Stand der Umsetzung der Förderrichtlinie für das Projekt "StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt" in Hamburg-Bergedorf gemäß Drucksache 22/10297
Letzte Beratung: 24.07.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.6
Auskunftsersuchen
der BAbg. Brodbeck, Potthast, Basener und Fraktion der GRÜNEN
Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat mit Drucksache 22/10297 eine Förderrichtlinie zur Finanzierung der Hamburger StoP-Projekte beschlossen. In der aktuellen Haushaltsberatung (Drucksache 22/17218) wurde unter Punkt E "Förderrichtlinie StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt umsetzen" erneut die Bedeutung dieser Förderrichtlinie betont:
"Bisher steht eine von der Bürgerschaft beschlossene Förderrichtlinie zur Finanzierung der Hamburger StoP-Projekte noch aus (Drs. 22/10297). Diese Förderrichtlinie soll erreichen, dass die erfolgreichen, aber bisher immer prekär finanzierten StoP-Projekte auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt werden und wenn möglich auch noch weitere Projekte finanziert werden können."
Im Rahmen dieser Haushaltsberatungen wurde eine Erhöhung der Finanzierung für StoP-Projekte von 120.000 auf 400.000 Euro beschlossen. Dennoch stellt die Sozialbehörde weiterhin nur 20.000 Euro pro Standort bereit, wodurch die Gesamtfinanzierung bei 120.000 Euro verbleibt.
Das StoP-Projekt in Hamburg-Bergedorf, getragen vom Verein Sprungbrett e.V., leistet wichtige Präventionsarbeit gegen partnerschaftliche Gewalt, insbesondere im Bereich am Gleis. Das Konzept des Projekts beruht darauf, Menschen zum Thema häusliche Gewalt zu schulen, die dieses Wissen dann in ihre Nachbarschaft tragen. Dadurch wird eine aufmerksame Gemeinschaft geschaffen, in der das Thema partnerschaftliche Gewalt sichtbarer wird und Betroffene besser unterstützt werden können. Diese Form der niedrigschwelligen, sozialraumorientierten Präventionsarbeit ist nicht nur am Gleis, sondern in vielen weiteren Sozialräumen in Bergedorf dringend notwendig.
Die nachweislich erfolgreiche Arbeit des StoP-Projekts trägt zur Entlastung der Frauenhäuser bei und hilft, Gewalt frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Um diese wichtige Arbeit fortsetzen und ausbauen zu können, ist eine verlässliche und angemessene Finanzierung unerlässlich.
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt wie folgt Stellung:
Der Senat hat bereits mehrfach seine hohe Wertschätzung der StoP-Projekte bekräftigt, zuletzt im Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hamburg, Drs. 22/15828. Vor diesem Hintergrund fördert der Senat seit Jahren die sehr unterschiedlich agierenden StoP-Projekte, mehrheitlich mit einem Sockelbetrag, den die jeweils zuständigen Bezirke in unterschiedlicher Höhe aufstocken. Dabei wird der Sockelbetrag von der zuständigen Sozialbehörde an die jeweiligen Bezirke im Wege der Fremdbewirtschaftungsvereinbarung übertragen. Die Zuwendung an das jeweilige StoP-Projekt erfolgt sodann über die Bezirke. Zum Zeitpunkt der Drs. 22/10297, die mit keinen zusätzlichen Mitteln hinterlegt war, waren diese Fremdbewirtschaftungsvereinbarungen bereits geschlossen, so dass die Bestandsprojekte gesichert waren.
Mit Drs. 22/17218 hat die Bürgerschaft zur Förderung der StoP-Projekte nun erstmalig und zunächst nur für das Jahr 2026 mehr Mittel als in den vergangenen Jahren, nämlich 400.000 Euro zur Verfügung gestellt, verbunden mit der Auflage, diese Mittel über eine Förderrichtlinie zu verausgaben.
Diese Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet und mit den zu beteiligenden Stellen abgestimmt. Ziel ist es, die Förderung der StoP-Projekte ab dem 01.01.2026 auf Basis der Förderrichtlinie zu ermöglichen. Dies impliziert, dass es Antragsstellenden ermöglicht wird, vorab Anträge zu stellen.
Die Planungen sind im Übrigen noch nicht abgeschlossen.
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