22-0724.01

Strom- und Gassperren im Bezirk

Antwort

Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Die Krisen der letzten Jahre und die hohe Inflation haben viele Haushalte in finanzielle Notlagen gebracht. Die Strom- und Gaspreise haben sich in den letzten zwei Jahren auf einem relativ stabilen Niveau eingependelt, dennoch fehlt es vielen Haushalten an den finanziellen Mitteln, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Bei hohen Zahlungsrückständen haben die Versorger die Möglichkeit, die Energieversorgung zu sperren.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen unter Beteiligung der Hamburger Energienetze GmbH (HNE), der Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall) und der E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON) wie folgt:

  1. An wie viele Haushalte wurden jeweils 2024 und 2025 von Vattenfall Europe Sales GmbH als Grundversorger für Strom im Bezirk Bergedorf Sperrankündigungen versendet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Der Grundversorger Strom (Vattenfall) kann nach eigenen Angaben keine Daten auf Bezirksebene bereitstellen.

  1. Mit wie vielen Kund*innen wurden 2024 und 2025 im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung Ratenzahlungen vereinbart (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
  2. In welchem Rahmen bewegen sich die Laufzeiten von Ratenzahlungsvereinbarungen und wie ist der Durchschnitt?

S. Antwort zu Frage 1.

  1. Wie viele der Stromsperren wurden 2024 und 2025 im Auftrag des Grundversorgers und wie viele im Grundversorgungstarif durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monat)? Wie viele von weiteren Anbietern in Sondertarifen (bitte aufschlüsseln nach Monat)?

Im Auftrag der Stromlieferanten hat HNE im Jahr 2024 in Summe 378 und im Jahr 2025 in Summe 331 Stromversorgungen bei Standardlastprofil (SLP)-Kund:innen* im Bezirk Bergedorf gesperrt: Eine Unterscheidung nach Stromlieferanten bzw. Stromtarifen kann durch HNE nicht erfolgen. Die Auswertung wurde von HNE mit den folgenden Postleitzahlen (PLZ) durchgeführt: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037 und 21039. In den PLZ-Gebieten 22113 und 22115 befindet sich der Großteil des PLZ-Gebiets außerhalb des Bezirks Bergedorf. Diese PLZ wurden deshalb nicht in die Auswertung aufgenommen.

Im Übrigen s. Antwort zu Frage 1.

2024

Stromsperren im Bezirk Bergedorf gesamt

Jan

46

Feb

30

Mrz

26

Apr

19

Mai

25

Jun

32

Jul

57

Aug

18

Sep

35

Okt

45

Nov

29

Dez

16

Summe

378

2025

Stromsperren im Bezirk Bergedorf gesamt

Jan

12

Feb

27

Mrz

32

Apr

5

Mai

16

Jun

39

Jul

34

Aug

39

Sep

24

Okt

39

Nov

42

Dez

22

Summe

331

*bei SLP-Kund:innen handelt es sich um Kund/innen mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh/a. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten kann vom Stromnetzbetreiber nicht vorgenommen werden.

  1. Bei Zahlungsrückständen welcher Höhe leitet der Grundversorger den Sperrprozess ein, in welcher Spanne bewegten sich die Zahlungsrückstände bei Vollzug der Sperrung und wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Stromkunden bei Vollzug der Sperrung?

Siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wie lange war im Jahr 2024 und 2025 die Anschlussstelle nach der Stromsperre wegen Zahlungsrückständen bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung im Durchschnitt gesperrt?

HNE liegen keine Informationen zu Zahlungsrückständen vor.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.

  1. Wie hoch sind die an die Verbraucher*innen weitergeleiteten Kosten für die Unterbrechung und die Wiederaufnahme der Versorgung bei Stromsperren?

r die Sperrung und Wiedereinschaltung des Zählers werden Kund*innen vom Grundversorger Strom (Vattenfall) folgende Kosten in Rechnung gestellt:

bis 31.12.2025: 179,43 Euro

ab 01.01.2026: 138,04 Euro

here Information sind folgender Website zu entnehmen:

Stromsperrung - Das können Sie tun | Vattenfall

  1. An wie viele Haushalte wurden jeweils 2024 und 2025 von E.ON Energie Deutschland GmbH als Grundversorger für Gas im Bezirk Bergedorf Sperrankündigungen versendet (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Der Grundversorger Gas (E.ON) hat keine Zahlen zu Sperrankündigungen bereitgestellt.

  1. Mit wie vielen Kund*innen wurden 2024 und 2025 im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung Ratenzahlungen vereinbart (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Nach Auskunft des Grundversorgers Gas konnten im Bezirk Bergedorf (PLZ: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037, 21039) im Jahr 2024 vier Abwendungsvereinbarungen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 24 Monaten vereinbart werden, im Jahr 2025 waren es fünf Abwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von im Durchschnitt 22 Monaten.

  1. In welchem Rahmen bewegen sich die Laufzeiten von Ratenzahlungsvereinbarungen und wie ist der Durchschnitt?

Die Laufzeiten der Ratenzahlungsvereinbarungen liegen zwischen 21 und 24 Monaten.

  1. Wie viele der Gassperren wurden 2024 und 2025 im Auftrag des Grundversorgers und wie viele im Grundversorgungstarif durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Monat)? Wie viele von weiteren Anbietern in Sondertarifen (bitte aufschlüsseln nach Monat)?

