21-1246

Sozialer Wohnungsbau in Bergedorf - Berechtigte

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

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27.01.2022
Sachverhalt

Auskunftsersuchen der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Der Hamburger Drittelmix wurde im vergangenen Jahr leicht verändert. So haben sich die Bezirke nun zum Ziel gesetzt, 35 Prozent der Neubauwohnungen als Sozialwohnungen zu realisieren, sofern neues Planrecht geschaffen wird.

 

Bei größeren Bauvorhaben schließt das Bezirksamt Bergedorf regelmäßig städtebauliche Verträge ab. In diesen Verträgen werden den Investor:innen unter anderem Vorgaben zum Bau von Sozialwohnungen gemacht. So wird beispielsweise festgeschrieben, wie viele Sozialwohnungen gebaut werden und ob sie im 1. oder 2. Förderweg zu realisieren sind. Teilweise werden dabei eigene Vorgaben nicht eingehalten.

 

In den Jahren 2011-2020 ist der Bestand an Sozialwohnungen in Bergedorf von 9336 auf 7782 Wohnungen gesunken und nach Berechnungen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank fallen bis 2030 weitere 3400 Wohnungen aus der Sozialpreisbindung. Uns liegen jedoch keine Zahlen vor, wie viele Bergedorfer:innen berechtigt sind in eine Sozialwohnungen zu ziehen.

 

 

Wir fragen daher:

 

1. Wie viele Menschen waren in den Jahren 2011-2021 berechtigt, in eine Sozialwohnung nach dem 1. Förderweg und ab 2012 nach dem 2. Förderweg zu ziehen? Bitte nach Jahren und Stadtteilen mit Anteil in Prozent aufschlüsseln.

2. Wie hoch war in den Jahren 2011-2021 jeweils die Durchschnittsmiete in Bergedorf? Bitte nach Jahren und Stadtteilen aufschlüsseln.

3. Wie wird sich der Bestand an Sozialwohnungen bis ins Jahr 2030 entwickeln? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

4. Ab wann wird sich das Bezirksamt an den von der Bezirksamtsleiterin unterzeichneten Vertrag für Hamburg halten und bei Schaffung von neuem Planrecht 35 Prozent statt 30 Prozent der Wohnungen als Sozialwohnungen realisieren?

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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