburg immigrierten Personen. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts geben für das 1. Halbjahr 2022 eine Zuwanderung von rund 1.000.000 Menschen nach Deutschland an.

Ukrainische Kriegsflüchtlinge, die im Zuge der ersten Fluchtbewegungen bei Privatpersonen oder Bekannten unterkamen, suchen inzwischen eigene Unterkünfte oder befürchten, auf der Straße zu landen.

Die Energie-, Treibstoff- und Lebensmittelpreise treiben seit Monaten bedürftige Bürger zu der Hamburger Tafel. Gleichzeitig klagen die Tafeln über weniger oder ausbleibende Lebensmittelspenden aus dem Handel. Viele Lebensmittelausgaben haben bereits vor Monaten einen Aufnahmestopp verhängt. Bürger, die aufgrund der gestiegenen Lebensmittelpreise derzeit auf diese zugehen, müssen abgewiesen werden.

Der Staat ist verpflichtet, seinen Bürgern und allen ankommenden Flüchtlingen und Migranten nach der UN-Menschenrechtscharta und der Präambel des Grundgesetzes eine menschenwürdige Behandlung zukommen zu lassen. Ist diese gefährdet, ist es zwingend verpflichtet, Maßnahmen zu deren Schutz anzuwenden.
 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Die Bezirksamtsleitung teilt dem Senat mit, dass der Bezirk Bergedorf aufgrund einer drohenden Überlastung der bezirklichen Sozialinfrastruktur bis auf Weiteres keine Flüchtlinge mehr aufnehmen kann.

 

Anhänge

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