Tagesaufenthaltsstätte
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.5
Sachverhalt:
Über Hamburg verteilt gibt es insgesamt zwölf Tagesstätten für obdachlose Menschen, diese sind jedoch überwiegend im innerstädtischen Bereich.
In Bergedorf fehlt so eine Einrichtung in der sich Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, mit warmen Mahlzeiten, Kleidung und anderen Dingen versorgen können. Darüber hinaus können Sucht- und andere Beratungsangebote in Anspruch genommen werden.
Laut pflegen & wohnen wächst die Zahl der Menschen, die auf derartige Angebote angewiesen sind, seit Jahren stetig. Mittlerweile ist ein historischer Höchststand erreicht und es ist zwingend erforderlich, auch in Bergedorf eine Tagesaufenthaltsstätte zentrumsnah einzurichten.
Letztmalig wurde dieser Anspruch im Rahmen der einstimmig im März 2023 von der Bezirksversammlung beschlossenen „Stellungnahme von SPD, Grünen und FDP gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu "Umbau und Erweiterung der Wohnunterkunft Achterdwars und Umsetzung des Lebensplätze-Konzeptes" (Drs. 21-1702) geäußert. Eine Umsetzung erfolgte aber bislang nicht.
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde als zuständige Behörde nach § 27 BezVG auf:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
1.Einen geeigneten Standort für eine Tagesaufenthaltsstätte in Bergedorf zu finden.
2. Die erforderlichen Mittel für die Eröffnung der Unterkunft und den laufenden Betrieb, einschließlich der Personalkosten, zur Verfügung zu stellen.
3. Über die Bemühungen fortlaufend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu berichten.
Das System der Obdachlosenhilfe wird von der Sozialbehörde kontinuierlich fortentwickelt und hierbei werden sozialräumliche Bedarfs- und Versorgungslagen berücksichtigt. Dies umfasst auch den Ausbau zentraler und dezentraler Angebote für die Zielgruppe obdachloser Menschen, wie z.B. Tagesaufenthaltsstätten unter Berücksichtigung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
So wurde im Januar 2023 die Tagesaufenthaltsstätte in der Spaldingstraße in Betrieb genommen, die Eröffnung einer weiteren Tagesaufenthaltsstätte in der Stresemannstraße 138 wird nach Fertigstellung des Neubaus Anfang 2026 erfolgen.
Weitere konkrete Planungen für die Errichtung neuer Tagesaufenthaltsstätten bestehen seitens der Sozialbehörde derzeit nicht.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
Über Hamburg verteilt gibt es insgesamt zwölf Tagesstätten für obdachlose Menschen, diese sind jedoch überwiegend im innerstädtischen Bereich.
In Bergedorf fehlt so eine Einrichtung in der sich Menschen, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, mit warmen Mahlzeiten, Kleidung und anderen Dingen versorgen können. Darüber hinaus können Sucht- und andere Beratungsangebote in Anspruch genommen werden.
Laut pflegen & wohnen wächst die Zahl der Menschen, die auf derartige Angebote angewiesen sind, seit Jahren stetig. Mittlerweile ist ein historischer Höchststand erreicht und es ist zwingend erforderlich, auch in Bergedorf eine Tagesaufenthaltsstätte zentrumsnah einzurichten.
Letztmalig wurde dieser Anspruch im Rahmen der einstimmig im März 2023 von der Bezirksversammlung beschlossenen „Stellungnahme von SPD, Grünen und FDP gemäß § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes zu "Umbau und Erweiterung der Wohnunterkunft Achterdwars und Umsetzung des Lebensplätze-Konzeptes" (Drs. 21-1702) geäußert. Eine Umsetzung erfolgte aber bislang nicht.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksversammlung fordert die Sozialbehörde als zuständige Behörde nach § 27 BezVG auf:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
1.Einen geeigneten Standort für eine Tagesaufenthaltsstätte in Bergedorf zu finden.
2. Die erforderlichen Mittel für die Eröffnung der Unterkunft und den laufenden Betrieb, einschließlich der Personalkosten, zur Verfügung zu stellen.
3. Über die Bemühungen fortlaufend im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu berichten.
Das System der Obdachlosenhilfe wird von der Sozialbehörde kontinuierlich fortentwickelt und hierbei werden sozialräumliche Bedarfs- und Versorgungslagen berücksichtigt. Dies umfasst auch den Ausbau zentraler und dezentraler Angebote für die Zielgruppe obdachloser Menschen, wie z.B. Tagesaufenthaltsstätten unter Berücksichtigung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
So wurde im Januar 2023 die Tagesaufenthaltsstätte in der Spaldingstraße in Betrieb genommen, die Eröffnung einer weiteren Tagesaufenthaltsstätte in der Stresemannstraße 138 wird nach Fertigstellung des Neubaus Anfang 2026 erfolgen.
Weitere konkrete Planungen für die Errichtung neuer Tagesaufenthaltsstätten bestehen seitens der Sozialbehörde derzeit nicht.
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