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Soziale Wohnraumförderung für Studenten im Gleisdreieck

Antrag

Letzte Beratung: 04.04.2019 Sonderausschuss Flüchtlingsunterkünfte und Unterbringung von Wohnungslosen Ö 3

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Emrich, Schumacher und Fraktion der CDU

 

Die Berichterstattung in der letzten Woche über die angespannte Wohnungslage für Studenten zeigte ganz deutlich das Ausmaß des Problems: Mehr als 2.000 Studenten warten auf einen Platz in einem Wohnheim. Darüber hinaus wird es viele Studenten geben, die auf dem freien Wohnungsmarkt ihr Glück versuchen. Bekannt ist, dass es zu wenige bezahlbare Wohnungen für Studenten, aber auch Auszubildende, in Hamburg gibt.

 

In Bergedorf wurde kürzlich am Sophie-Shoop-Weg ein Studentenwohnheim mit 141 Wohneinheiten realisiert. Dies war wichtig, zumal Bergedorf mit der HAW selbst über eine studentische Einrichtung verfügt. Aber es ist auch klar, dass dies nur ein Anfang gewesen sein kann. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Studenten gern in reinen Studentenwohnheimen wohnen wollen. Vor diesem Hintergrund ist es auch von Bergedorfer Interesse, Wohnungen für Studierende anbieten zu können.

 

Das Gleisdreieck in Billwerder wird derzeit von 2.500 Flüchtlingen bewohnt. Die fehlende Durchmischung des Quartiers bringt die vorhergesagten Probleme mit sich, beispielsweise, dass dort kaum deutsch gesprochen wird, was die Integration maßgeblich erschwert. Insofern besteht weitgehend Einigkeit, und so wurde es auch in der Teilverständigung mit der Bürgerinitiative vereinbart, einen Teil der Wohnungen schnellstmöglich auch einem anderen Personenkreis anzubieten. Neben der Zielgruppe des Projekts „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ sollte auch für Studenten und Auszubildende ein Anreiz geschaffen werden, sich um eine Wohnung im Gleisdreieck zu bewerben. Ein solcher Anreiz wäre ein Mietzuschuss durch die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB). Hier gab und gibt es erfolgreiche Fördermaßen in unterschiedlichen Stadtteilen Hamburgs zur Ansiedlung von Studenten und Auszubildenden, welche von einem Mietzuschuss von bis zu 200 EUR monatlich profitieren, wenn Sie in eine Wohnung innerhalb des Fördergebiets ziehen.

 

Durch diese Maßnahme kann zum einen eine schnelle Durchmischung des Quartiers erreicht, zum anderen auch die angespannte Wohnungslage für Studenten und Auszubildende entschärft werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,

 

1)      sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass nach Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans (Billwerder 29 / Allermöhe 29 / Neuallermöhe 1) für das Gleisdreieck in Billwerder eine Förderrichtlinie nach § 2 Abs. 4 HmbWoFG erlassen wird, um studentisches Wohnen im Gleisdreieck nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 HmbWoFG zu fördern.

 

2)      für das Förderprogramm ein angemessenes Budget einzuwerben.

 

3)      über das Ergebnis seiner Bemühungen dem Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

 

 

 

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