20-1268.01

Stellungnahme der Polizei zum Antrag zum Thema „Boulevardcharakter für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich im Weidenbaumsweg sichern“

Stellungnahme

Letzte Beratung: 18.02.2019 Fachausschuss für Verkehr und Inneres Ö 5

Sachverhalt

 

Die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Bezirksamtes Bergedorf schlagen zur Verhinderung ordnungswidrigen Parkens im Bereich des Bahnhofsvorplatzes die Aufstellung bepflanzter stabiler Blumenkästen vor.

 

Die Straße Weidenbaumsweg ist im Bereich des Bahnhofes mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h versehen. Sowohl der nördliche Teil direkt vor dem Ausgang des Bahnhofes als auch die Fläche vor dem Eingang zum CCB (hier zusätzlich mit zugelassenem Lieferverkehr zwischen 05:00 und 11:00 Uhr) sind als Fußgängerzone ausgewiesen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde Bergedorf hat den Vorschlag in einem Ortstermin zusammen mit MR 20 und -F- geprüft und steht dieser Idee aus folgenden Gründen ablehnend gegenüber:

 

- Die Aufstellung von Blumenkästen in der genannten Art und Weise bewirkt optisch einen „Alleecharakter“ für den Kraftfahrzeugführer. Dies verleitet erfahrungsgemäß trotz bestehender Geschwindigkeitsbeschränkung zu höheren Geschwindigkeiten. Als Folge besteht die Gefahr, dass sich die bislang gänzlich unauffällige Unfallsituation deutlich ändern würde, da die funktionierende gegenseitige Rücksichtnahme zwischen querenden Fußgängern und Fahrzeugführern entfiele.

 

- Die hohen Fußgängerquerungszahlen erfordern eine uneingeschränkte Sichtbeziehung zwischen Fußgängern und Fließverkehr zur Erhaltung der gegenwärtigen Situation (Unfallgefahr).

 

- Weiterhin steht insbesondere für einen Standort „Bahnhofsvorplatz“ latent zu erwarten, dass diese Art der Möblierung bestimmungswidrig als dauerhafte Sitz- und Aufenthaltsgelegenheiten mit unerwünschten Begleiterscheinungen wie Vermüllung usw. zweckentfremdet werden.

 

Die Feststellungen zum ordnungswidrigen Parkverhalten einiger Kraftfahrzeugführer teilt die Straßenverkehrsbehörde. Dazu beitragen dürfte einerseits, dass durch die gewollte ebene und weite Gestaltung ohne Hochborde für den Kfz-Führer der Anreiz von zur Verfügung stehender Parkfläche erweckt und deshalb auch genutzt wird. Legale Parkmöglichkeiten stehen auch für Kurzzeitparker in unmittelbarer Nähe des Bahnhofseingangs nicht zur Verfügung.

 

Möglichkeiten, diesen Zustand nachhaltig durch Möblierung zur verbessern, ohne die eingangs beschriebenen Konsequenzen befürchten zu müssen, die Liefermöglichkeiten sowie den Zweck einer auch für Veranstaltungen jederzeit nutzbaren Fläche zu erhalten, werden von hier nur im Rahmen einer Gesamtüberplanung gesehen.

 

Zur gegenwärtigen Situation ist anzumerken, dass das PK 43 (wie auch der LBV) die Örtlichkeit regelmäßig durch AiA, BFS als auch von sonstigen Einsatzkräften des PK 43 im Rahmen der personellen Ressourcen bestreifen lässt und Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden. Im kommenden Jahr, beginnend bereits am 06.01.2019, sind Schwerpunktaktionen geplant.

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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