20-1277.01

Stationäre Plätze in der Heimerziehung im Bezirk Bergedorf

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Die großen Belastungen und die vielschichtigen Probleme vieler Familien sowie die psychischen und sozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen machen immer wieder eine räumliche Trennung von Kind/Jugendlichem und Herkunftsfamilie, wie sie § 34 SGB VIII vorsieht, erforderlich oft im Sinne einer Krisenintervention auch kurzfristig. Dadurch entsteht ein erheblicher Druck und wird der ASD immer wieder vor große Herausforderungen gestellt. Die oft langwierige Suche der Angebotsberatung nach Unterbringungsplätzen ist unbefriedigend und oft problematisch.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 6.7.2017 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

Die Zahlen sind aus Abfragen des EDV Systems für die Jugendämter JUS IT entnommen worden, auf eine händische Erhebung durch Einzelfallzählung wurde wegen des erheblichen Arbeitsaufwandes verzichtet.

Aus diesem Grunde kann es zu Abweichungen kommen, die in der Eingabe und in der Auswertbarkeit des Programmes liegen.

* In den Fragen 1.2 und 1.4 wird auch nach anderen stationären Unterbringungen (§ 33 SGB VIII, Pflegefamilien) gefragt. Um eine einheitliche Beantwortung vornehmen zu können, wurden diese auch in der Beantwortung von Frage 1, 1.1 und 1.3 berücksichtigt.

 

1. Wie viele stationäre Unterbringungen nach § 34, 35 und 41 SGB VIII hat das Jugendamt in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 verfügt?
(Bitte hier und im Folgenden für die genannten Jahre einzeln angeben.)

 

Anzahl Verfügungen*

2015

2016

2017

86

121

48

 

1.1. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Alter?

a) Säuglinge und Kleinkinder bis 3 Jahre

b) Vorschulkinder

c) Kinder bis 12 Jahre

d) Jugendliche bis 18 Jahre

e) junge Volljährige bis 21

f) über 21 Jahre

 

Unterbringung aufgeschlüsselt nach Alter*

 

 

2015

2016

2017

a)

0 - 3

13

12

10

b)

4 - 6

4

5

4

c)

7 - 12

20

23

11

d)

13 < 18

49

54

23

e)

18 - 21

6

27

0

f)

> 21

0

0

0

Alter zum Zeitpunkt der Unterbringung

 

 

1.2. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Unterbringungsformen?

a) Jugend- und Kinderwohngruppen (Schichtdienst)

b) Pflegefamilien

c) Erziehungsstelle und Profifamilien

d) Kinderschutzhäuser

 

Unterbringung aufgeschlüsselt nach Unterbringungsformen*

 

 

2015

2016

2017

a)

Jugend- u. Kinderwohngruppen

57

79

31

b)

Pflegefamilien

Ist nicht separat auszuwerten, nur Unterbringung nach § 33. Siehe Antwortbeitrag zu Frage 1.4.

c)

Erziehungsstelle und Profifamilien

d)

Kinderschutzhäuser

5

6

4

 

 

1.3. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Wohnortnähe?

a) im Bezirk Bergedorf

b) in Hamburg

c) im Hamburger Umland (Metropolregion)

d) weiter entfernt in Deutschland

e) im Ausland

 

Unterbringung aufgeschlüsselt nach Wohnortnähe*

 

 

2015

2016

2017

a)

im Bezirk Bergedorf

37

54

25

b)

in Hamburg

23

42

14

c)

im Hamburger Umland (Metropolregion)

14

17

4

d)

weiter entfernt in Deutschland

18

8

5

e)

im Ausland

Fehlanzeige

Fehlanzeige

Fehlanzeige

 

 

1.4. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach gesetzlicher Grundlage?

a) § 34 SGB VIII

b) § 35 SGB VIII

c) § 41 SGB VIII

d) andere

 

Unterbringung aufgeschlüsselt nach gesetzlicher Grundlage*

 

2015

2016

2017

§ 34 SGB VIII

73

78

39

§ 35 SGB VIII

9

8

2

§ 41 SGB VIII

6

27

0

andere (§ 33 SGB VIII)

4

8

7

 

 

2. Wie lang war in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 die Wartezeit zwischen der Entscheidung zur Unterbringung und dem erfolgten Umzug?
(Bitte hier und im Folgenden für die drei genannten Jahre einzeln angeben.)

Wird statistisch nicht erfasst.

 

 

2.1. Wie viele Kinder und Jugendliche mussten zwischenzeitlich in Obhut genommen werden?

Siehe 2.

 

 

2.2. Wie viele verblieben bis zur Unterbringungen im familiären Umfeld?

Siehe 2.

 

 

2.3. Wie viele lebten vorher auf der Straße bzw. waren obdachlos?

Siehe 2.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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