Stellungnahme zur Streichung der unterjährigen Verstärkungsmittel
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.6
Der Jugendhilfeausschuss stellt aus fachlicher Sicht fest, dass die Folgen der Pandemie gerade für Kinder und Jugendliche äußerst präsent sind und bittet daher die Bezirksversammlung, sich der Stellungnahme anzuschließen und sich bei der Fachbehörde für den Erhalt der unterjährigen Verstärkungsmittel einzusetzen.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leistet einen wichtigen Beitrag, junge Menschen in der Bewältigung von Herausforderungen im Alltag zu begleiten und zu unterstützen. Neben der Bewältigung der Corona-Pandemiefolgen sind junge Menschen angesichts multipler gesellschaftlicher Krisen (z.B. Kriege, Klimakrise) auch weiteren Belastungen ausgesetzt, bei denen die auf Beziehungsarbeit ausgerichtete OKJA jungen Menschen wichtige Unterstützung bieten kann.
Dieser hohe Stellenwert der außerschulischen Bildungsangebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe spiegelt sich auch in mehrfach erfolgten deutlichen Eckwerterhöhungen der konsumtiven Rahmenzuweisungen „Kinder- und Jugendarbeit“, „Förderung der Erziehung in der Familie“ und „Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe“ wider, welche der Sicherung und Stärkung der für jungen Menschen und ihre Familien wichtigen Angebote und Einrichtungen dienen. Bereits im Doppelhaushalt 2023/2024 ist gegenüber dem Haushaltsansatz 2021/2022 eine Erhöhung derRahmenzuweisungen um 3 Mio. Euro und damit eine Steigerung um ca. 10 % erfolgt. Auch für den aktuellen Doppelhaushalt 2025/2026 ist eine erneute 10 %-Steigerung der Rahmenzuweisungen um insgesamt gut 4 Mio. Euro vorgesehen.
Die Mittel der Rahmenzuweisung kann das BA Bergedorf im Wege der regelmäßigen Bedarfsermittlung und in seiner Verantwortung liegenden bezirklichen Jugendhilfeplanung für Angebote zur Unterstützung junger Menschen einsetzen. Das schließt natürlich auch zielgruppenspezifische Maßnahmen zur Linderung von Corona-Folgen mit ein. Dabei sind auch Kombinationen aus mehreren Rahmenzuweisungen möglich.
Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens melden die Bezirksämter – in der Regel nach Anhörung der Bezirksversammlungen – der zuständigen Fachbehörde regelhaft ihre Bedarfe. Diese wiederum setzt im Verlauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens die finanziellen Rahmenbedingungen für die weitere Ausgestaltung der Planung nach einem mit den Bezirksämtern vereinbarten Verteilungsschlüssel.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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