20-1732

Sperrung des Radwegs unter der Eisenbahnbrücke Oberer Landweg

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Fleige, Lühr und Wobbe Fraktion GRÜNE Bergedorf

 

Seit dem 23.08.2018 ist der östliche gemeinsame Geh- und Radweg unter der Eisenbahnbrücke über den Oberen Landweg gesperrt (s. Anlage). Für Radfahrer gibt es keine Möglichkeit die Baustelle fahrend zu passieren, bzw. eine Ausweichstrecke zu nutzen. Auf eine Beschwerde einer Bürgerin wurde von der Polizei geantwortet (Name bekannt), dass die Radfahrer die Baustelle schiebend auf dem gegenüberliegenden westlichen gemeinsamen Geh- und Radweg passieren sollen. Diese Situation wirft einige Fragen auf:

 

  1. Durch welche Behörde wurde die Baustelleneinrichtung genehmigt?

 

  1. Welches sind die für die Einrichtung von Baustellen im Hinblick auf die Führung der Verkehrsteilnehmer (Autos, Radfahrer, Fußgänger) maßgeblichen Regelwerke?

 

  1. Inwieweit ist darin eine Berücksichtigung der Belange aller Verkehrsteilnehmer (Autos, Radfahrer, Fußgänger) vorgesehen?

 

  1. Inwieweit ist es geboten, auch Radfahrern eine Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, eine Baustelle fahrend zu passieren?

 

  1. Inwieweit ist es geboten, falls Radfahrer eine Baustelle nicht fahrend passieren können, eine Ausweichstrecke anzubieten und auszuschildern?

 

  1. Inwieweit wird die Auskunft vom PK gegenüber der anfragenden Bürgerin, Radfahrer mögen ihr Rad auf der westlichen Seite schieben, den geltenden Regelungen gerecht?

 

  1. Wurde die Baustelleneinrichtung vor Ort geprüft und durch wen fand diese Prüfung statt?

 

  1. Ist der genehmigenden Stelle bekannt, dass die Eisenbahnbrücke für Radfahrer die einzige Möglichkeit darstellt, von Nettelnburg / Neuallermöhe nach Bergedorf West zu gelangen?

 

  1. Ist der genehmigenden Stelle bekannt, dass es sich bei der Verbindung von Nettelnburg / Neuallermöhe nach Bergedorf West um einen Schulweg handelt, der täglich von einer großen Zahl Rad fahrender Schülerinnen und Schüler passiert werden muss?.

 

  1. Ist der genehmigenden Stelle bekannt, dass der westliche kombinierte Geh-/Radweg nur 1,40m breit ist?

 

  1. Warum wurde nicht eine Fahrbahn abgesperrt und für den Radverkehr freigegeben?

 

  1. Wie wird in Zukunft gewährleistet, dass Baustellen diskriminierungsfrei eingerichtet werden?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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