Stadtteilkulturzentrum, Geschichtswerkstatt, Bürgerhäuser, Kinderkulturhaus - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation sowie Erhöhungen der Eingruppierungen
Letzte Beratung: 30.05.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.4
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, vom 04.04.2024 wie folgt Stellung:
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur (Lola und Kultur- & Geschichtskontor) und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser und das KIKU
1. die Mehrkosten aufgrund der beschlossenen Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,
2. die Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten, Bürgerhäuser und das KIKU einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und
3. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.
Die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen und Preissteigerungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat zu den o.g. Empfehlungen für den Bereich Stadtteilkultur Stellung genommen (s. Anlage) und ist Initiator des Stellenbewertungsprozesses für die Beschäftigten der Stadtteilkulturzentren durch das federführende Bezirksamt Harburg. Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten. Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Hamburg-Bergedorf wie folgt Stellung:
Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahre 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Hamburg-Bergedorf hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.
Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbarten Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Hamburg-Bergedorf 2023/2024 auf 6,86% Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung.
Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.
Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.
Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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