20-1277

Stationäre Plätze in der Heimerziehung im Bezirk Bergedorf

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage des BAbg. Krönker und Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Die großen Belastungen und die vielschichtigen Probleme vieler Familien sowie die psychischen und sozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen machen immer wieder eine räumliche Trennung von Kind/Jugendlichem und Herkunftsfamilie, wie sie § 34 SGB VIII vorsieht, erforderlich oft im Sinne einer Krisenintervention auch kurzfristig. Dadurch entsteht ein erheblicher Druck und wird der ASD immer wieder vor große Herausforderungen gestellt. Die oft langwierige Suche der Angebotsberatung nach Unterbringungsplätzen ist unbefriedigend und oft problematisch.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie viele stationäre Unterbringungen nach § 34, 35 und 41 SGB VIII hat das Jugendamt in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 verfügt?
(Bitte hier und im Folgenden r die genannten Jahre einzeln angeben.)

 

1.1. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Alter?

a) Säuglinge und Kleinkinder bis 3 Jahre

b) Vorschulkinder

c) Kinder bis 12 Jahre

d) Jugendliche bis 18 Jahre

e) junge Volljährige bis 21

f) über 21 Jahre

 

1.2. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Unterbringungsformen?

a) Jugend- und Kinderwohngruppen (Schichtdienst)

b) Pflegefamilien

c) Erziehungsstelle und Profifamilien

d) Kinderschutzhäuser

 

1.3. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach Wohnortnähe?

a) im Bezirk Bergedorf

b) in Hamburg

c) im Hamburger Umland (Metropolregion)

d) weiter entfernt in Deutschland

e) im Ausland

 

1.4. Wie viele Unterbringungen aufgeschlüsselt nach gesetzlicher Grundlage?

a) § 34 SGB VIII

b) § 35 SGB VIII

c) § 41 SGB VIII

d) andere

 

2. Wie lang war in den Jahren 2015, 2016 und im ersten Halbjahr 2017 die Wartezeit zwischen der Entscheidung zur Unterbringung und dem erfolgten Umzug?
(Bitte hier und im Folgenden für die drei genannten Jahre einzeln angeben.)

 

2.1. Wie viele Kinder und Jugendliche mussten zwischenzeitlich in Obhut genommen werden?

2.2. Wie viele verblieben bis zur Unterbringungen im familiären Umfeld?

2.3. Wie viele lebten vorher auf der Straße bzw. waren obdachlos?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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