21-1066

Sportflächen im Bezirk sichern

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.10.2021
Ö 11.11
28.10.2021
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Emrich, Dietrich und Fraktion der CDU

 

Die Bezirksversammlung hat mehrheitlich den Fritz Reuter Sportplatz in das Wohnungsbauprogramm in die Kategorie A (Potentialfläche) aufgenommen. Laut Aussage der Verwaltung erscheint eine Realisierung im Jahr 2024 möglich. In der Beschreibung der Belegenheit im Wohnungsbauprogramm heißt es, dass diese „sich für eine Innenentwicklung, wenn der Sportplatz verlagert wird“ eignet. Dies scheint auf Grund der aktuellen Entwicklungen in Wentorf unrealistisch.

 

Auch bei einer Verlagerung wäre es fraglich, ob die Aufgabe einer der letzten Sport- und Freizeitflächen in „Alt-Bergedorf“ ein städtebaulich sinnvolles Signal ist. Stadtplanung darf nicht ausschließlich dem Wohnungs- und Gewerbebau dienen.

 

Stadtplanung sollte einer geordneten Entwicklung Bergedorfs dienen und damit die Interessen aller Bergedorferinnen und Bergedorfer im Blick haben. Sport- und Freizeitflächen haben eine hohe Bedeutung und sollten auch aus klimaschutzgründen fußläufig erreichbar sein. Eine Verlagerung von Sportflächen in das Umland ist keine akzeptable Alternative.

 

Aber auch eine Verlagerung der Hockeyfläche nach Wentorf ist aktuell nicht gesichert und eher unwahrscheinlich. Eine weitere Verfolgung der Realisierung des Wohnungsbaus auf dieser Fläche gefährdet somit den Bergedorfer Sport.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Fläche A2_6 Fritz-Reuter-Sportplatz Bergedorf wird aus dem Wohnungsbauprogramm gestrichen.

 

 

Anhänge

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