Stadtteilkulturzentren - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation
Letzte Beratung: 04.04.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4
Antrag
der BAbg. Garbers, Zaum und CDU-Fraktion
Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren für eine faire und angemessene Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. Im Sommer wird von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für den kommenden Haushalt 25/26 gestellt. Hier wird sich dann auch entscheiden, wie zukunftsfähig die Stadtteilhäuser, Bürgerhäuser und die Geschichtskontore zukünftig aufgestellt sein werden.
Seit Jahren ist die Bezahlung in der Stadtteilkultur prekär und entspricht häufig nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Neben der immer geäußerten Wertschätzung für die Funktionen der Stadtteilkulturzentren, muss auch eine faire Bezahlung folgen. Insofern ist es wichtig, dass die Gehälter den allgemeinen Tariferhöhungen angepasst werden und auch ein Inflationsausgleich erfolgt.
Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt stellen. Viele Einrichtungen haben feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter zu binden oder Stellen nachzubesetzen.
Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen, der in den kommenden Wochen neu verhandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Ergebnisse wie beim Tarifvertrag für Bund und Kommunen erzielt werden (plus 5,5%, Sockelbetrag von 200,00€, Bonuszuzahlung). Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine entsprechende Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.
Laut statistischem Bundesamt betrug die Inflationsrate im Jahr 2023 im Durchschnitt 5,9%. Die Zuwendungen der Einrichtungen müssen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müsste im Programmbereich erheblich eingespart werden.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser
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