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Storch vergisst eine Baugenehmigung zu holen

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31.03.2022
Sachverhalt

Kleine Anfrage von der AfD Fraktion Bergedorf

BAbg. Reinhard Krohn / Eugen Seiler / Herbert Meyer / Peter Winkelbach
 

 

In der Satire Sendung Extra3 vom 11.05.2017 wurde über folgenden Sachverhalt berichtet: (https://www.youtube.com/watch?v=jNH12vIhsfE)

 

„In Ochsenwerder bei Hamburg gibt es viele Störche. Doch in einem bestimmten Nest darf der Storch laut Bezirksamt Bergedorf nicht wohnen. Denn es ist ein Schwarzbau. Wer erzählt es dem Storch?“

 

Laut des Beitrags ist folgendes passiert: An einem Storchennest musste nach 40 Jahren ein Holzstamm ausgewechselt werden und das Bezirksamt Bergedorf verlangt dafür eine Baugenehmigung. Das Nest drohte abgerissen zu werden.

 

Der Mast des Storchenhorstes befand sich 650 Meter zum vorgesehenen Standort genehmigter Windenergieanlagen. Nach artenschutzrechtlicher Empfehlung beträgt der einzuhaltende Mindestabstand 1000 Meter. Wenn dieser unterschritten wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass anfliegende Störche durch den Betrieb der Windenergieanlage zu Schaden kommen. Das soll auf jeden Fall vermieden werden.

 

Dies vorangestellt beantwortet das Bezirksamt die Kleine Anfrage vom 22.02.2022 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:
 

1. Wie viele solcher Holzstämme mit Storchnest gibt es im Bezirk Bergedorf?

Bitte für die letzten 5 Jahre aufschlüsseln.

Zu 1.:  

Über die Anzahl der Nisthilfen auf Masten in Bergedorf hat das Bezirksamt keine Kenntnis.

Beantragt und genehmigt wurde innerhalb der letzten 5 Jahre eine Nisthilfe mit Mast.

 

 

2. Was ist damals aus dem benannten Storchnest geworden?

Zu 2.:  

Im August 2017 wurde Widerspruch gegen die Beseitigungsanordnung vom Juli 2017 eingelegt.

Im November 2019 wurde bei einer Ortsbesichtigung festgestellt, dass der Mast noch stand und mit Folie abgedeckt war, so dass eine Nutzung durch Störche ausgeschlossen ist.

Im Juni 2021 wurde die Klage zurückgewiesen. Im September 2021 wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt.

 

 

3. Gab es in den letzten 10 Jahren vergleichbare Vorfälle?

Zu 3.: 

Nein, es wurde keine weitere Errichtung von Nisthilfen in der Nähe eines ausgewiesenen Eignungsgebietes für Windenergieanlagen angezeigt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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