Strom- und Gassperren im Bezirk
Letzte Beratung: 30.04.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Die Krisen der letzten Jahre und die hohe Inflation haben viele Haushalte in finanzielle Notlagen gebracht. Die Strom- und Gaspreise haben sich in den letzten zwei Jahren auf einem relativ stabilen Niveau eingependelt, dennoch fehlt es vielen Haushalten an den finanziellen Mitteln, ihre Energierechnungen zu bezahlen. Bei hohen Zahlungsrückständen haben die Versorger die Möglichkeit, die Energieversorgung zu sperren.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet das o.g. Auskunftsersuchen unter Beteiligung der Hamburger Energienetze GmbH (HNE), der Vattenfall Europe Sales GmbH (Vattenfall) und der E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON) wie folgt:
Der Grundversorger Strom (Vattenfall) kann nach eigenen Angaben keine Daten auf Bezirksebene bereitstellen.
S. Antwort zu Frage 1.
Im Auftrag der Stromlieferanten hat HNE im Jahr 2024 in Summe 378 und im Jahr 2025 in Summe 331 Stromversorgungen bei Standardlastprofil (SLP)-Kund:innen* im Bezirk Bergedorf gesperrt: Eine Unterscheidung nach Stromlieferanten bzw. Stromtarifen kann durch HNE nicht erfolgen. Die Auswertung wurde von HNE mit den folgenden Postleitzahlen (PLZ) durchgeführt: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037 und 21039. In den PLZ-Gebieten 22113 und 22115 befindet sich der Großteil des PLZ-Gebiets außerhalb des Bezirks Bergedorf. Diese PLZ wurden deshalb nicht in die Auswertung aufgenommen.
Im Übrigen s. Antwort zu Frage 1.
2024 |
Stromsperren im Bezirk Bergedorf gesamt |
Jan |
46 |
Feb |
30 |
Mrz |
26 |
Apr |
19 |
Mai |
25 |
Jun |
32 |
Jul |
57 |
Aug |
18 |
Sep |
35 |
Okt |
45 |
Nov |
29 |
Dez |
16 |
Summe |
378 |
2025 |
Stromsperren im Bezirk Bergedorf gesamt |
Jan |
12 |
Feb |
27 |
Mrz |
32 |
Apr |
5 |
Mai |
16 |
Jun |
39 |
Jul |
34 |
Aug |
39 |
Sep |
24 |
Okt |
39 |
Nov |
42 |
Dez |
22 |
Summe |
331 |
*bei SLP-Kund:innen handelt es sich um Kund/innen mit einem Jahresverbrauch von unter 100.000 kWh/a. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten kann vom Stromnetzbetreiber nicht vorgenommen werden.
Siehe Antwort zu Frage 1.
HNE liegen keine Informationen zu Zahlungsrückständen vor.
Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1.
Für die Sperrung und Wiedereinschaltung des Zählers werden Kund*innen vom Grundversorger Strom (Vattenfall) folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 31.12.2025: 179,43 Euro
ab 01.01.2026: 138,04 Euro
Nähere Information sind folgender Website zu entnehmen:
Stromsperrung - Das können Sie tun | Vattenfall
Der Grundversorger Gas (E.ON) hat keine Zahlen zu Sperrankündigungen bereitgestellt.
Nach Auskunft des Grundversorgers Gas konnten im Bezirk Bergedorf (PLZ: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037, 21039) im Jahr 2024 vier Abwendungsvereinbarungen mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 24 Monaten vereinbart werden, im Jahr 2025 waren es fünf Abwendungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von im Durchschnitt 22 Monaten.
Die Laufzeiten der Ratenzahlungsvereinbarungen liegen zwischen 21 und 24 Monaten.
Im Auftrag der Gaslieferanten hat HNE im Jahr 2024 in Summe sechs und im Jahr 2025 in Summe vier Gasversorgungen bei Standardlastprofil (SLP)-Kund:innen* im Bezirk Bergedorf gesperrt: Eine Unterscheidung nach Gaslieferanten bzw. Gastarifen kann durch HNE nicht erfolgen. Nach Auskunft des Grundversorgers Gas (E.ON) wurden zehn Anschlusssperren in den Jahren 2024 und 2025 beim Gasnetzbetreiber in Auftrag gegeben.
