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Strukturelle Förderung von LOOKI e.V.

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26.08.2021
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Emrich, Wegner, Froh und Fraktion der CDU

 

In Bergedorf gibt es den Verein LOOKI e.V., der sich für den Tierschutz engagiert.

Die Ehrenamtlichen von LOOKI e.V. arbeiten mit viel Leidenschaft und sehr professionell zum Wohle von heimischen Wildtieren. Insbesondere kranke oder verletzte Igel und Eichhörnchen werden über Wochen hinweg gepflegt und nach erfolgreicher Behandlung wieder ausgewildert. Mittlerweile werden dort konstant mehrere Hundert Tiere versorgt.

 

Die Arbeit von LOOKI e.V. wird bislang ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Es gibt keine regelhafte städtische Zuwendung. Daher hat die Bezirksversammlung Bergedorf in den letzten Jahren mit Sondermitteln die wertvolle Arbeit unterstützt und beispielsweise eine Solaranlage für die Tierkrankenstation finanziert. Um die Arbeit langfristig im bisherigen Umfang weiter zu ermöglichen, ist eine regelhafte strukturelle Förderung erforderlich.

 

Zum Auskunftsersuchen vom 10.05.2021 nimmt die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz nach Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wie folgt Stellung:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1) Welche Fördermöglichkeiten (einmalig oder fortlaufend) gibt es für diesen Verein von städtischer Seite?

2) Welche Förderungsvoraussetzungen müssen dafür jeweils erfüllt werden?

3) Sind der zuständigen Behörde darüber hinausgehende Förderungsmöglichkeiten bekannt, beispielsweise durch Stiftungen? Wenn ja, welche?

4) Auf welcher Grundlage erfolgt die richtige und wichtige Förderung des Tierheims an der Süderstraße? Inwiefern wäre dieser Weg auch für den Verein LOOKI e.V. als zusätzliche Förderung möglich?

 

 

 

Die staatliche Verantwortung bei Wildtieren beruht auf verschiedenen Rechtsgebieten. Dabei spielen bei Tieren in der freien Natur, einschließlich der Entnahme aus der Natur, die Bereiche Natur- und Artenschutz sowie Jagdrecht die maßgebliche Rolle. Im Zusammenhang mit der Haltung von Wildtieren in menschlicher Obhut kommen darüber hinaus auch tierschutzrechtliche Vorgaben zum Tragen.

 

Eine Unterstützung des Vereins LOOKI e.V. erfolgt weder durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) noch durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV). 

 

Eine Unterstützung aus Mitteln des Jagdscheingebührenaufkommens ist nach § 14 Absatz 3 Landesjagdgesetz nur möglich, soweit jagdliche oder hegerische Zwecke gefördert werden. Nach derzeitiger Einschätzung dürften die Voraussetzungen dafür in diesem Falle nicht vorliegen. Darüber hinaus sind der BUKEA keine Fördermöglichkeiten bekannt.

 

Unter Tierschutzaspekten sind in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) verschiedene Tierschutzorganisationen tätig, die sich in ihren Ansätzen teils deutlich voneinander unterscheiden. Eine dauerhafte Unterstützung einzelner Organisationen ist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes problematisch. Da davon auszugehen ist, dass nahezu alle Natur- und Tierschutzorganisationen Bedarfe anzumelden hätten und berechtigte Anträge auf Unterstützung stellen würden, ist eine entsprechende Unterstützung eines einzelnen Vereins nicht umsetzbar.

 

Mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) hat die FHH einen Vertrag über die Unterbringung und Versorgung von Verwahr- und Beobachtungstieren, die auf Veranlassung der FHH aus bestimmten Gründen unterzubringen oder vorübergehend festzuhalten sind, geschlossen. Das bedeutet, dass der HTV entsprechend des Vertrages die Unterbringung, Versorgung und Behandlung dieser Tiere übernimmt und die Stadt sich im Gegenzug vertraglich zur Zahlung der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet hat. Bei diesen Zahlungen handelt es sich daher nicht um eine Förderung, sondern vielmehr um eine Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung.

 

Unterstützungen der gewünschten Art werden vor diesem Hintergrund nicht gewährt. Anderweitige Möglichkeiten einer staatlichen Unterstützung sind nicht bekannt. Unterstützungsmöglichkeiten durch private Organisationen oder Zusammenschlüsse werden von den genannten Behörden nicht erfasst.

 

Eine Fördermöglichkeit für den Verein LOOKI e.V. ist seitens der BUKEA und der BJV auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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