22-0190

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen VuM

Mitteilung

Letzte Beratung: 10.12.2024 Regionalausschuss Ö 4.4

Sachverhalt

 

Tatenberger Deich Höhe Hausnr.: 193

Änderung der Fahrbahnrandbeschränkungen

1. Anordnung

Das PK433-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für denTatenberger Deich Höhe Hausnr.: 193

folgendes an:

Änderung der Beschilderung.

 

2. Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Die vorhandene Beschilderung je 1x VZ 286-10 (eingeschr. Haltverbot Anfang, Aufstellung rechts), 1x VZ. 286-30 (eingeschr. HV Mitte, Aufstellung re.) und 1x VZ. 286-20 (eingeschr. HV Ende, Aufstellung re.) mit den Zusatzzeichen 1010-51 werden demontiert und an den vorhandenen VZ-Trägern durch folgende Beschilderung ersetzt :

VZ 314-10 (Parken Anfang, Aufstellung rechts), VZ 314-30 (Parken Mitte, Aufstellung rechts), VZ 314-20 (Parken Ende, Aufstellung rechts), jeweils mit dem Zusatzzeichen 1060-33 (2,8t).

Die Änderung bezieht sich auf beide Fahrtrichtungen.

 

3. Begründung

Die Fahrbahnbreite beträgt in diesem Teilabschnitt des Tatenberger Deichs lediglich ca. 5,40m. Durch am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge (mit ZGG über 2,8t) wird die Fahrbahn unter Umständen so stark eingeengt, dass keine 3,05 m Restfahrbahnbreite bleiben.

Andere Fahrzeuge weichen daher über den unbefestigten Seitenstreifen/die unbefestigte Nebenfläche aus, wobei immer wieder Beschädigungen und Gefahrenstellen in Form von tiefen Löchern entstehen.

Mit der Anordnung soll das längerfristige Parken von Fahrzeugen über 2,8t unterbunden werden; Anlieferungen durch einzelne Gewerke, sowie die Entleerung der an der genannten Örtlichkeit befindlichen Container bleibt weiterhin möglich.

 

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.12.2024
Ö 4.4
Lokalisation Beta

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