22-0512

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen - VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 07.10.2025 Regionalausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

I. Schleusenhörn/Kurfürstendeich

Auftragen einer Grenzmarkierung

1. Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Schleusenhörn/Kurfürstendeich folgendes an:

Auftragen einer Grenzmarkierung im Kurvenbereich

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: siehe Skizze

3. Begründung

Aufgrund der gegenüberliegenden Monteursunterkunft und dem nicht auskömmlichen Parkraum für dessen Besucher, wird der Kurvenbereich des Kurfürstendeich/Schleusenhörns regelhaft zum Parken genutzt. Hierdurch kommt es zu Schwierigkeiten für den Anlieferverkehr, die Stadtreinigung und Rettungsfahrzeuge, den Kurvenbereich zu passieren. Mehrfach durchgeführte repressive Maßnahmen führten nicht zu dem gewünschten Erfolg.

II. Neuengammer Hausdeich/Stegelviertel

Erweiterung einer Tempo-30-Zone

1. Anordnung

Das PK433 als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für den Neuengammer Hausdeich/Stegelviertel folgendes an: Erweiterung der bestehenden Temp-30-Zone bis zum Heinrich-Stubbe-Weg

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

2.1 Neuengammer Hausdeich 220:

Aufstellen des VZ 274.1-40

2.2 Neuengammer Hausdeich/Schipperstegel:

Entfernen des VZ 306

Entfernen des VZ 205

2.3 Neuengammer Hausdeich/Foortstegel

Entfernen des VZ 306

Entfernen des VZ 205

2.4 Neuengammer Hausdeich/Scheelenstegel

Entfernen des VZ 306

Aufstellen des VZ 301

2.5 Neuengammer Hausdeich/LütteStegel

Entfernen des VZ 306

Entfernen des VZ 205

2.6 Neuengammer Hausdeich/Grote Stegel

Entfernen des VZ 306

Aufstellen des VZ 301

2.7 Neuengammer Hausdeich/Karkendamm

Aufstellen des VZ 301

Neuengammer Hausdeich 268

Entfernen des VZ 274.1-40

Neuengammer Hausdeich 259

Entfernen des VZ 306

Aufstellen des VZ 301

Feldstegel 2

Entfernen des VZ 274.1-40

Neuengammer Hausdeich/Karkenstegel

Entfernen des VZ 306

Aufstellen des VZ 301

Empfehlung zum Umbau der Zufahrt als Gehwegüberfahrt

3. Begründung

Die oberste Landesbehörde A43 stimmt einer Erweiterung der Tempo 30-Zone im Neuengammer Hausdeich zwischen Karkendamm und Heinrich Stubbe-Weg zu. Hintergrund ist die straßennahe Lage des Altenheims Talita Kum (Neuengammer Hausdeich 249) und der erforderlichen Anordnung einer Tempo-30 Strecke nach § 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO.

In Fahrtrichtung Heinrich-Stubbe-Weg sind die Einmündungen Feldstegel und Karkenstegel sowie in Fahrtrichtung Odemanns Heck die Einmündungen Scheelenstegel, Lütte Stegel, Grote

Stegel und Karkendamm mit vorfahrtregelnden Verkehrszeichen (VZ 301 und VZ 205) zu regeln.

Entgegen der grundsätzlichen Vorfahrtregelung „rechts-vor-links“ innerhalb von Tempo 30-Zonen ist dies aufgrund der unveränderbaren baulichen Gegebenheiten notwendig. Auch bei umsichtiger Fahrweise auf dem Neuengammer Hausdeich ist eine ausreichende Einsehbarkeit insbesondere für den dort verkehrenden ÖPNV an diesen Einmündungen nicht gegeben. [Vgl VwV-StVO XII Ziffer 3 c) zu § 45 zu Absatz 1bis 1e] Des Weiteren ist Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen des Buslinienverkehrs die Anordnung an mehr als drei hintereinander liegenden Einmündungen zwingend erforderlich. [VwV-StVO IV. Satz 5 zu Zeichen 301 Vorfahrt]

Das Bezirksamt Bergedorf ist weiterhin darauf hinzuweisen, an den oben genannten Einmündungen eine bauliche Ausgestaltung der Verkehrsreglung nach § 10 StVO (abgesenkter Bordstein) herzustellen.

Vor der Anordnung ist das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen (§ 45 Absatz 1c StVO)

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.10.2025
Ö 6.4
Lokalisation Beta
Neuengammer Hausdeich Schleusenhörn Kurfürstendeich Heinrich-Stubbe-Weg Schipperstegel Foortstegel Scheelenstegel Grote Stegel Karkendamm Feldstegel Karkenstegel Odemanns Heck Lütte Stegel

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