Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 zu den Rahmenzuweisungen 1-254.09.01.X05.001 Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit 1-254.09.02.X05.001 Förderung der Erziehung in der Familie 1-254.09.03.X05 Sozialräumliche Angebote der Familien- und Jugendhilfe 2-25409099-05001 Investitionen Kinder- und Jugendarbeit
Im Rahmen der Anmeldungen zum Haushalt 2021/2022 hat das Bezirksamt folgende Stellungnahme gegenüber der zuständigen Fachbehörde, Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) folgende Stellungnahme abgegeben:
„Das Bezirksamt Bergedorf nimmt im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung zum Haushaltsplanentwurf 2021/2022 wie folgt Stellung:
Inhaltliche Veränderungen z.B. aus Entkommunalisierung, Verschiebungen usw. in den genannten Rahmenzuweisungen sind für den genannten Zeitraum nicht geplant. Änderungen an den bestehenden Schlüsselmodellen werden nicht gewünscht.
Vorausgeschickt wird angemerkt, dass über die nachstehend aufgeführten Anmeldung ausschließlich der Status Quo in der Offenen Arbeit erhalten werden kann. Um eine Weiterentwicklung und Ausrichtung der Einrichtungen an den geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu ermöglichen sowie eine angemessenen Qualität der Leistungen zu ermöglichen, bedarf es
a) zusätzlicher Mittel für Stellen in den Einrichtungen,
b) einer auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten sowie
c) einer angemessene Sach- und Honorarmittelausstattung.
Diese zusätzlichen Bedarfe finden sich in diesem Schreiben nicht wieder. Das Bezirksamt würde sich über einen Austausch hierüber freuen.
Vor dem Hintergrund der ausgebliebenen Tarifverstärkungsmittel 2019/2020 sowie sonstiger Kostensteigerungen beantragt der Bezirk Bergedorf für den Doppelhaushalt 2021/2022 folgende Anhebung der Rahmenzuweisungen:
Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.01.X05.001 um 1.019.036 €.
Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.02.X05.001 um 310.158 €.
Eine Aufstockung der Rahmenzuweisung 1-254.09.03.X05 um 95.670 €.
Aus den Rahmenzuweisungen erbringt das Bezirksamt Transferleistungen an die freien Träger der Jugendhilfe. 80% bzw. 85 % dieser Leistungen werden für Personalkosten, die weiteren Anteile für Sach- und Honorarkosten eingesetzt. Für die Jahre 2019 - 2021 gab bzw. wird es Erhöhungen der Personalkosten durch Tarifsteigerungen von insgesamt 7,42 % geben, die bisher nicht durch die zur Verfügung stehenden Mittel abgedeckt werden konnten bzw. können. Für das Jahr 2022 kann davon ausgegangen werden, dass es erneut eine Tarifsteigerung bei den Personalkosten gegeben wird. Hierfür wurde eine Tarifsteigerung von 2,58 % angenommen.
Rahmenzuweisungen unterliegen Rahmenbedingungen, die sich einer Steuerung durch die Bezirksämter oder Zuwendungsempfänger entziehen. Hierzu zählen insbesondere die Kostensteigerungen bei Betriebskosten, Sachmittel und Honorarkosten. Anders als bei den Tarifsteigerungen sind diese Steigerungen nicht bekannt, daher wird bei den Betriebs- und Bewirtschaftungskosten von einer Steigerung per anno von 4% sowie für die übrigen Aufwendungen für Verwaltungsbedarfe und Rechtshilfen sowie andere bezogenen Leistungen von einer einmaligen Steigerung von 15 % ausgegangen.
Im Verlauf der vergangenen Jahre hat sich herausgestellt, dass zur Sanierung und Gebäudeunterhaltung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit keine ausreichenden konsumtiven Haushaltsmittel zur Verfügung standen bzw. stehen. Zum Ausgleich dieses strukturellen Defizites meldet das Bezirksamt entsprechende zusätzliche Mittel an.
Für die Arbeit mit Geflüchteten wurden dem Bezirksamt für den Doppelhaushalt 2019/2020 Betriebsmittel für den Jugendclub Gleis 1 pro Jahr zur Verfügung gestellt. Es wird beantragt die Mittel auch weiterhin zur Verfügung zu stellen und die Kostensteigerungen aus Personal- und Betriebskostensteigerungen hierbei zu berücksichtigen.
Ebenfalls für die Arbeit mit Geflüchteten wurden für den Doppelhaushalt 2019/2020 Betriebsmittel für den Betrieb der Einrichtung Haus 23 zur Elternbildung im Bereich der Unterkunft am Gleisdreieck zur Verfügung gestellt. Es wird beantragt die Mittel auch weiterhin zur Verfügung zu stellen und die Kostensteigerungen aus Personal- und Betriebskostensteigerungen hierbei zu berücksichtigen.
Durch die Mehrbedarfsdrucksache 21/1395 werden den Bezirksämtern im Rahmen der Fremdbewirtschaftung (Integration von Flüchtlingen SHA) Mittel für die Arbeit mit Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Mit dem Hamburger Integrationsfonds wurde das Projekt „Jungentreff plus“ mit der Perspektive auf eine Verstetigung gefördert.
Die Integration geflüchteter Kinder- und Jugendlicher wird eine bleibende Herausforderung für die kommunalen und freien Träger der Jugendhilfe bleiben. Es wird daher eine feste Verankerung dieser Projektmittel und Projekte angemeldet und beantragt die Mittel im Doppelhaushalt 2021/2022 durch die Aufnahme in den Rahmenzuweisungen dauerhaft zur Verfügung zu stellen.
Mit der Fertigstellung der Jugendeinrichtung „Jugendclub im Quartier“, ehemals Haus der Jugend Lichtwarkhaus, werden zukünftig Miet- und Betriebskosten zu erbringen sein. Bisher war die kommunale Einrichtung in den Räumlichkeiten des ehemaligen und zwischenzeitlich abgerissenen Lichtwarkhauses verortet. Kosten, auch für die derzeitige Zwischenlösung, für die Rahmenzuweisung entstanden nicht, da diese aus dem Einzelplan des Bezirksamtes bestritten wurden bzw. werden. Durch den Neubau wird es voraussichtlich ab dem November 2020 zu einem Vermieter/Mieter Modell mit der Sprinkenhof kommen, durch das zusätzliche Miet- und Betriebskosten zu erbringen sein werden. Der Bezirk beantragt daher für den Doppelhaushalt 2021/2022 die zu erwartenden Mehrkosten.
Im Bezirksamt Bergedorf besteht im Bereich der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 3.347.400 Euro der nachweislich über eine Investitionsliste erfasst ist.
Als prioritär werden die Maßnahmen eingestuft, bei denen eine RISE Ko-Finanzierung möglich wäre.
Für den Doppelhaushalt 2021/2022 beantragt der Bezirk daher Investitionsmittel zur Sanierung des Jugendzentrums Juzena in Neuallermöhe (RISE bis 2023), für das Haus der Jugend Heckkaten, PinkHaus, in Bergedorf-West (RISE-Gebiet) sowie das Spielhaus Friedrich-Frank-Bogen ebenfalls in Bergedorf-West (RISE-Gebiet).“
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf zur Kenntnis, schließt sich dieser an und empfiehlt der Bezirksversammlung die Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme.
keine