Im Auftrag der Gaslieferanten hat HNE im Jahr 2024 in Summe sechs und im Jahr 2025 in Summe vier Gasversorgungen bei Standardlastprofil (SLP)-Kund:innen* im Bezirk Bergedorf gesperrt: Eine Unterscheidung nach Gaslieferanten bzw. Gastarifen kann durch HNE nicht erfolgen. Nach Auskunft des Grundversorgers Gas (E.ON) wurden zehn Anschlusssperren in den Jahren 2024 und 2025 beim Gasnetzbetreiber in Auftrag gegeben.

Die Auswertung wurde von HNE mit den folgenden Postleitzahlen (PLZ) durchgeführt: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037 und 21039. In den PLZ-Gebieten 22113 und 22115 befindet sich der Großteil des PLZ-Gebiets außerhalb des Bezirks Bergedorf. Diese PLZ wurden deshalb nicht in die Auswertung aufgenommen.

2024

Gassperren im Bezirk Bergedorf gesamt

Jan

0

Feb

0

Mrz

0

Apr

0

Mai

0

Jun

0

Jul

1

Aug

4

Sep

0

Okt

0

Nov

1

Dez

0

Summe

6

2025

Gassperren im Bezirk Bergedorf gesamt

Jan

2

Feb

0

Mrz

0

Apr

2

Mai

0

Jun

0

Jul

0

Aug

0

Sep

0

Okt

0

Nov

0

Dez

0

Summe

4

* bei SLP-Kund:innen handelt es sich um Kund:innen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh/a oder 500 kW. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten kann vom Gasnetzbetreiber nicht vorgenommen werden.

  1. Bei Zahlungsrückständen welcher Höhe leitet der Grundversorger den Sperrprozess ein, in welcher Spanne bewegten sich die Zahlungsrückstände bei Vollzug der Sperrung und wie hoch waren die durchschnittlichen Zahlungsrückstände der betroffenen Gaskunden bei Vollzug der Sperrung?

Im Durchschnitt waren bei den vom Grundversorger Gas initiierten Sperrungen im Bezirk Bergedorf ca. 1.750 Euro Hauptforderung zum Zeitpunkt der Sperrung offen. Die offenen Hauptforderungen lagen zwischen 200 Euro und 1.900 Euro; in einem Einzelfall bei 12.900 Euro. Sperrungen wegen nicht bezahlter Abschläge oder Rechnungen trotz Mahnung sind nur erlaubt, wenn der geschuldete Betrag doppelt so hoch wie der Monatsabschlag ist und mindestens 100 Euro beträgt.

  1. Wie lange war im Jahr 2024 und 2025 die Anschlussstelle nach der Gassperre wegen Zahlungsrückständen bis zur Wiederherstellung der Gasversorgung im Durchschnitt gesperrt?

Von den zehn gesperrten Gasanschlüssen konnten nach Auskunft des Grundversorgers Gas ein Anschluss nach 13-monatiger Sperrung wieder in Betrieb genommen werden. Fünf Verträge wurden nach der Sperrung beendet, befinden sich im Leerstand und sind weiterhin gesperrt. Vier der Zähler sind weiterhin gesperrt.

  1. Wie hoch sind die an die Verbraucher*innen weitergeleiteten Kosten für die Unterbrechung und die Wiederaufnahme der Versorgung bei Gassperren?

In Hamburg stellt der zuständige Netzbetreiber für Sperrung sowie Wiederinbetriebnahme Kosten in Höhe von 176,99 EUR in Rechnung. Der Grundversorger Gas stellt diese Kosten den Kund:innen in gleicher Höhe in Rechnung.

  1. An welche Stellen im Bezirk können sich Menschen bei drohender oder vollzogener Strom- und/oder Gassperre wenden?

Folgende Internetseite enthält Informationen der zuständigen Behörde zur Vermeidung von Versorgungssperren sowie Hinweise, was Haushalte bei Zahlungsproblemen tun und an wen sie sich konkret wenden können: Energiesperren - hamburg.de

Die zuständige Behörde empfiehlt, sich bei Zahlungsproblemen frühzeitig an den Strom- oder Gaslieferanten zu wenden. In vielen Fällen kann eine Lösung wie Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Grundversorger Strom (Vattenfall) und Gas (E.ON) in Hamburg informieren ebenfalls auf eigenen Internetseiten zur Vermeidung von Versorgungssperren und zur Entsperrung: Stromsperrung - Das können Sie tun | Vattenfall, E.ON Strom- oder Erdgas-Rechnung zahlen | E.ON

Falls Haushalte das Problem nicht alleine mit dem Energielieferanten lösen können, sollten sich Leistungsempfänger:innen an ihr Jobcenter oder Sozialamt wenden, um eine Lösung zu entwickeln. In manchen Fällen können Jobcenter oder Sozialämter finanziell unterstützen. Auch öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstellen (z.B. hamburger arbeit GmbH in Bergedorf) bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung.

Bei einem hohen Energieverbrauch können Haushalte sich zudem kostenlos von der Caritas Hamburg (Stromspar-Check) oder den Hamburger Energielotsen beraten lassen, wie sie ihren Verbrauch und Energiekosten einfach und schnell senken können.

Petitum/Beschluss

---

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.