21-1152.01

Straßenschäden durch Umleitungs- und Schleichverkehre in Lohbrügge

Antwort

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25.11.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Zaum, Froh, Emrich und der CDU-Fraktion

 

 

Durch die umfangreichen und lang anhalten Baumaßnahmen im Straßenzug Habermannstraße / Ludwig-Rosenberg-Ring / Sander Damm wurden Umleitungen erforderlich. Hierdurch sind auf den Umleitungsstrecken teilweise massive Schäden aufgetreten.

 

Besonders betroffen sind der Lohbrügger Weg und die Lohbrügger Kirchstraße, aber auch an anderen Straßen sind Schäden entstanden, zum Beispiel an den Schleichwegen Richard-Linde-Weg, Riehlstraße, Höperfeld, Sanmannreihe, Brüdtweg und anderen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 4.11.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Sind dem Bezirksamt die Schäden an Lohbrügger Weg und Lohbrügger Kirchstraße bekannt?

a)      Wenn ja, werden die Straßen im Anschluss zeitnah saniert?

 

Zu 1a)

Ja, die Straßenzustände sind dem Bezirksamt Bergedorf bekannt.

Der Umfang einer möglichen Sanierung kann erst nach Abschluss der o.g. Arbeiten erfolgen. Im Anschluss wird das Bezirksamt die Größenordnungen von Maßnahmen benennen können und dann in Abhängigkeit dessen Ausführungszeiten für die Arbeiten mitteilen.  

 

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 1b)

Entfällt.

 

 

  1. An welchen weiteren Straßen sind Schäden durch den Schleichverkehr entstanden?

 

Zu 2.:

Nach derzeitigem Stand sind die Straßen Leuschnerstraße, Ulmenliet sowie Heidkampsredder ebenfalls betroffen. Die Beschädigungen sind dabei unterschiedlich ausgeprägt.

 

 

  1. Um welche Schäden handelt es sich und wann werden diese behoben?

 

Zu 3.:

Das durch die Wegeaufsicht festgestellte Schadensbild beinhaltet Beeinträchtigungen der Asphaltdeckschicht (z.B. Löcher, Risse, etc.)

 

 

  1. Wie werden Schäden, die durch Umleitungsmaßnahmen entstehen, überhaupt erfasst?

 

Zu 4.:

Schäden an Straßen werden durch die regelhafte Begehung der jeweils zuständigen Wegewarte erfasst.

 

 

  1. Aus welchen Töpfen werden Sanierungsmaßnahmen an bezirklichen Straßen finanziert, wenn die Schäden mittelbar durch Umbaumaßnahmen an überbezirklichen Straßen entstanden sind?

 

Zu 5.:

Die Beseitigung der Schäden erfolgt durch die Finanzmittel aus der Straßenbauunterhaltung des Bezirksamts

 

 

Petitum/Beschluss

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