21-1770

Strompreise für die Bergedorfer Marktbeschicker

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

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29.06.2023
Sachverhalt

Kleine Anfrage der BAbg. Capeletti, Pelch, Dietrich und der CDU-Fraktion

 

Die Marktbeschicker der Bergedorfer Wochenmärkte wurden im Dezember 2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass ab dem 01.01.2023 neue Strompreise gälten. Die Kilowattstunde steige von 25 Cent auf bis zu 89 Cent. Unberücksichtigt blieb dabei, dass ab dem 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse die Kilowattstunde auf maximal 40 Cent gedeckelt ist. Da bisher noch keine Abrechnungen ggü. den Marktbeschickern erfolgt sind, ist derzeit auch nicht bekannt, ob die Strompreisbremse gelten wird.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Wird bei den Marktbeschickern mit eigenem Zähler, bei denen eine Abrechnung ansteht, zumindest die o.g. Strompreisbremse zugrunde gelegt?

2. Bei den Marktbeschickern, die keinen eigenen Zähler im Einsatz und folglich Pauschalen zu entrichten haben, wurde die Gebühr auf Grundlage der höheren Bezugskosten „vorsorglich“ von 5 auf 12 Euro angehoben. Erhalten diese Marktbeschicker eine Rückerstattung für zu viel gezahlten Pauschalen? Wenn ja, wie werden die Pauschalen letztlich berechnet?

3. Ist absehbar, wann sich die jetzt sinkenden Strommarktpreise bei den Preisen für die Marktbeschicker auswirken werden? Wenn ja, wann?

4. Gab es aufgrund der gestiegenen Gebühren auch Rückzüge von Marktbeschickern sowohl endgültig als auch temporär? Und wenn ja, wie viele?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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