Sondermittel investiv 2019 / Umwidmung vergebener Mittel
Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3
Mit Drs. 20-1905 wurden für die Anschaffung eines Trenn-Trafos im Repair-Café investive Sondermittel in Höhe von 2.000,00 € beschlossen. Diese Mittel wurden dem Zuwendungsempfänger gemäß Mittelabforderung vom 06.05.2019 zur Verfügung gestellt.
Nun teilt der Zuwendungsempfänger mit, dass der Trenn-Trafo bis heute nicht angeschafft und im Übrigen auch nicht erforderlich sei. Stattdessen wird eine Lötstation inkl. bleifreiem Lötzinn benötigt. Die Kosten werden mit 1.067,85 € beziffert.
Ein Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, der Bewilligungsbehörde unverzüglich anzuzeigen, wenn der im Zuwendungsbescheid beschriebene Zuwendungszweck nicht mit der bewilligten Zuwendung zu erreichen ist und die abgeforderten Mittel nicht innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden können. Diesen Mitteilungspflichten ist der Zuwendungsempfänger in diesem Fall nicht nachgekommen, sodass die Verwaltung bisher keine Möglichkeit hatte, über einen Widerruf bzw. eine Aufhebung des Bescheides und ggf. eine Verzinsung des zu erstattenden Betrages zu entscheiden. Das Projektziel kann nicht erreicht werden. Die Aufhebung des Bescheides sowie die Rückforderung sind somit zu veranlassen.
Es ist nun zu entscheiden, ob dem Zuwendungsempfänger gegenüber eine Rückforderung in Höhe von 2.000,00 € ausgesprochen wird oder aber ihm Mittel in Höhe von 1.067,85 € zur Realisierung des neuen Projektes „Lötstation“ verbleiben sollen.
Die Bezirksversammlung entscheidet unter Berücksichtigung der o.a. Hinweise über die Umwidmung des Beschlusses und damit über die Höhe der Rückforderung.
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