20-1482

Telefonnummer 116117 der kassenärztlichen Vereinigungen

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Bauer, Jobs, Sturmhoebel,

Winkler - Fraktion DIE LINKE

 

Der Artikel auf der Titelseite der Bergedorfer Zeitung (BZ) vom Sonnabend, den 11. November 2017 mit dem Thema “Wenn Ferndiagnosen zur Gefahr werden” weist auf mögliche Schwächen des telefonischen kassenärztlichen Notfalldienstes hin. Die bundesweit erreichbare Nummer 116117 wird von den kassenärztlichen Vereinigungen angeboten, um in weniger schweren medizinischen Notfällen außerhalb der Sprechzeiten an den regional zuständigen Bereitschaftsdienst zu vermitteln. In Hamburg ist der ärztliche Notfalldienst derzeit auch über die Nummer 040/228022 zu erreichen. Laut BZ sei es in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein bei der Vermittlung über die Nummer 116117 wiederholt zu schwerwiegenden Fehleinschätzungen gekommen, in deren Folge hilfesuchende Patientinnen und Patienten nicht angemessen medizinisch versorgt worden seien. Weiterhin wird berichtet, dass im telefonischen Bereitschaftsdienst nicht-ärztliches medizinisches Fachpersonal tätig seien.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie ist der telefonische Notfalldienst in Bergedorf bzw. Hamburg organisiert?
  2. Erfolgt unter der Telefonnummer 040/228022 das gleiche Beratungsangebot wie unter der Nummer 116117? Wenn nein: Wie unterscheiden sich die Angebote und ist eine Angleichung geplant?
  3. Wie häufig wurde der telefonische Notfalldienst von Menschen im Bezirk Bergedorf in den vergangenen fünf Jahren in Anspruch genommen? Bitte nach Fachrichtungen aufschlüsseln.
  4. Erfolgt eine Dokumentation über die von Anruferinnen und Anrufern geschilderten Beschwerden und die dann erfolgte Art der Vermittlung? Wenn ja: Bitte mit Fallzahlen für die vergangenen fünf Jahre angeben.
  5. Wie viele Personen sind bei der telefonischen Hotline derzeit tätig? Bitte die Anzahl und Art der Stellen aufführen.
  6. Welche Qualifikationen sind nötig, um bei der telefonischen Vermittlung tätig sein zu können?

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

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