21-1770.01

Strompreise für die Bergedorfer Marktbeschicker

Antwort

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29.06.2023
Sachverhalt

 

Kleine Anfrage der BAbg. Capeletti, Pelch, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

Die Marktbeschicker der Bergedorfer Wochenmärkte wurden im Dezember 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab dem 01.01.2023 neue Strompreise gälten. Die Kilowattstunde steige von 25 Cent auf bis zu 89 Cent. Unberücksichtigt blieb dabei, dass ab dem 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse die Kilowattstunde auf maximal 40 Cent gedeckelt ist. Da bisher noch keine Abrechnungen ggü. den Marktbeschickern erfolgt sind, ist derzeit auch nicht bekannt, ob die Strompreisbremse gelten wird.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 02.06.2023 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wird bei den Marktbeschickern mit eigenem Zähler, bei denen eine Abrechnung ansteht, zumindest die o.g. Strompreisbremse zugrunde gelegt?

 

Die genauen Auswirkungen der Strompreisbremse bzw. des Energiepreisdeckels sind dem Bezirksamt bisher noch nicht mitgeteilt worden. Dennoch dient als vorläufige Grundlage der Abrechnung für Januar bis April 2023 eine angenommene Strompreisbremse bzw. ein angenommener Energiepreisdeckel von 65 Cent/ kWh einschl. Gebühren, Umlagen, Zuschlägen und Steuern. Der Marktobmann wurde hierüber am 26.5.2023 informiert.

 

  1. Bei den Marktbeschickern, die keinen eigenen Zähler im Einsatz und folglich Pauschalen zu entrichten haben, wurde die Gebühr auf Grundlage der höheren Bezugskosten „vorsorglich“ von 5 auf 12 Euro angehoben. Erhalten diese Marktbeschicker eine Rückerstattung für zu viel gezahlten Pauschalen? Wenn ja, wie werden die Pauschalen letztlich berechnet?

 

Die Pauschale wurde nicht „vorsorglich“, sondern aufgrund des mitgeteilten Strompreises angehoben.

Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Allerdings hat das Bezirksamt zum 01.06.2023 die Pauschale aufgrund der angenommenen Strompreisbremse bzw. des angenommenen Energiepreisdeckels auf 8,- € gesenkt. Eine genaue Berechnung für Pauschale und Stromzähler wird vermutlich erst Anfang 2024 möglich sein, wenn die Abrechnung des Energieversorgers für 2023 vorliegt.

 

 

  1. Ist absehbar, wann sich die jetzt sinkenden Strommarktpreise bei den Preisen für die Marktbeschicker auswirken werden? Wenn ja, wann?

 

Das Bezirksamt erwartet Auswirkungen sinkender Strommarktpreise Anfang 2024, wenn die Abrechnung des Energieversorgers für 2023 vorliegt.

 

 

  1. Gab es aufgrund der gestiegenen Gebühren auch Rückzüge von Marktbeschickern sowohl endgültig als auch temporär? Und wenn ja, wie viele?

 

Dem Bezirksamt ist aktuell nur eine Markthändlerin bekannt, die mitgeteilt hat, dass sie wegen der hohen Stromkosten statt 2x die Woche nur noch 1x die Woche zum Markt kommen wird.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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