Die Auswertung wurde von HNE mit den folgenden Postleitzahlen (PLZ) durchgeführt: 21029, 21031, 21033, 21035, 21037 und 21039. In den PLZ-Gebieten 22113 und 22115 befindet sich der Großteil des PLZ-Gebiets außerhalb des Bezirks Bergedorf. Diese PLZ wurden deshalb nicht in die Auswertung aufgenommen.
2024 |
Gassperren im Bezirk Bergedorf gesamt |
Jan |
0 |
Feb |
0 |
Mrz |
0 |
Apr |
0 |
Mai |
0 |
Jun |
0 |
Jul |
1 |
Aug |
4 |
Sep |
0 |
Okt |
0 |
Nov |
1 |
Dez |
0 |
Summe |
6 |
2025 |
Gassperren im Bezirk Bergedorf gesamt |
Jan |
2 |
Feb |
0 |
Mrz |
0 |
Apr |
2 |
Mai |
0 |
Jun |
0 |
Jul |
0 |
Aug |
0 |
Sep |
0 |
Okt |
0 |
Nov |
0 |
Dez |
0 |
Summe |
4 |
* bei SLP-Kund:innen handelt es sich um Kund:innen mit einem Jahresverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh/a oder 500 kW. Eine Unterscheidung nach Privathaushalten kann vom Gasnetzbetreiber nicht vorgenommen werden.
Im Durchschnitt waren bei den vom Grundversorger Gas initiierten Sperrungen im Bezirk Bergedorf ca. 1.750 Euro Hauptforderung zum Zeitpunkt der Sperrung offen. Die offenen Hauptforderungen lagen zwischen 200 Euro und 1.900 Euro; in einem Einzelfall bei 12.900 Euro. Sperrungen wegen nicht bezahlter Abschläge oder Rechnungen trotz Mahnung sind nur erlaubt, wenn der geschuldete Betrag doppelt so hoch wie der Monatsabschlag ist und mindestens 100 Euro beträgt.
Von den zehn gesperrten Gasanschlüssen konnten nach Auskunft des Grundversorgers Gas ein Anschluss nach 13-monatiger Sperrung wieder in Betrieb genommen werden. Fünf Verträge wurden nach der Sperrung beendet, befinden sich im Leerstand und sind weiterhin gesperrt. Vier der Zähler sind weiterhin gesperrt.
In Hamburg stellt der zuständige Netzbetreiber für Sperrung sowie Wiederinbetriebnahme Kosten in Höhe von 176,99 EUR in Rechnung. Der Grundversorger Gas stellt diese Kosten den Kund:innen in gleicher Höhe in Rechnung.
Folgende Internetseite enthält Informationen der zuständigen Behörde zur Vermeidung von Versorgungssperren sowie Hinweise, was Haushalte bei Zahlungsproblemen tun und an wen sie sich konkret wenden können: Energiesperren - hamburg.de
Die zuständige Behörde empfiehlt, sich bei Zahlungsproblemen frühzeitig an den Strom- oder Gaslieferanten zu wenden. In vielen Fällen kann eine Lösung wie Ratenzahlungen vereinbart werden. Die Grundversorger Strom (Vattenfall) und Gas (E.ON) in Hamburg informieren ebenfalls auf eigenen Internetseiten zur Vermeidung von Versorgungssperren und zur Entsperrung: Stromsperrung - Das können Sie tun | Vattenfall, E.ON Strom- oder Erdgas-Rechnung zahlen | E.ON
Falls Haushalte das Problem nicht alleine mit dem Energielieferanten lösen können, sollten sich Leistungsempfänger:innen an ihr Jobcenter oder Sozialamt wenden, um eine Lösung zu entwickeln. In manchen Fällen können Jobcenter oder Sozialämter finanziell unterstützen. Auch öffentlich geförderte Schuldnerberatungsstellen (z.B. hamburger arbeit GmbH in Bergedorf) bieten eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung.
Bei einem hohen Energieverbrauch können Haushalte sich zudem kostenlos von der Caritas Hamburg (Stromspar-Check) oder den Hamburger Energielotsen beraten lassen, wie sie ihren Verbrauch und Energiekosten einfach und schnell senken können.
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