Stellungnahme zur Erweiterung der JVA in Billwerder
Aus Bergedorfer Sicht ist ein weiterer Verbrauch von Flächen in Billwerder eigentlich nicht hinnehmbar. Den Menschen vor Ort wird in Bezug auf die Veränderung ihrer Umgebung viel zugemutet: die Wohnunterkunft Gleisdreieck, das geplante Bauprojekt Oberbillwerder und nun die geplante Erweiterung der JVA Billwerder. Eine Prüfung aller anderen zur Verfügung stehenden Flächen durch die Justizbehörde hat jedoch ergeben, dass kein anderer Standort die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Es ist notwendig, dass die JVA zukunftsfähig gemacht wird, um eine Wiedereingliederung von Straffälligen in die Gesellschaft erreichen zu können. Dafür ist eine gewisse Fläche erforderlich. Eine stark verdichtete Bauweise würde den Überwachungscharakter in den Vordergrund stellen und stünde deshalb der Resozialisierung im Wege. Eine unversiegelte Freifläche ist erforderlich, um beispielsweise für Tierhaltung, Gemüseanbau oder Sport genutzt werden zu können. Freiräume und das Erleben der Natur sind für die Resozialisierung unabdingbar.
Eine hohe Vollzugsqualität, wie sie nach unserer Überzeugung am Standort erreicht werden kann, kommt letztendlich der gesamten Gesellschaft zugute. Um Kriminalität nachhaltig zurückzudrängen, reicht es nicht aus, jugendliche Straftäter für einen gewissen Zeitraum wegzusperren. Es muss eine Wiedereingliederung von straffällig gewordenen Jugendlichen in die Gesellschaft erfolgen. Dafür muss es Fortbildungsmaßnahmen und eine Bandbreite von Entwicklungsmöglichkeiten während der Haftzeit geben. Deshalb ist es erforderlich, dass die Haftanstalt nach den neuesten fachlichen Erkenntnissen gestaltet wird.
Aus diesen übergeordneten Gründen findet das Projekt auch mit Blick auf den damit verbundenen Flächenverbrauch von ca. 5,8 ha mehrheitlich unsere Zustimmung. Durch die Verlagerung des Vollzuges nach Billwerder wird die ca. 68 ha große Elbinsel Hahnöfersand freigezogen. Die dortigen Flächen sind in Bezug auf Natur- und Artenschutz von hoher Wertigkeit.
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